(Minghui.org) Eine Bewohnerin der Stadt Hefei in der Provinz Anhui wurde am 24. August 2020 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Zhai Yanan, 64, wurde im Oktober 2018 verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Seitdem ist sie im Frauengefängnis von Hefei inhaftiert.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shushan gab ihren Fall zweimal wegen unzureichender Beweise an die Polizei zurück. Doch sowohl der Staatsanwalt als auch die Polizei ließen sie nicht frei. Als die Polizei ihren Fall zum dritten Mal einreichte, klagte der Staatsanwalt sie an und übergab ihren Fall im Juli 2019 an das Bezirksgericht von Shushan.
Zhai wurde am 26. Mai 2020 in einer virtuellen Anhörung der Prozess gemacht. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Sie war mit der Begründung angeklagt worden, „die Strafverfolgung mit einer Sektenorganisation untergraben zu haben“. Das ist der Standardvorwand, den die Staatsanwälte benutzen, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verleumden und verurteilen zu lassen. Der Anwalt verwies darauf, dass der Staatsanwalt es versäumt habe anzugeben, wer das mutmaßliche Opfer seiner Mandantin sei oder welche Strafverfolgung sie angeblich untergraben haben soll.
Keiner der Zeugen der Anklage erschien vor Gericht, sich einem Kreuzverhör zu stellen. Auch in der Anklageschrift, die während der Anhörung vorgelegt wurde, wurden keine konkrete Beweise aufgeführt. In der Anklageschrift hieß es, das Polizeipräsidium der Stadt Hefei habe bestätigt, dass die Beweise der Anklage gegen Zhai ausreichend seien, um ihre Schuld zu beweisen. Der Anwalt entgegnete, dass die Polizeibehörde rechtlich nicht befugt sei, eine kriminaltechnische Beweisbewertung durchzuführen. Jeder von ihr „bestätigte“ Beweis vor Gericht sei unzulässig.
Der Staatsanwalt versuchte, die Verteidigung des Anwalts zu unterbrechen, und meinte: „Sie sollten während der Verteidigung vernünftig handeln.“
Der Anwalt entgegnete, er sei sehr vernünftig. Er verweise lediglich auf die fehlende Rechtsgrundlage und das Fehlen von Beweisen.
Drei Monate später wurde Zhai von dem Richter zu einer Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (ca. 375 Euro) verurteilt. Zhai hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.