(Minghui.org) Seit Oktober 2021 bezieht eine Falun-Dafa-Praktizierende aus Peking keine Rente mehr. Die Sozialversicherungsbehörde hat die Zahlungen eingestellt. Zuvor war die Betroffene am 13. September 2021 aufgefordert worden, Rentenleistungen für die Zeit von Mai 2004 bis März 2007 zurückzuerstatten. In dieser Zeit war sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa im Gefängnis inhaftiert worden.
Chen Junjie suchte nach der Einstellung ihrer Rente mehrfach das Sozialversicherungsamt des Bezirks Daxing sowie ihren früheren Arbeitgeber, das Aluminiumwerk Dongchen auf. Sie erklärte, dass die Verfolgung von Falun Dafa durch die Kommunistische Partei Chinas ebenso gesetzwidrig sei wie auch die verhängten Haftstrafen aufgrund ihres Glaubens. Chen forderte die Beamten auf, die Rechte zu wahren und das kommunistische Regime nicht bei der Verfolgung zu unterstützen.
Als alle Bemühungen erfolglos blieben, reichte Chen Verwaltungsklage beim Bezirksgericht Daxing ein. Am 14. Dezember 2021 fand per Videokonferenz eine Verhandlung statt. Chen und ihr Anwalt argumentierten, dass keine Rechtsgrundlage den Behörden erlaube, die Rente einzubehalten oder eine Erstattung früherer Beträge einzufordern.
Während der Verhandlung sicherte die Behörde zu, zwei Monatsrenten für das letzte Quartal 2021 zu zahlen. Unklar ist, ob darüber hinaus die Rente weiter einbehalten wird, da eine richterliche Entscheidung über die vom Arbeitgeber eingezahlten Rentenbeiträge noch aussteht. Chen und ihr Anwalt sprachen sich indes dafür aus, sich in jedem Fall weiter für ihre Interessen einzusetzen.
Die 65-jährige Chen begann 1995, Falun Dafa zu praktizieren. Dadurch wurde sie von rheumatoider Arthritis, einer Herzerkrankung sowie einer Entzündung der Wirbelsäule geheilt.
Nachdem das kommunistische Regime im Jahr 1999 die Verfolgung eingeleitet hatte, wurde Chen mehrfach verhaftet und zweimal zu Gefängnisstrafen verurteilt. In der Zeit von April 2004 bis April 2007 war sie drei Jahre in Haft. Vom 13. Januar 2016 bis zum 13. Juni 2019 schloss sich eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren an.
Auch Chens Mann, der kein Falun Dafa praktizierte, wurde angeklagt. Gegen ihn wurde ebenfalls eine Haft im Arbeitslager verhängt. Vom Arbeitgeber erhielt er später die Kündigung, ungeachtet des Umstands, dass er mit seinem Einkommen die ganze Familie ernährte.
Während der Anhörung am 14. Dezember zweifelten Chen und ihr Anwalt an, dass das Sozialversicherungsamt Daxing dazu befugt ist, Rentenleistungen ihres Arbeitgebers vor fast 20 Jahren zu verlangen.
Sie wiesen zudem auf Artikel 20 der Vorschrift zur Überwachung des Arbeitsschutzes hin. Demnach seien Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen und Regeln des Arbeitsschutzes nicht zu prüfen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nicht gemeldet oder beanstandet oder erst gar nicht von der Verwaltungsbehörde für Arbeitsschutz erkannt werden.
Das Sozialversicherungsamt Daxing begründete seine Entscheidung, Chens Arbeitgeber zur Erstattung der gezahlten Rente aufzufordern, mit Verweis auf zwei Dokumente: die „Pekinger Verordnung zur Grundversorgung“ sowie die Veröffentlichung zur Umsetzung dieser Verordnung, beide herausgegeben vom Pekinger Amt für Arbeit und soziale Sicherheit. In beiden heißt es, dass der Arbeitnehmer die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Haftstrafe und der Umerziehung durch Arbeit einstellen muss.
Das Sozialversicherungsamt erstattete Chen den Betrag, den sie während ihrer Haft im Zeitraum April 2004 bis April 2007 gezahlt hatte. Gleichzeitig forderte die Behörde von der Praktizierenden, den Arbeitgeberanteil für diesen Zeitraum zurück. Chen und ihr Anwalt argumentierten, dass es sich bei den vorgenannten Dokumenten lediglich um Verordnungen der lokalen Regierung handele. Diese seien nicht im chinesischen Arbeitsgesetz verankert.
In Artikel 2 der „Vorschriften zur Rentenversicherung für städtische Arbeitnehmer von Unternehmen in Peking“ heißt es: „Unternehmen im Verwaltungsbereich dieser Stadtverwaltung und städtische Arbeitnehmer (als Versicherte bezeichnet), die mit ihnen ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind, haben diese Vorschrift anzuwenden.“ Laut Artikel 19 dieser Vorschrift werden die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gezahlt. Beide seien verpflichtet, die Beträge pünktlich in voller Höhe zu entrichten.
Gemäß Artikel 2 der „Vorschrift über die Grundversorgung in Peking“ müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Stadt, selbständige Industrie- und Haushaltsbetriebe sowie Personen in freien Beschäftigungsverhältnissen in Peking Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Aus Artikel 10 Sozialversicherungsgesetz geht hervor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Chens Anwalt stellte klar, dass einzig und allein ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Person und einem Unternehmen Voraussetzung ist, um in eine Rentenversicherung einzutreten. In diesem Fall müssten die Versicherungsbeiträge gezahlt werden, was vom Gesetz her sowohl Recht als auch Pflicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei.
In ihrer abschließenden Erklärung sagte Chen: „Weil ich Falun Gong praktiziere, hat mein Arbeitgeber meinen Lohn für die Zeit von 2001 bis 2007 ausgesetzt. Während dieser Zeit waren wir zum Überleben auf das Einkommen meines Mannes angewiesen. Ich hatte allerdings nicht erwartet, dass die Polizei – nachdem ich 2004 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war – auch meinen Mann festnimmt und gegen ihn zwei Jahre Zwangsarbeit verhängt. Nach seiner Freilassung verlor er seine Arbeit. Auch unsere Kinder wurden in die Angelegenheit verwickelt und einen Monat lang festgehalten. Während wir zwei inhaftiert waren, mussten sie sich von unserer Familie und Freunden etwas [Geld] leihen, um zu überleben.
Im Arbeitslager erkrankte mein Mann an Diabetes. Nachdem er sich zu Hause etwas erholt hatte, verrichtete er Gelegenheitsarbeiten, um die Familie zu unterstützen und meine Lebenshaltungskosten im Gefängnis zu decken. Das tat er bis zu meiner Freilassung, danach beantragte er seine Rente.“
Wu Shanliang, Leiter des Büros für Humanressourcen und Sozialversicherung des Bezirks Daxing: +86-10-69298217Xue Jun, Direktor der Sozialversicherungsbehörde DaxingWang Yuhong, Vorsitzende Richter am Bezirksgericht Daxing: +86-10-57362829
(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)