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82-Jährige wegen Verteilung von Materialien zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

25. Mai 2019 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Peking, China

(Minghui.org) Eine 82-jährige Pekingerin ist am 18. April 2019 vom Bezirksgericht Daxing zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan [1] verurteilt worden. Der Grund: Sie hatte ihren Glauben an Falun Dafa [2] nicht aufgegeben.

Nachdem sich das örtliche Untersuchungsgefängnis Daxing wegen ihrer körperlichen Verfassung geweigert hatte, sie aufzunehmen, schickte die Polizei sie noch am selben Tag nach Hause und verlangte von ihr, auf weitere Anweisungen zu warten.

Der Reihe nach: Was war geschehen?

Ma Xiuying wurde erstmals am 30. Dezember 2013 wegen der Verteilung von Materialien über Falun Dafa verhaftet. Zehn Stunden lang nahm die Polizeistation Fangshan in Peking sie in Gewahrsam, bevor sie wieder nach Hause konnte.

Mas jüngste Tortur begann mit ihrer Verhaftung am 25. September 2015, nachdem jemand sie wegen der Verteilung von Materialien über Falun Dafa gemeldet hatte. Später wurde sie gegen Kaution freigelassen. Zwei Beamte täuschten sie jedoch: Sie forderten sie auf, am 31. März 2016 zur Polizeiwache zurückzukehren, um einigen Papierkram zu erledigen. Von dort aus brachte man die betagte Frau jedoch in das Untersuchungsgefängnis Daxing und nahm sie in Strafhaft. Erst am 30. April 2016 konnte sie – gegen Kaution – nach Hause gehen. 

Am 7. Juni 2017 stieg Ma in einen Zug zu einer Auswärtsfahrt. Kurz vor der Abfahrt des Zuges verhaftete die Polizei sie erneut. Die Beamten behaupteten, dass sie ihre Kautionsbedingungen verletzt habe, indem sie versucht habe zu fliehen. Wieder wurde sie in Strafhaft genommen und dann am 14. Juli zum dritten Mal gegen Kaution freigelassen.

Am 5. November 2018 hielt das Bezirksgericht Daxing eine Verhandlung gegen Ma ab. Sie sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Dabei argumentierte sie, dass es ihr verfassungsmäßiges Recht sei, Falun Dafa zu praktizieren. Sie habe kein Gesetz verletzt, indem sie Materialien über Falun Dafa verteilt habe. Dazu zitierte sie eine Mitteilung des Hauptamtes für Presse und Publikation von 2011, in der das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern [3] widerrufen wurde.

Der Richter verurteilte sie dennoch im April 2019.


[1] Das sind umgerechnet ca. 260 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.

[2] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungswegs werden seit 1999 in China verfolgt.

[3] Siehe dazu: http://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html