(Minghui.org) Nachdem die Berufung einer 50-Jährigen abgewiesen wurde, befindet sie sich nun im Frauengefängnis. Dort soll sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa drei Jahre Haft verbüßen.
Jing Fengwei lebt in Changchun in der Provinz Jilin. Der für ihren Fall zuständige Richter hatte ihren Anwalt daran gehindert, Akteneinsicht zu nehmen und sie vor Gericht zu verteidigen. Stattdessen beauftragte er einen Pflichtverteidiger, der für Jing ein Schuldanerkenntnis abgeben sollte. Gleichzeitig wurde Jings Familie bedroht. Wenn die Angehörigen versuchen würden, sich für sie einzusetzen, würden auch sie festgenommen, hieß es.
Jing stammt ursprünglich aus dem Kreis Liuhe in der Provinz Jilin. Als sie 2018 nach drei Jahren Haft entlassen wurde, entzogen ihr die Behörden die Aufenthaltsgenehmigung.
Am 9. Oktober 2020 beantragte sie in ihrer Heimat eine neue Aufenthaltsgenehmigung. Dabei bemerkte sie, dass der dafür zuständige Polizist Zhao Zihan die Praxis Falun Dafa ablehnte. Aus diesem Grund ging Jing drei Tage später noch einmal zur Polizeistation Liunan und übergab Zhao einen Brief, in dem sie ihm erklärte, was es mit Falun Dafa auf sich hat und warum es verfolgt wird.
Zhao und der Polizeichef Du Hongwei warfen Jing daraufhin vor, für Falun Dafa zu werben. Sie meldeten die Praktizierende bei der Staatssicherheit des Bezirks Liuhe. Die Behörde nahm im März 2021 ihren Fall auf und ließ sie am 15. Juli verhaften. Jing wurde im Untersuchungsgefängnis Changliu eingesperrt.
Jings Festnahme wurde am 26. Juli bestätigt. Die Polizei gab ihren Fall am 22. September an die Staatsanwaltschaft des Kreises Liuhe weiter. Der Staatsanwalt Hei Junxian versprach Jings Verteidiger zunächst, Akteneinsicht zu gewähren. Als die Familie jedoch versuchte, den Richter zu erreichen, ging er nicht ans Telefon oder legte auf.
Als die Familie mit dem Anwalt am 30. September die Staatsanwaltschaft aufsuchte und die Vollmacht vorlegen wollte, verwehrten Sicherheitsbeamte dem Verteidiger den Zutritt. Er müsse gegen COVID-19 geimpft sein, hieß es. Der Anwalt reichte Beschwerde ein, hatte aber keinen Erfolg. Als er den Staatsanwalt Hei anrief, erreichte er niemanden.
Am 18. Oktober erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Jing, woraufhin die Angehörigen einen Familienbeistand beauftragten, sie vor dem Kreisgericht Liuhe zu vertreten. Der Richter Lu Xu hinderte diesen jedoch daran, die Prozessunterlagen einzusehen. Der Familienbeistand durfte Jing auch nicht besuchen. Daraufhin fragten der Beistand sowie der Anwalt den Richter, warum er Jings Verteidigung blockiere. Lu räumte ein, dass er keinen Einfluss darauf habe, ob Jings Anwalt sie vor Gericht vertreten könne. Schließlich forderte er die beiden auf, eine Verteidigungsschrift einzureichen.
Der Richter versuchte außerdem, Jings Familie zu überzeugen, den Pflichtverteidiger anzuerkennen. Egal, ob die Familie zustimme oder nicht, er müsse so vorgehen, erklärte der Richter. Als die Familie nach der Rechtsgrundlage fragte, antwortete Lu: „Das ist meine eigene Entscheidung, okay? Sind Sie jetzt zufrieden?“
Die Familie antwortete Lu, dass er in Zukunft für seine Taten zur Rechenschaft gezogen würde. Er entgegnete daraufhin, mit jedem Problem fertig zu werden. Dabei deutete der Richter an, dass Personen auf höheren Ebenen ihn unterstützten. Die Familie könne sich ja über ihn beschweren, wo auch immer.
Lu fügte hin: „Was können Sie schon tun, wenn wir Ihnen Ihre Rechte entziehen? Als wir das letzte Mal die Anhörung angesetzt hatten, riefen so viele Leute aus dem Ausland bei uns und dem Komitee für Politik und Recht an. Sie haben unsere Arbeit stark beeinträchtigt. (Später wurde die Anhörung abgesagt.) Warum haben wir nicht in anderen Fällen so viele Anrufe erhalten? Allein schon wegen Ihres negativen Einflusses auf das Land habe ich das Recht, Sie von der Verteidigung vor Gericht auszuschließen.“
Der Richter drohte auch dem Familienbeistand, der Jing vertreten wollte: „Ich weiß, dass Sie eine jüngere Schwester haben. Wenn Ihnen irgendetwas zustößt, werden Sie es nicht verkraften. Glauben Sie, dass niemand beobachtet, was Sie tun? Wir wissen alles über Sie!“
Als das Gericht am 17. November eine virtuelle Anhörung abhielt, gab der Richter vor, dass Jings Anwalt nicht persönlich daran teilnehmen wolle. Er habe nur die Verteidigungsschrift auf dem Postweg eingereicht. Jing glaubte dem Richter nicht und wollte von ihrer Familie wissen, warum der Anwalt nicht anwesend war. Aber der Richter erlaubt den Angehörigen nicht zu sprechen.
Jing forderte eine Vertagung des Termins. Statt einer Videokonferenz forderte sie eine persönliche Anhörung, in der ihr Anwalt sie vertreten sollte. Der Richter sagte, dass der Anwalt nicht kommen dürfe und die Verteidigungsschrift nebst Vollmacht eingereicht habe.
Da der Richter Jings Aufforderung nicht folgte, stimmte sie schließlich zu, die Videokonferenz fortzusetzen, und verteidigte sich selbst. Sie erzählte, wie nicht uniformierte Polizisten sie verhaftet und an den Handgelenken verletzt hatten. Es habe Tage gedauerte, bis die Wunden heilten.
Jing forderte den Staatsanwalt auf, den Brief vorzulesen, den sie an die Polizei geschrieben hatte und der nun als Beweis der Anklage diente. Darin hieß es, dass Falun-Dafa-Praktizierende den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen würden. Sie hätten kein Interesse an persönlichen Vorteilen oder politischer Macht. Wenn jeder so handeln würde, würde sich die Moral der Menschen verbessern und viele gesellschaftliche Probleme wären gelöst.
Die Praktizierende stellte klar, dass sie ein Recht auf ihren spirituellen Glauben und Redefreiheit habe. Daher dürfe sie sowohl Falun Dafa praktizieren als auch anderen Menschen davon erzählen. Sie habe keinem Menschen geschadet, geschweige denn – wie vorgeworfen – den Strafvollzug untergraben. Vielmehr befolge sie die Dafa-Prinzipien, um ein guter Mensch zu sein. Außerdem wies Jing darauf hin, dass kein Gesetz Falun Dafa als Straftat einstuft und dass das Amt für Presse und Publikationen das Verbot von Falun-Dafa-Literatur im Jahr 2011 aufgehoben hatte.
In ihrem Schlussplädoyer gab Jing dem Richter zu bedenken: „Ich weiß, dass dies nicht Ihre eigene Entscheidung ist und Sie nur einen Befehl von oben befolgen. Aber der Befehl ist falsch! Ich hoffe, dass Sie meinen Fall fair und gerecht bearbeiten und sich nicht von äußeren Faktoren beeinflussen lassen.“ Sie beantragte Freispruch.
Nach der Anhörung machten die Beamten des Untersuchungsgefängnisses Changliu, wo Jing eingesperrt war, mit der Justizbehörde der Stadt Tonghua gemeinsame Sache. Gemeinsam hinderten sie Jings Familie und ihren Anwalt daran, die Praktizierende zu besuchen.
Als Jings Angehörigen und ihr Anwalt am 24. Dezember wiederholt bei der Justizbehörde einen Besuchsantrag stellten, wurden sie an das Mittlere Gericht der Stadt Tonghua verwiesen.
Der Anwalt rief bei dem Mittleren Gericht an. Der für den Richter Wang Junhong zuständige Justizbeamte Guo teilte ihm mit, dass das Gericht der ersten Instanz um eine Anweisung gebeten habe. Diese sei aber noch nicht erteilt, hieß es. Worum es sich genau handelte, erklärte Guo nicht. Jings Anwalt warf dem Gericht daraufhin einen Rechtsverstoß vor – und zwar in Bezug auf die Behinderung der Rechtsverteidigung, die Haftdauer und das Besuchsrecht.
Das Mittlere Gericht erteilte am Ende keine Genehmigung, sodass Jings Verteidiger sie nicht besuchen durfte. Am 31. Dezember 2021 verurteilte der Richter Lu sie zu drei Jahren Haft.
Jings Anwalt legte Berufung ein. Weder Richter Lu noch der für die Berufung zuständige vorgenannte Richter Wang nahmen die Anrufe des Verteidigers und der Familie entgegen. Als Jings Familie sich am 8. Februar beim Berufungsgericht über ihren Fall informierten, erfuhren sie, dass Richter Wang bereits am 26. Januar die Berufung zurückgewiesen hatte.
Als Jings Familie sich beim Untersuchungsgefängnis nach der Praktizierenden erkundigte, wurde sie an die Polizei verwiesen. Dabei befand sich Jing zu dieser Zeit noch im Untersuchungsgefängnis. Erst am 11. Februar teilte die Polizei den Angehörigen mit, dass Jing sich seit dem 8. Februar im Frauengefängnis der Provinz Jilin befinde.
Früherer Bericht:
Justizbehörde blockiert Anwalt – Praktizierende zu drei Jahren Haft verurteilt