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Gesellschaft für bedrohte Völker: „Die chinesische Regierung sollte ihren Kampf gegen Falun Gong beenden“

5. Mai 2020

(Minghui.org) „Die chinesische Regierung sollte ihren Kampf gegen Falun Gong beenden und sich an die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit halten.“ Deutliche Worte von Hanno Schedler in einer Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vom 24. April 2020. In der Mitteilung wird an den 25. April 1999 und den darauffolgenden Beginn der Verfolgung von Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) durch die Kommunistische Partei Chinas erinnert, die bis heute anhält.

Hanno Schedler ist Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung der GfbV.

Am 25. April 1999 haben 10.000 Praktizierende gegen Verleumdungen in Chinas Staatsmedien protestiert. Zwei Tage darauf hat Chinas Ex-Präsident Jiang Zemin Falun Gong offiziell verboten und dies mit einer angeblichen Gefährdung der ‚sozialen Ordnung‘ begründet. 70 Millionen Menschen haben damals in China Falun Gong praktiziert.

Weiter zitiert die PM Hanno Schedler: „Seitdem kamen Schätzungen zufolge mehr als 4.300 Falun Gong-Mitglieder in Polizeigewahrsam, Arbeitslagern oder Gefängnissen zu Tode. Viele Anhänger wurden bereits mehrfach festgenommen.“ Falun Gong-Praktizierende würden zudem verstärkt Opfer von illegalen Organ-Entnahmen. 

Die Verfolgung finde sogar in Deutschland statt. In den 18 Konfuzius-Instituten dürften chinesische Angestellte nicht Falun Gong praktizieren. Auch hierzu findet Schedler klare Worte: „Die deutsche Politik darf nicht zulassen, dass die religiöse Verfolgung der chinesischen Regierung auf unserem Boden fortgesetzt wird.“

Ebenso wird die Verfolgung von Menschenrechtsanwälten, die in China Praktizierende vor Gericht verteidigen, in der PM erwähnt. Hier geht es um den bekannten Anwalt Gao Zhisheng, der sich für die Falun-Gong-Praktizierenden eingesetzt hat und für den Friedensnobelpreis nominiert wurde. Er ist seit 2017 spurlos verschwunden.

Zum Schluss heißt es in der Pressemitteilung: „Die chinesische Regierung kriminalisiert Falun Gong konsequent. Artikel 300 des chinesischen Strafrechts stellt die Mitgliedschaft bei Falun Gong unter Strafe. Die Kommunistische Partei bezeichnet die Bewegung […] als […] „bösartigen Kult“. Mit dieser Einstufung wird Falun Gong als subversive Organisation gebrandmarkt, bei der es sich definitionsgemäß gar nicht um eine Religionsgemeinschaft handeln könne.“


Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker vom 24. März 2020

Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist eine Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei der UN und mitwirkendem Status beim Europarat.