(Minghui.org) Zwei Praktizierende, die wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, haben eine Anzeige gegen die an ihren Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte eingereicht.
Die 58-jährige Liu Jinhuan, eine Falun-Dafa-Praktizierende aus Guangzhou, wurde am 18. Mai 2020 verhaftet und im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Panyu inhaftiert. Die Behörden behaupteten, dass der Hausmeister Li Xiaoqin am frühen Morgen des 6. Mai mehrere Flugblätter mit Informationen über Falun Dafa an Privatfahrzeugen gefunden habe. Die Polizei gab vor, dass aus den Überwachungsvideos ersichtlich sei, dass Liu an diesem Tag in der Gegend vorbeigefahren sei. Daher wurde sie beschuldigt, die Materialien verteilt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Panyu genehmigte Lius Verhaftung am 16. Juni und leitete ihren Fall im August an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu weiter, die für die Bearbeitung der Falun-Dafa-Fälle in der Region Guangzhou zuständig ist. Der Staatsanwalt Lin Jishen erhob Anklage gegen die Praktizierende und gab ihren Fall Ende September an das Bezirksgericht Haizhu ab.
Am 12. November 2020 fand Lius Anhörung vor Gericht statt. Zwei Verteidiger beantragten für sie Freispruch. Am 16. November verurteilte der Vorsitzende Richter Zhou Zhengyuan und Richter Wang Jie die Praktizierende zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 685 Euro).
Liu legte nicht nur Berufung gegen das Urteil ein, sondern erstattete auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft der Provinz Guangdong und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft gegen die Richter Zhou und Wang sowie den Staatsanwalt Lin.
In ihrer Anzeige erklärte Liu, dass sie und zwei andere wegen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ zu Unrecht angeklagt worden seien. Sie bestritt die Vorwürfe mit der Begründung, dass Falun Dafa in China nicht verboten sei und auch nicht auf der von der Regierung veröffentlichten Liste der Sekten stehe. Zudem wies sie ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot von Falun-Dafa-Büchern und entsprechender Literatur vom chinesischen Publikationsbüro im Jahr 2011 aufgehoben worden sei. Die chinesische Verfassung gewähre weiterhin allen Bürgern Glaubens- und Redefreiheit, daher hätte sie wegen ihres Glaubens gar nicht verfolgt werden dürfen.
Staatsanwalt Lin legte zwei Beweise vor, darunter die von der Zeugin Li gefundenen Flugblätter sowie 1.000 Falun-Dafa-Flyer, die die Polizei angeblich in Lius Wohnung beschlagnahmt hatte. Die Zeugin Li hatte ausgesagt, dass sie die Flugblätter um 6 Uhr morgens gefunden habe. Im Überwachungsvideo hingegen war zu sehen, dass Liu am Abend in dieser Gegend vorbeikam. Die über 1.000 Flyer waren auch nicht auf der von der Polizei vorgelegten Beschlagnahmungsliste aufgeführt, die bei der Hausdurchsuchung am 18. Mai 2020 erstellt worden war. Im September teilte die Polizei mit, dass Beamte die Flyer gefunden hätten. Diese Beweise wurden Liu jedoch nicht vorgelegt. Es wurde auch nicht weiter ermittelt, ob die Materialien von ihr stammten.
Lius Anwälte argumentierten, dass Falun Dafa in China durch kein Gesetz unter Strafe gestellt wird. Der Staatsanwalt warf Liu „Unterminierung des Gesetzesvollzugs“ vor, konnte aber nicht nachweisen, welches Gesetz sie wie untergraben hatte und welcher Schaden für die Gesellschaft oder einzelne Personen entstanden sei.
Liu und ihre Verteidiger erstatteten Anzeige gegen die Richter und den Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch und beantragten, sie zur Verantwortung zu ziehen. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft der Provinz Guangdong sowie der Obersten Volksstaatsanwaltschaft angenommen.
Zwar wurde Lius Berufung am 29. Dezember 2021 zurückgewiesen, aber die Entscheidungen bezüglich der Anzeigen stehen noch aus.
Die 70-jährige Wang Meiying lebt in der Stadt Hengyang, Provinz Hunan. Sie kam Anfang 2020 nach Guangzhou, um sich um ihr Enkelkind zu kümmern. Am 8. September 2020 wurde sie in ihrer Wohnung in Hengyang verhaftet. Die Polizei Guangzhou gab vor, dass Wang von einer Überwachungskamera gefilmt worden sei, als sie im Juli 2020 in der Nähe von U-Bahnstationen Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Beamte brachten Wang zurück nach Guangzhou, wo sie im Untersuchungsgefängnis Panyu festgehalten wurde.
Die Polizei reichte ihren Fall im November 2020 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu weiter. Am 28. Januar 2021 erhob diese Anklage und gab den Fall an das örtliche Gericht ab.
Am 16. April 2021 fand Wangs Anhörung statt. Das Gericht verurteilte sie am 18. November 2021 zu vier Jahren Haft und 10.000 Yuan (ca. 1.400 Euro) Geldstrafe. Sie legte Berufung ein und erstattete zudem Anzeige gegen den Vorsitzenden Richter Chen Wenling, die Richter Jia Cunjin und Yi Haijun sowie Staatsanwalt Xu Jiexa beim Obersten Gerichtshof der Provinz Guangdong und dem Obersten Volksgerichtshof.
Zhou Zhengyuan, Vizepräsident des Bezirksgerichts Haizhu: +86-13570056518Wang Jie, Richter am Bezirksgericht Haizu:: +86-20-83005423, +86-18126766736Jia Cunjin, Richter am Bezirksgericht Haizu: +86-20-83005423, +86-18126766762Chen Wenling, Richter am Bezirksgericht Haizhu: +86-20-83005565Yi Haijun, Richter am Bezirksgericht Haizhu: +86-18819800899Xu Jiexia, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu: +86-15818188031Lin Jishen, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu
(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)
Frühere Berichte:
Vier Jahre Haft für eine Frau, die sich zu ihrem Glauben bekennt (Provinz Guangdong)Vier Jahre Haft wegen Verdacht, Informationen über Falun Dafa verbreitet zu haben