(Minghui.org) Am 13. August 2020 stand eine ehemalige Kindergarten-Lehrerin aus der Stadt Fengcheng, Provinz Liaoning zum zweiten Mal vor Gericht. Sie war angeklagt worden, weil sie Falun Dafa [1] praktiziert.
Die beiden Anwälte von Liu Yinfeng plädierten in ihrem Namen auf nicht schuldig. Die Anklage und Verurteilung von Falun-Dafa-Praktizierenden stelle aufgrund des verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit einen Gesetzesbruch dar, mahnten die Juristen. Kein Gesetz in China würde Falun Dafa als Verbrechen einstufen. Dabei führten die Verteidiger mehrere Fälle von Praktizierenden auf, die von Richtern eingestellt wurden. Das Gericht solle auch in diesem Fall die richtige Entscheidung treffen, um die Inhaftierung einer weiteren unschuldigen Praktizierenden zu vermeiden, appellierten die Anwälte.
Am 30. Mai 2018 war die 68-jährige Liu auf ihrem Heimweg vom Einkaufen verhaftet worden. Am 9. Januar 2019 stand sie erstmals vor dem Gericht Fengcheng. Dieselben Anwälte plädierten damals auch schon auf nicht schuldig und forderten einen Freispruch.
Später gab der Richter den Fall wegen „unzureichenden Beweise“ an die Staatsanwaltschaft zurück. Dennoch stellte der Staatsanwalt Tang Jinfeng die Strafverfolgung nicht ein.
Als Liu am 13. August 2020 erneut vor Gericht stand, wurde sie von mehreren Gerichtsbediensteten zur Anklagebank getragen. Nach Aussagen von Zeugen war sie abgemagert und so schwach, dass sie Probleme hatte, den Kopf zu heben.
Der Staatsanwalt beschuldigte Liu erneut, „die Staatsgewalt mit Hilfe einer Sekte untergraben zu haben“, ein Standardvorwurf, mit dem Falun-Dafa-Praktizierende verfolgt und inhaftiert werden. Liu wies die Vorwürfe zurück. Sie entgegnete: „Ich habe nie jemanden geschädigt oder etwas Rechtswidriges getan. Sie beschuldigen mich, die Staatsgewalt untergraben zu haben. Aber können Sie mir sagen, gegen welches Gesetz ich verstoßen habe?“
Der Staatsanwalt ging auf die Frage nicht ein.
Liu berichtete im weiteren Verlauf über ihre persönlichen Erfahrungen mit Falun Dafa. So habe sie früher unter vielerlei Beschwerden gelitten und sei jähzornig gewesen. Nachdem sie aber Falun Dafa kennengelernt habe, folge sie in ihrem Alltag den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Schon bald darauf habe sich Liu erholt.
Die Praktizierende drängte den Richter und den Staatsanwalt, nicht der Verfolgungspolitik des kommunistischen Regimes zu folgen und sich zu seinen Helfershelfern zu machen.
Lius Anwälte stellten klar, dass es das verfassungsmäßige Recht ihrer Mandantin sei, ihre Religion auszuüben und ihre Meinung frei zu äußern. Sie zitierten auch eine Veröffentlichung der Publikationsbehörde, das 2011 das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben hatte.
Neben dem Fehlen der rechtlichen Grundlagen für die Anklage wiesen Lius Verteidiger auf einen weiteren Umstand hin. Sie erklärten, dass die Polizei bei der Bearbeitung des Falls gegen die gesetzliche Verfahrensweise verstoßen habe. So seien die Dienstausweise bei der Verhaftung von den Beamten nicht gezeigt und auch kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt worden. Weiterhin hätten es die Beamten versäumt, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände abschließend von Lius Familie unterschreiben zu lassen.
Zudem wandten die Juristen ein, dass die Aussagen der in der Anklageschrift benannten Zeugen unzulässig seien. Ein Dokument wurde beispielsweise von dem Sohn des Zeugen Shi unterschrieben, nicht von dem Zeugen selbst. Ein anderer Zeuge habe angegeben, dass er das Falun-Dafa-Buch verbrannt habe, das Liu ihm angeblich gegeben haben soll – eine Behauptung ohne stichhaltige Beweise.
Der Staatsanwalt unterbrach die Verteidigung der Anwälte häufig und forderte, gegen Liu eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren sowie eine Geldstrafe zu verhängen.
In ihrem Schlussplädoyer zitierten die Anwälte den Fall von Leng Dongmei, Lius Bekannter. Sie war Anfang 2016 zu drei Jahren Haft verurteilt worden Im Jahr 2018 starb sie im Alter von 49 Jahren an den Folgen erlittener Folter im Gefängnis. Ihre Mandantin solle nicht zur nächsten Leng Dongmei werden, warnten Lius Anwälte.
Der Richter vertagte die Anhörung, ohne ein Urteil zu verkünden.
Frühere Berichte:
Pensionierte Kindergarten-Lehrerin erneut wegen ihres Glaubens vor Gericht
Schwere Prügel und Folter einer Kindergartenlehrerin durch Wärter des Liaoning Frauengefängnisses
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.