(Minghui.org) Im Jahr 2002 war ein Falun-Dafa-Praktizierender zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er zusammen mit anderen Praktizierenden ein Fernsehsignal unterbrochen hatte, um ein Video im Fernsehprogramm zu senden. Mit diesem Video wurde die Hasspropaganda der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun Dafa aufgedeckt.
Als Zhang Yaoming nach 19 Jahren Gefängnis im April 2021 freigelassen wurde, war er abgemagert. Ein Jahr später starb er im Alter von 59 Jahren. Er hinterlässt eine Frau und ein Kind.
Zhang war Mathematiklehrer an einer Mittelschule. Früher litt er unter Rachen-, Nasennebenhöhlen- und Gallenblasenentzündung. Obwohl er erst Anfang 30 war, war er oft krank. Selbst seine Frau Fan Fengzhen, die von Beruf Ärztin ist, konnte ihm nicht helfen.
Fan war Leiterin der Abteilung für Inneres in einem Krankenhaus. Mit drei Jahren hatte sie Keuchhusten bekommen und musste seitdem im Winter oft stark husten. Außerdem litt sie an Blutarmut und anderen Beschwerden. Es fiel ihr schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
Im August 1995 begann Fan, Falun Dafa zu praktizieren. Einige Tage später bemerkte sie, dass ihre Müdigkeit verschwunden war. Sie fühlte sich leicht und behaglich. Kurz darauf erkannte sie, dass auch ihr Mann sich verändert hatte. Sein hitziges Gemüt war verschwunden. Neugierig fragte sie ihn, warum er sich derart verändert hatte, bloß weil sie Falun Dafa praktizierte. Zhang berichtete ihr, dass er ihre Falun-Dafa-Bücher gelesen hatte, sobald sie ins Bett gegangen war – und zwar schon sechs Monate lang.
Seither erfreute sich das Ehepaar bester Gesundheit. Sie lebten nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Zhang war nie wieder krank. Seine Frau nahm keine Geschenke mehr von den Familien ihrer Patienten an und war auch freundlicher zu ihren Schwiegereltern.
Als die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa einleitete, waren alle staatlich kontrollierte Medien voll mit Propaganda, welche Falun Dafa dämonisierte. Über Nacht wurden die 100 Millionen friedliche Praktizierende in China zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt.
Im Oktober 2000 reiste das Paar nach Peking, um das Recht auf Falun Dafa einzufordern. Als Zhang auf dem Platz des Himmlischen Friedens ein Transparent über Falun Dafa hochhielt, wurde er festgenommen. Die Beamten verhafteten auch seine Frau Fan, die im Hotel geblieben war.
Kurz darauf wurden die beiden Praktizierenden zurück nach Hegang gebracht und gezwungen, 8.000 Yuan (1.100 Euro) zu zahlen. Im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Hegang hüllten die Gefangenen Zhang in eine Decke und prügelten auf ihn ein. Später verpflichteten ihn die Behörden zu einem Jahr Zwangsarbeitslager Hegang.
Fan blieb zunächst zwei Monate in der Haftanstalt Hegang. Von ihr wurden 1.000 Yuan (140 Euro) erpresst. Dann brachte man sie ins Gefängnis, wo sie sieben Monate verbleiben sollte. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie in Hungerstreik und wurde fünf Tage später freigelassen. Als sie ihre Arbeit im Krankenhaus wieder aufnehmen wollte, wurde ihr gekündigt.
Folter-Nachstellung: Zwangsernährung
Anfang 2002 wurde Fan erneut festgenommen. Yao, der Polizeichef von Gongrencun prügelte derart auf sie ein, dass ihr Gesicht grün und blau und ihre Augen geschwollen waren. Während der 15 Tage im Gefängnis Hegang trat sie aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik. Am neunten Tag unterzogen die Wärter sie einer Zwangsernährung mit Maismehl, das mit viel Salz vermischt war. Unerträgliches Brennen im Hals und Magenschmerzen waren die Folge; ihre Luftröhre war danach schwer verletzt. Beinahe wäre sie an der Folter erstickt.
Zhang sowie die Praktizierenden Wang Shusen, Guo Zhongquan, Guo Xingwang (auch bekannt als Guo Xingguo) und Yang Yongying riskierten am 20. April 2002 ihr Leben.: Die Männer unterbrachen ein Fernsehsignal und spielten ein 20-minütiges Video, das die inszenierte Selbstverbrennung auf dem Platz des Himmlischen Friedens und die Propaganda gegen Falun Dafa aufdeckte. Zhang Xingfu, der Parteisekretär der Stadt Hegang, tobte vor Wut und befahl, die beteiligten Praktizierenden zu verhaften. „Auch wenn man deswegen 1.000 falsche Personen einsperren muss, darf man nicht einen einzigen verpassen, der die Tat verübt hat!“
Innerhalb weniger Tage wurden über 500 Praktizierende in Hegang festgenommen. Am 24. April wurden Zhang und Fan mitten in der Nacht aus der Wohnung eines Verwandten abgeführt. Kurz darauf wurden auch Wang, Guo Zhongquan und Guo Xingwang verhaftet.
Das Bezirksgericht Gongnong verurteilte die vier Praktizierenden im Oktober 2002 zu hohen Haftstrafen: Zhang zu 19 Jahren, Wang zu 18 Jahren, Guo Xingwang zu 15 Jahren und Guo Zhongquan zu 13 Jahren Gefängnis.
Yang, der damals einer Verhaftung entgangen war, wurde am 7. September 2005 festgenommen und im Jahr 2006 zu 17 Jahren Haft verurteilt.
Die Beamten brachten Guo Xingwang zunächst in die Haftanstalt Nr. 1 von Hegang, später ins Gefängnis Hulan. Er wurde so brutal gefoltert, dass er schwer verletzt war. Am 7. Mai 2009 genehmigten die Behörden Haftverschonung zur medizinischen Behandlung. Er starb wenige Wochen nach der Freilassung am 3. Juni.
Zhang wurde zunächst im Gefängnis Nr.3 von Harbin inhaftiert. Anfang 2004 verlangte die Gefängnisverwaltung der Provinz Heilongjiang von den Wärtern, dass 95 Prozent der Praktizierenden „umerzogen“ werden, also ihren Glauben an Falun Dafa aufgeben. Im Mai 2004 wurde ein Praktizierender zu Tode gefoltert. Daraufhin wurden die meisten Falun-Dafa-Praktizierenden in andere Gefängnisse aufgeteilt, um das Verbrechen zu vertuschen.
Am 30. Juni 2014 wurde Zhang mit 27 anderen Praktizierenden ins Gefängnis Tailai gebracht. Die Gefängnisleitung versprach den Abteilungsleitern eine Belohnung von je 2.000 Yuan (rund 300 Euro) und den Wärtern je 1.000 Yuan für den Fall, dass alle Praktizierenden der Abteilung zur Aufgabe ihres Glaubens gezwungen würden. Sofern sie aber die Quote von 100 Prozent nicht erreichten, drohte den Beamten Lohnkürzung, Herabstufung oder Entlassung. Den Wärter war es erlaubt, die Praktizierenden mit allen beliebigen Methoden zu foltern, um ihren Willen zu brechen. Wenn es nicht genügend Folterwerkzeuge gab, konnten sie ihre eigenen herstellen.
Oft wurden die Praktizierenden mit Handschellen aufgehängt oder an auf einer Streckbank gefoltert. In der Nacht durften sie nicht schlafen. Falls sie doch eindösten, übergossen die Wärter sie mit kaltem Wasser. Manchmal hängten sie die Praktizierenden auf oder setzten sie der glühenden Hitze bei über 40 Grad Celsius aus. Einige wurden gefesselt und tagelang in eine etwa einen Meter tiefe Grube gelegt. Eine andere Foltermethode bestand darin, dass die Wärter sieben Tage lang zwei Stahlkugeln unter dem Gesäß der Praktizierenden platzierten. Neben der brutalen Folter mussten die Praktizieren zudem unentgeltlich Schwerstarbeit verrichten.
Infolge der Folter litt Zhang unter schwerer Blutarmut, Hautkrankheiten und Hämorrhoiden. Zwar wurde ihm Haftverschonung bewilligt, aber schon am 17. August 2015 brachten die Beamten ihn zurück ins Gefängnis, wo er die restliche Haftstrafe verbüßen musste.
Als die Haft am 23. April 2021 endete, informierten die Gefängnisleitung Zhangs Familie nicht darüber, dass sie ihn eigentlich abholen könnten. Stattdessen übergaben sie den Praktizierenden an Beamte des Komitees Politik und Recht der Stadt Hegang, des Büro 610 und der Polizei Hongjun. Zhang wurde zur Polizeiwache Hongjun gebracht. Die Beamten zwangen die Angehörigen, in seinem Namen eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Erst dann ließ man ihn frei.
Von den schweren Leiden, die Zhang durch die lange Haftzeit und die ununterbrochene Folter erlitten hatte, erholte er sich nicht. Er starb Anfang April 2022.
Nachdem Zhang 2002 verurteilt worden war, verhängten die Behörden gegen seine Frau Fan drei Jahre Zwangsarbeit. Sie wurde im Drogenrehabilitationszentrum Harbin festgehalten.
Vor dem 16. Nationalkongress der KPCh begann das Drogen-Reha-Zentrum am 12. November 2002 mit einer Folterrunde der über 100 dort inhaftierten Praktizierenden. Zwei von ihnen wurden totgeprügelt.
Fan wurde mit anderen Praktizierenden gezwungen, morgens in einer Reihe in Hockposition zu gehen. Wahllos griffen die Wärter Praktizierende dann heraus, um sie zu foltern. Am Nachmittag des 14. November rief der Wärter Zhang Yushu auch Fan auf.
Bei eisiger Kälte zog der Wärter Zhao Wei der Praktizierenden die dicke Hose und den Pullover aus. Barfuß wurde sie in einen Keller gebracht, wo bereits 70 Praktizierende gefoltert wurden. Der Wärter fesselte Fan mit Handschellen an einer Halterung am Boden und öffnete das Fenster, um die Gefangenen der Kälte auszusetzen.
Ein Wärter versetzte Fan Elektroschocks gegen die Füße. Ein anderer schlug ihr mit einer zusammengerollten Zeitung ins Gesicht, das stark anschwoll und blau anlief. Dann stopfte die Gefangene Lu Peiying der Praktizierenden ein übel riechendes Mullknäuel in den Mund und klebte ihn zu. Die Gefangene Zhou Lijuan schnitt Fan beliebig die Haare, um sie zu verunstalten.
Gegen Mitternacht zwang der Wärter Wang Dan die Praktizierende, sich in einen Wasserbottich zu setzen. Er versetzte ihr Elektroschocks an Rücken und Armen. Dann zerrte man sie nach draußen, wo fünf Wärter sie je mit Elektroschlagstöcken angriffen. Vor Schmerzen wälzte sich Fan auf dem Boden hin und her; sie hatte das Gefühl, dass ihr der Kopf explodiert.
Folter-Nachstellung: Elektroschocks
Seitdem litt Fan an Taubheits- und Schwindelgefühl. Beim Gehen konnte sie ihr Gleichgewicht nicht halten und sich auch nicht mehr allein versorgen. Fast zwei Jahre befand sie sich in diesem Zustand, bevor sie im Oktober 2002 entlassen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war sie äußert schwach und abgemagert. Sie hatte keine Kraft mehr zu sprechen und konnte kaum etwas essen.
Als Fan und ihr Mann inhaftiert waren, blieb ihr kleines Kind bei einem Verwandten. Es weinte oft und konnte sich auch nicht auf das Lernen konzentrieren. Für Fans Vater war die Verfolgung ein schwerer Schlag. Er starb drei Monate vor ihrer Freilassung am 1. Juli 2004.
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