(Minghui.org) Eine Bewohnerin der Stadt Yinchuan in der Provinz Ningxia war wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer 4,5-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, gegen die sie Einspruch erhob.
Yao Xiaoyan, 42, wurde am 2. Dezember 2021 verhaftet, als sie ihre Wohnung verließ. Am nächsten Tag wurde sie in Strafhaft genommen. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xixia genehmigte ihre Verhaftung am 30. Dezember 2021. Sie wurde am 31. März 2022 angeklagt wegen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“, einer Standardanschuldigung, die immer wieder eingesetzt wird, um Falun Dafa zu kriminalisieren.
Yao erschien am 21. Juni 2022 im Bezirksgericht Xixia. Ihr Anwalt plädierte für sie auf ‚nicht schuldig‘. Er begründete dies damit, dass der Staatsanwalt nicht nachgewiesen habe, welcher Sekte seine Mandantin angeblich angehöre und welche besagten „Verbrechen“ begangen worden seien. Darüber hinaus gebe es keine Beweise, wie Yao die Strafverfolgung untergraben oder der Gesellschaft Schaden zufügt habe, wie in der Anklageschrift behauptet.
Der Anwalt fügte hinzu, dass der Staatsanwalt Yao zwar beschuldige, Informationsmaterialien über Falun Dafa produziert und verbreitet zu haben, aber keine konkreten Beweise dafür habe, um die Anklage zu stützen. Der Anwalt forderte den Richter auf, seine Mandantin freizusprechen.
Trotz des Mangels an Beweisen kündigte der Richter an, Yao am 4. August zu 4,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (rund 2.900 Euro) zu verurteilen.
Yao legte kurz nach Erhalt des Urteils Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Yinchuan ein.
Sie sagte, dass sie lediglich ein guter Mensch sein wolle, indem sie nach den Prinzipien von Falun Dafa – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – lebe. Seit Falun Dafa 1992 der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei, habe es Tausende von Proklamationen und Unterstützer-Schreiben gegeben. Noch bevor die Verfolgung im Jahr 1999 begonnen habe, sei Qiao Shi, ein damals pensioniertes Mitglied des Nationalen Volkskongresses, nach einer eingehenden Untersuchung im Jahr 1998 zu dem Schluss gekommen, dass „Falun Dafa dem Land und allen Menschen nützt und niemandem schadet“.
Yao wiederholte, dass man keine Beweise vorlegen könne, in welche Sektenorganisation sie verwickelt sei oder wie sie das Gesetz untergraben habe.
Sie fuhr fort, die vom Staatsanwalt vorgelegten Beweise mit drei Hauptargumenten zu widerlegen.
1) Unter den 35 Zeugen, die irgendwo Falun-Dafa-Materialien gefunden hatten, hatte niemand gesehen, wie Yao die Materialien verteilt hatte.
2) Von den 22 Videoclips zeigte keines, dass Yao das Material verteilt hatte. Sie zeigten nur, wann sie das Haus verließ oder nach Hause zurückkehrte, welchen Eingang in ihrer Nachbarschaft und welches Transportmittel sie benutzte.
3) Der Richterspruch behauptete, dass die Polizei Falun-Dafa-Materialien auf Yaos USB-Stick, ihrem Laptop und Speicherkarten gefunden hatte und dass solche Informationen eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft darstellten. Aber die Polizei erwähnte nie den Inhalt oder die Namen der „gefährlichen“ Dateien oder ob die Materialien, die angeblich von Yao verteilt wurden, aus diesen Dateien gedruckt wurden.
Yao erklärte, dass die wenigen gedruckten Kopien von Falun-Dafa-Materialien, die von mehreren Unterabteilungen gesammelt worden waren, die Anklage gegen sie nicht rechtfertigen würden. Sie forderte den Berufungsrichter auf, sie auf der Grundlage der Fakten freizusprechen.
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