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76-Jährige legt Berufung gegen zweijährige Bewährungsstrafe ein

4. Mai 2022 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan, China

(Minghui.org) Eine 76-Jährige hat gegen ihre Bewährungsstrafe von zwei Jahren Berufung eingelegt, nachdem ein Gericht sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt hatte.

Tong Xianzhen lebt in der Stadt Kunming, Provinz Yunnan. Am 19. März 2022 hatte sie das Urteil des Bezirksgerichts Wuhua erhalten. Dagegen legte sie beim Mittleren Gericht in ihrer Heimatstadt Berufung ein.

Letzte Festnahmen

Am 24. März 2020 klopften um 23 Uhr sieben Polizisten an Tongs Tür und weckten die Praktizierende und ihren Sohn. Als diese öffneten, stürmten die Beamten herein und begannen, alles zu durchsuchen. Die Polizisten wollten Tong verhaften. Ihr Sohn jedoch verlangte einen Haftbefehl zu sehen.

Daraufhin gingen einige Beamte und kamen schließlich mit einem Durchsuchungsbefehl zurück. Sie beschlagnahmten die bei Tong gefundenen Materialien über Falun Dafa und nahmen die Praktizierende zum Verhör mit auf die Polizeiwache. Gegen 5 Uhr morgens am nächsten Tag durfte sie wieder nach Hause.

Am 30. März kamen die Polizisten erneut zu Tong und brachten sie ins Krankenhaus, wo sie gründlich untersucht wurde – sogar mit Computertomografie, Röntgen und Ultraschall. Auch Blut- und Urinproben wurden abgenommen.

Zwar brachten die Polizisten Tong gegen Mitternacht wieder nach Hause, kamen aber schon am 1. April wieder. Diesmal nahmen sie die Praktizierende mit zur Polizeiwache, wo man ihr die Fingerabdrücke abnahm und sie fotografierte.

Gegen 20 Uhr brachten die Beamten sie zum lokalen Untersuchungsgefängnis, das jedoch ihre Aufnahme verweigerte. Daraufhin verlangten Polizisten von Tongs Kindern eine „Sicherheitsleistung“ von 3.000 Yuan (430 Euro) und ließen sie frei.

In der Zeit vom 24. April bis 29. Mai wurde Tong von Beamten, die in zwei Schichten eingeteilt waren, überwacht. Sie postierten sich rund um die Uhr vor ihrem Wohngebäude und folgten ihr auf Schritt und Tritt.

Anklage und Verurteilung

Mitte Juni 2020 kamen zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wuhua zu Tong nach Hause. Da ihr Fall so komplex sei, würden die Ermittlungen weitere 15 Tage andauern, hieß es. Bis zum 5. Juli sollte der Staatsanwalt entscheiden, ob er die Praktizierende anklagen wolle.

Am 3. Juli, dem Tag der Anklageerhebung, erhielt Tong vom Bezirksgericht Wuhua die Anordnung, ihr Mobiltelefon bei sich zu führen. Sie könne jederzeit vorgeladen werden, hieß es.

So erfuhr Tong, dass die Staatsanwaltschaft sie wegen „Untergrabung der Strafverfolgung mit Hilfe einer Sekte“ angeklagt hatte – eine übliche Anschuldigung, um Falun-Dafa-Praktizierende hinter Gitter zu bringen. Der Staatsanwalt warf Tong außerdem eine weitere Straftat vor, die sie während ihrer früheren Bewährungsstrafe begangen haben soll. Damit habe sie eine „kombinierte Bestrafung für mehrere Straftaten“ zu erwarten. Die Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, die bei der letzten Verhaftung am 24. März 2020 in ihrer Wohnung beschlagnahmt worden waren, zog die Staatsanwaltschaft als Beweismittel heran.

Am 13. Mai 2021 sollte Tongs Anhörung vor Gericht stattfinden. Der Vorsitzende Richter Wang Qingtao verschob den Termin zunächst von 9:45 Uhr auf 11:00 Uhr. Als Tong wissen wollte, auf welcher Rechtsgrundlage sie angeklagt worden sei, vertagte er die Sitzung zehn Minuten später ganz. Justizbeamte entfernten sie aus dem Saal, sodass sie sich zu den Vorwürfen nicht äußern konnte.

Am 19. März 2022 verurteilte der Richter die Praktizierende. Wegen „einer neuen Straftat“ erhielt sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von 2.000 Yuan (rund 300 Euro). Welche Straftat das genau sein sollte, erfuhr Tong nicht. Da sie noch ein Jahr und vier Monate zu verbüßen hatte und auch die zuvor verhängte Geldstrafe von 3.000 Yuan noch zu zahlen war, fasste der Richter beide Urteile zusammen und rundete auf. Das endgültige Urteil lautete zwei Jahre auf Bewährung und 5.000 Yuan (rund 700 Euro) Geldstrafe.

Frühere Verhaftung und Verurteilung

Die vorausgegangene Bewährungsstrafe war das Ergebnis einer früheren Verhaftung vom 22. Juni 2017. Tongs Familie hatte damals eine Kaution von 5.000 Yuan gezahlt. Daraufhin war die Praktizierende gegen Mitternacht freigelassen worden.

Nachdem die Kautionszeit von einem Jahr abgelaufen war, weigerte sich die Polizei, das Geld zurückzuzahlen. Es hieß, Tong habe gegen bestimmte Kautionsauflagen verstoßen. Welche das waren, sagte man ihr nicht. Die Polizisten verwiesen lediglich darauf, dass Tong sich bei der Polizeibehörde des Bezirks Wuhua beschweren und einen Antrag stellen könne.

Am 4. Juli 2018 reichte Tong den Antrag bei der Polizeiwache Wangjiaqiao und der Polizeibehörde Wuhua ein. Ende Juli bekam sie die 5.000 Yuan zurück.

Die Polizei weigerte sich jedoch, die beschlagnahmten Gegenstände und den Computer herauszugeben. Ihr Fall wurde der Staatsanwaltschaft Wuhua vorgelegt, die sodann Anklage erhob.

Am 19. April 2019 fand Tongs Verhandlung vor dem Bezirksgericht Wuhua statt. Am 22. Juli verurteilte der Richter He Yan die Praktizierende zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan.

Nach ihrer Festnahme am 24. März 2020 unterbrach der zuständige Richter die Bewährungsfrist und hängte die verbliebene Bewährungszeit an das Urteil heran.

Berufung

Tong reichte Berufung beim Mittleren Gericht Kunming ein. In der Berufungsverhandlung schilderte sie, dass sie 1998 begonnen habe, Falun Dafa zu praktizieren. Danach seien all ihre Krankheiten verschwunden. Sie lebe nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und habe sich immer an die Gesetze gehalten.

Weiter führte sie an, dass das Buch Zhuan Falun in über 40 Sprachen übersetzt worden sei. „Menschen in mehr als 100 Ländern und Regionen haben von Falun Dafa profitiert und man kann alle Informationen über die Praxis kostenlos aus dem Internet herunterladen“, sagte Tong.

Alle Informationsmaterialien, die von Praktizierenden wie ihr verteilt würden, enthielten Geschichten darüber, wie Praktizierende sich in ihrem Alltag nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht ausrichten und ihre Aufgaben zu Hause und innerhalb der Gesellschaft übernehmen. Zudem würden die Menschen weitere Hintergründe über die von der Kommunistischen Partei Chinas betriebene Verfolgung erfahren, beispielsweise dass Familien auseinanderbrechen.

Tong argumentierte, dass weder der Staatsanwalt noch der erstinstanzliche Richter dargelegt hätten, inwieweit sie durch das Praktizieren von Falun Dafa gegen ein Gesetz verstoßen oder wem sie einen Schaden zugefügt habe. Sie beharrte darauf, dass es ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht sei, ihren Glauben frei zu praktizieren.

Von dem Berufungsgericht forderte die Praktizierende eine öffentliche Verhandlung. Die in der Anklage aufgelisteten Beweismittel, darunter die Falun-Dafa-Bücher und Materialien, sollten vorgelegt werden. Ob deren Inhalt gegen ein Gesetz verstoße oder die Strafverfolgung untergrabe, müsse dann von der Öffentlichkeit beurteilt werden.

Zudem berief sich Tong darauf, dass ihre frühere Bewährungsstrafe von zwei Jahren gesetzwidrig und unbegründet gewesen sei. Noch weniger sei es hinnehmbar, dass die Polizei sie erneut ohne Grund verhaftet habe und der Richter ein neues Urteil über eine „kombinierte Strafe“ verhängt habe.

„Ich bleibe nur meinem Glauben treu. Wie kann ich die Strafverfolgung des Staates untergraben? In Wirklichkeit verstoßen diejenigen, die uns unseren spirituellen Glauben nehmen, gegen die Verfassung und untergraben das Gesetz“, schilderte Tong. „Nach all den Jahren Verfolgung hege ich keinen Hass oder Groll gegen die Täter. Ich hoffe nur, dass ihr Gewissen erwacht und sie das Regime bei der Verfolgung von guten Menschen nicht länger unterstützen. Die Verfolgung von Falun Gong ist eine Unterdrückung von Güte. Wer sich von der Güte abwendet, wird eines Tages zur Rechenschaft gezogen.“

Frühere Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 geriet Tong immer wieder ins Visier der Behörden, weil sie weiterhin Falun Dafa praktizierte und die Menschen über die Verfolgung aufklärte.

Am Abend des 9. Oktober 2002 wurde sie zum ersten Mal verhaftet, weil sie Informationen über die Verfolgung veröffentlicht hatte. Man brachte sie ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 von Kunming, wo sie 42 Tage lang festgehalten wurde. Danach verhängten die Behörden zwei Jahre Haft, die sie im Frauenzwangsarbeitslager der Provinz Yunnan verbringen musste. Als Tong sich weiterhin weigerte, ihren Glauben aufzugeben, verlängerten die Behörden die Haftzeit.

Am 21. September 2007 wurde Tong erneut festgenommen. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung. Neun Monate lang war sie im Untersuchungsgefängnis Guandu eingesperrt, bevor sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Am 20. Juni 2008 verlegten die Behörden die Praktizierende ins Frauengefängnis Nr. 2 der Provinz Yunnan.

Während Tongs Haft verstarb ihre Mutter im Mai 2008, ohne das Tong davon wusste. Jahrelang hatte ihre Mutter aufgrund der Verfolgung in Angst und unter ständigem Druck gelebt.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Zhu Xianfu, Leiter der Polizeibehörde Wuhua: +86-18987683898Zhao Hong, Leiter der Polizeiwache Haiyuan: +86-13888026007Yang Xi, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks WuhuaWang Qingtao, Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Wuhua: +86-13698796136Wei Kun, Richter am Bezirksgericht WuhuaZhang Yong, Richter am Bezirksgericht WuhuaWang Ying, Justizbeamter des Bezirksgerichts Wuhua

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)

Frühere Berichte:

Falun-Dafa-Praktizierende steht erneut ein Prozess bevor, während sie auf Bewährung ist (Provinz Yunnan)

Nach sechs Jahren Haft erneut zur Gefängnisstrafe verurteilt