(Minghui.org) Eine 57-jährige Frau aus Qingdao, Provinz Shandong stand am 18. September 2019 vor Gericht, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa [1] verteilt hatte.
Zhou Minglans Anwalt plädierte während des Prozesses vor dem Bezirksgericht Huangdao auf nicht schuldig. Ihr Mann gab eine schriftliche Erklärung ab, in der er erklärte, dass seine Frau mit dem Praktizieren von Falun Dafa kein Gesetz gebrochen habe.
Zhous Anwalt wies die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft zurück, dass sie den „Gesetzesvollzug mit der Verwendung einer Sekte untergraben“ [2] habe. Auch konterte er, dass kein Gesetz Falun Dafa in China kriminalisiere oder als Sekte bezeichne. Es entspreche der geltenden Religions– und Meinungsfreiheit, dass seine Mandantin Falun Dafa praktizieren und mit anderen darüber sprechen könne. Dies seien Grundrechte und sollten durch die Verfassung geschützt werden.
Der Anwalt wies darauf hin, dass der Staatsanwalt es verabsäumt habe anzugeben, welchen Gesetzesvollzug seine Mandantin behindert oder welchen Schaden sie jemandem oder der Gesellschaft zugefügt habe.
Die Beweise der Anklage umfassten Informationsmaterialien über Falun Dafa, die von Zhou beschlagnahmt wurde. Ihr Anwalt zitierte eine Anweisung des staatlichen Hauptamtes für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen aus dem Jahr 2011, in der das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben wurde. Er argumentierte, dass es für seine Mandantin völlig legal sei, diese Materialien zu besitzen und zu verteilen.
Zhou leugnete jedes Fehlverhalten, indem sie ihren Glauben aufrechterhalte und Materialien darüber verteile. Sie sagte auch selbst zu ihrer Verteidigung aus: „Früher habe ich an einer Beinbehinderung und Problemen mit Magen und Leber gelitten. Das Krankenhaus konnte meine Beschwerden einfach nicht heilen. Seit ich 2009 begonnen habe, Falun Dafa zu praktizieren, lebe ich nach den Werten Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und habe meinen Charakter verbessert. Meine Gesundheit hat sich seitdem ganz erheblich verbessert. Mein Bein wurde geheilt und alle anderen Beschwerden sind verschwunden.“
Der Richter vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen. Zhous Anwalt forderte ihn auf, eine Entscheidung nach seinem Gewissen zu treffen, nicht nach der Verfolgungspolitik des kommunistischen Regimes.
Zhou war am 10. März 2019 verhaftet worden. Jemand hatte sie angezeigt, als sie Materialien über Falun Dafa verteilt hatte. Seitdem wird sie im Gefängnis Pudong festgehalten.
Während des Verhörs wurde sie von Polizisten heftig geschlagen. Sie drohten ihr, sie lebendig zu begraben, wenn sie nicht mit ihnen kooperiere.
Früherer Bericht:
Police Beat Falun Gong Practitioner and Threaten to Bury Her Alive
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.
[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.