(Minghui.org) Aufgrund der Zensur in China und des Verbotes von Falun Dafa [1] erreichen manche Meldungen Minghui.org mit Verspätung. In diesem Bericht geht es um zwei Paare, die nach ihrer Freilassung um die Rückzahlung ihrer Kaution kämpften.
Vier Praktizierende aus der Provinz Ningxia wurden am 6. Mai 2014 wegen ihres Glauben an Falun Dafa [1] in der Stadt Lianyungang, Provinz Jiangsu verhaftet. Später wurden ihre Fälle an ihre Heimat nach Ningxia verwiesen. Der Staatsanwalt gab sie jedoch mehrmals wegen unzureichender Beweise an die Polizei Ningxia zurück. 2016 beschloss diese, die Ermittlungen einzustellen.
Es dauerte weitere fünf Jahre, bis die Polizei die Kaution in Höhe von 94.000 Yuan (rund 12.600 Euro) an die Praktizierenden vollständig zurückerstattet hatte. Eigentlich wäre der Betrag schon 2015 fällig gewesen. Infolge der Verfolgung war die Gesundheit eines Praktizierenden beeinträchtigt. Er erkrankte und starb im Jahr 2015 im Alter von 72 Jahren.
Am Abend des 6. Mai 2014 wurden zwei Ehepaare, die Falun Dafa praktizierten, in ihren Wohnungen in Lianyungang von Polizisten und Kong Jie, einem Beamten der Staatssicherheit des Bezirks Xinpu, verhaftet. Bei den Verhafteten handelte es sich um Chen Baozong und seine Frau Li Lanfeng sowie Ma Yansheng und seine Frau Zhang Yinxia. Ihre Wohnungen wurden durchsucht und viele Wertgegenstände beschlagnahmt.
Eine Woche lang hielt man die vier Praktizierenden in einer Gehirnwäsche-Einrichtung fest. Jeder von ihnen wurde von 14 Personen, aufgeteilt in vier Schichten, überwacht.
Am 12 Mai wurden Ma und Li ins Untersuchungsgefängnis Lianyungang gebracht, während Chen und Zhang gegen eine Kaution von 90.000 Yuan (rund 13.000 Euro) sowie 2.000 Yuan (rund 300 Euro) freikamen. Chens Arbeitgeber wurde angewiesen, die Kaution von seinem Gehalt abzuziehen. Zhang bezahlte ihre Kaution bar.
Mitte Juni 2014 übergab die Polizei Lianyungang die Fälle der Polizeiwache Dawukou in der Heimatstadt der Praktizierenden in der Stadt Shizuishan, Provinz Ningxia. Nachdem Ma und Li eine Kaution von jeweils 1.000 Yuan (rund 130 Euro) bei der Polizei in Lianyungang hinterlegt hatten, wurden auch sie freigelassen. Der Betrag wurde jedoch nicht an die zuständige Polizei in Ningxia überwiesen.
Ma, ein ehemaliger Leiter der Finanzabteilung der Versorgungs- und Vermarktungsgenossenschaft in Shizuishan, hatte 1996 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Nach Beginn der Verfolgung reiste er nach Peking, um sich für seinen Glauben einzusetzen. Er wurde verhaftet und im Jahr 2000 für drei Jahre Zwangsarbeit im Arbeitslager Baitugangzi inhaftiert.
Nach seiner Pensionierung zog Ma zunächst in die Provinz Shandong, 2013 nach Lianyungang in der Provinz Jiangsu. Ein Jahr später wurde er verhaftet.
Seinen Fall leitete man nach Ningxia weiter, im Juni 2014 ließ man ihn auf Kaution frei. Er kehrte nach Lianyungang zurück und kümmerte sich um seine behinderte Tochter, die in einem schlechten Zustand war. Wochen später tauchten Ma und seine Frau zur Vermeidung weiterer Verfolgung unter. Sie zogen in die Stadt Yantei, Provinz Shandong.
Nachdem die Beamten festgestellt hatten, dass Mas Frau Zhang nicht mehr in ihrer Wohnung lebte, setzte die Polizei sie im Mai 2015 auf die Fahndungsliste.
Am 15. Juni 2015 verhafteten Polizisten sie in Yantai. Beamte aus Ningxia brachten Zhang ins Untersuchungsgefängnis Shizuishan. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Ma in der Obhut seines Sohnes und war in einem kritischen Zustand.
Die Verfolgung setzte Ma derart zu, dass er am 29. September 2015 starb.
Als die Polizeiwache Dawukou die Fallakten der beiden Paare von der Polizei Lianyuyang erhalten hatte, reichten sie die Akten im August 2014 bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dawukou ein. Der Staatsanwalt gab die Vorgänge mehrfach an die Polizei zurück, weil er die Beweise für unzureichend erachtete. Er schlug vor, dass die Polizei die Ermittlungen gegen die vier Praktizierenden einstellt.
Während die Akten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft hin- und hergingen, erklärten Li, ihr Mann Chen sowie ihre beiden Anwälte den Verantwortlichen beharrlich, dass kein Gesetz in China Falun Dafa als Straftat aufführe. Damit gebe es keine Rechtsgrundlage für die Verhaftung und die strafrechtliche Ahndung von Bürgern, wenn sie ihren Glauben praktizieren.
Die Verteidiger führten auch an, dass die Polizisten gegen das Prozessrecht verstoßen hätten. Bei der Durchsuchung der Wohnung hätten die Beamten aus Lianyunguang keinen Durchsuchungsbefehl vorgezeigt. Auch die ihnen ausgehändigte Liste der beschlagnahmten Gegenstände stimme nicht mit dem überein, was die Beamten aus der Wohnung des Paares mitgenommen hätten. Letztlich forderten die Anwälte die Polizei auf, das Verfahren gegen ihre Mandanten einzustellen.
Als die Kautionsfrist von Chen und Li im August 2015 auslief, verlangten sie von der Polizei die Rückzahlung ihrer Kaution. Zunächst reagierte die Polizei nicht.
Im September 2016 beschloss die Polizei Dawukou, die Ermittlungen gegen die vier Praktizierenden einzustellen. Sie gaben Chen und Li ihr eingezogenes Auto sowie über 200.000 Yuan (rund 27.000 Euro) beschlagnahmtes Bargeld zurück. Im Dezember 2020 zahlte die Polizei Lianyungang auch die kassierte Kaution von insgesamt 91.000 Yuan (90.000 Yuan für Zhang und 1.000 Yuan für Li) zurück.
Im Juni 2021 übermittelte die Polizei Lianyungang schließlich auch die fehlende Kaution von 3.000 Yuan – 1.000 Yuan für Ma und 2.000 Yuan für Zhang.
Früherer Bericht:
Belated News: Police Stop Investigating Ningxia Couple Targeted for Their Faith
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.