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Heimlich vor Gericht gestellt – sie hatte über Falun Dafa gesprochen

2. Oktober 2019 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Chongqing, China

(Minghui.org) Nur über Umwege erfuhr die Familie einer Praktizierenden erst kürzlich, dass diese am 29. Juli 2019 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] heimlich vor Gericht gestellt worden war.

Gong Xiuying wohnt in Chongqing. Die Polizei hatte sie am 12. November 2018 festgenommen. Ihr Vergehen: Sie hatte mit Menschen über Falun Dafa gesprochen. Die Beamten brachten sie in die Haftanstalt Huayan. Sämtliche Familienbesuche wurden ihr verweigert.

Berichten zufolge hatte die Staatsanwaltschaft Gongs Fall wegen fehlender Beweise zurück an die Polizei gegeben. Die Beamten hätten zusätzliche Beweise gefälscht, da der Fall schließlich von der Staatsanwaltschaft angenommen wurde, heißt es seitens der Familie.

Keinerlei Informationen über die Gerichtsverhandlung drangen zur Familie durch. Dafür hatte der Richter am Bezirksgericht Jiulongpo gesorgt. Erst im Juli 2019 kam ein Anruf mit der Frage, ob die Familie einen Rechtsanwalt beauftragen würde.

Die Familie konnte keinen Anwalt finden, der auf „nicht schuldig“ plädierte. Daher verteidigte sich Gong alleine. Sie trat für ihr Rechte ein, Falun Dafa zu praktizieren und Informationen darüber zu verbreiten.

Berichten zufolge liegt Gongs Fall dem Mittleren Volksgericht in Chongqing vor. Was dort entschieden wurde, wird derzeit versucht zu ermitteln.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.