Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Berufung insgeheim zurückgewiesen – Konto einer Praktizierenden aufgrund ihres Glaubens gesperrt

28. Juni 2020 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jilin, China

(Minghui.org) Zhou Xiuzhi war wegen des Praktizierens von Falun Dafa [1] zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem sie Berufung eingelegt hatte, bestätigte das zuständige Zwischengericht insgeheim das Urteil. Es wurde angeordnet, dass Zhous Bankkonto gesperrt wird, um ihre Familie zur Zahlung der verhängten Geldstrafe zu zwingen.

Zhou und ihr Mann, Wang Enguo, leben in der Stadt Changchun in der Provinz Jilin. Während einer Polizeirazzia gegen Falun-Dafa-Praktizierende am 12. Oktober 2018 wurden beide festgenommen. Ihre zwei Kinder – eines davon ging in die Mittelschule – wurden ohne finanzielle Unterstützung zu Hause zurückgelassen.

Am 22. August 2019 wurde Wang freigelassen. Seine Frau befindet sich weiter in Haft.

Richter bestellt zwei Anwälte, die auf schuldig plädieren müssen

Nachdem das Gericht Anklage gegen Zhou erhoben hatte, ordnete der Richter des Bezirksgericht Chaoyang an, dass zwei gerichtlich bestellte Anwälte sie vertreten sollten. Diese weigerten sich, für Zhou auf nicht schuldig zu plädieren. Dabei beriefen sie sich auf eine Anordnung ihrer Vorgesetzten.

In der Zwischenzeit wurde der Anwalt, den Zhous Familie beauftragt hatte, vom Richter an der Akteneinsicht gehindert. Auch die Haftanstalt verweigerte ein Treffen zwischen Zhou und ihrem Anwalt. Eine Teilnahme an der gerichtlichen Anhörung am 14. Juni 2019 wurde dem Verteidiger ebenfalls untersagt.

Das Urteil gegen Zhou: Drei Jahre Gefängnis plus Geldstrafe

Am 30. Oktober 2019 verurteilte das Gericht Zhou zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (1.260 Euro). Nachdem sie gegen das Urteil Berufung beim Mittleren Gericht in Changchun eingelegt hatte, rief ihre Familie mehrmals den Richter des Obersten Gerichtshof an. Die Angehörigen versuchten, sich für Zhou einzusetzen – erfolglos. Als der Richter schließlich mit dem Verteidiger der Praktizierenden sprach, deutete er an, dass eine Berufung gegen das Urteil aussichtslos sei. Das Berufungsgericht würde das Urteil erster Instanz bestätigen.

Familie erhält Zahlungsaufforderung – Berufung abgelehnt

Am 10. Mai 2020 erhielt Zhous Familie einen Brief des Gerichts. Die verhängte Geldstrafe sollte bezahlt werden. Die Angehörigen nahmen Kontakt mit dem Mitarbeiter des Gerichts, Wang Qiang, auf, der den Brief verfasst hatte. Er sagte, dass das Gericht ihn darüber informiert habe, dass das Berufungsgericht Zhous Berufung zurückgewiesen habe. Als die Familie sich erkundigte, warum sie keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, antwortete Wang, dass er nur für die Eintreibung der Geldstrafe zuständig sei. Alles Weitere müsse die Familie mit dem Berufungsrichter besprechen. Telefonisch erreichten Zhous Angehörigen allerdings dort niemanden.

Kurz darauf bemerkte Zhous Familie, dass Zhous Bankkonto ohne ihre Kenntnis gesperrt worden war. Als sie sich deswegen erkundigten, sagte man, dass alles vorschriftsmäßig vonstattengegangen sei.

Frühere Berichte:

Acht Falun-Dafa-Praktizierende vor demselben Gericht, fünf von ihnen verurteilt

Changchun, Provinz Jilin: 15 Falun-Dafa-Praktizierende an einem Tag verhaftet

Einblick in das Untersuchungsgefängnis Nr. 4 in Changchun


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.