(Minghui.org) Am 13. Mai 2022 stand eine Frau vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert. Ihr Anwalt beantragte Freispruch. Die Richterin hingegen versuchte, ein Schuldgeständnis zu erwirken. Im Gegenzug versprach sie ein geringes Strafmaß. Darauf ließ sich die Falun-Dafa-Praktizierende nicht ein. Sie würde ihren Glauben niemals aufgeben, sagte sie.
Ma Qin lebt in der Stadt Pingu, Provinz Shandong. Die 53-jährige ehemalige Lehrerin wurde am 28. März 2021 in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Seitdem sitzt sie im Untersuchungsgefängnis Nr.2 von Qingdao.
Das Bezirksgericht Huangdao verhandelte Mas Fall am 13. Mai 2022 im Untersuchungsgefängnis. Die Richterin Ou Xiaobin verweigerte ihrer Familie zunächst eine Teilnahme an der Anhörung. Mas Anwalt redete eine Stunde lang auf die Richterin ein, die dann schließlich ihren Sohn zur Verhandlung zuließ. Mitten im Termin wurde er allerdings wieder des Raumes verwiesen mit der Begründung, er sei als Zeuge der Anklage aufgeführt. Auch Mas Schwester hatte ihre Teilnahme erbeten. Allerdings lehnte die Richterin dies unter Verweis auf die Pandemie ab.
Während ihrer Anhörung berichte Ma, wie Falun Dafa ihr Leben zum Positiven verändert hatte. Früher habe sie unter schlimmer Schuppenflechte gelitten. Auf der Suche nach Heilung sei sie durchs ganze Land gereist. Als sie ihre gesamten Ersparnisse von über 300.000 Yuan (rund 42.000 Euro) ausgegeben hatte, sei der Zustand nahezu unverändert gewesen. Dann habe sich die Hauterkrankung weiter verschlimmert. Kurz nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen habe, seien die Symptome verschwunden. Nun, nach mehreren Monaten Haft und dem Verbot, Falun Dafa zu praktizieren, sei die Schuppenflechte erneut aufgetaucht.
Die Richterin fragte Ma, ob sie mit dem Praktizieren von Falun Dafa aufhören würde. In diesem Fall würde sie eine geringere Haftstrafe verhängen, so die Richterin. Ma antwortete: „Falun Gong lehrt die Menschen, gut zu sein. Es ist eine sehr gute Praxis.“ Sie bekräftigte, dass sie ihrem Glauben treu bleibe.
Mas Anwalt argumentierte, dass seine Mandantin das Recht auf Glaubensfreiheit habe und Falun Dafa praktizieren dürfe. Er führte auch an, dass der Staatsanwalt keine weiteren Beweise dafür vorgelegt habe, dass Ma gegen ein Gesetz verstoßen oder Schaden verursacht habe. Er beantragte Freispruch.
Dai Yufang vom Büro 610 der Stadt Pingu und Liu Jie von der Staatssicherheit suchten am Tag der Anhörung das Untersuchungsgefängnis auf. Mas Familie vermutet, dass sie an dem Verfahren mitgewirkt haben.
Mas Anwalt schilderte, dass Richterin Ou sich bei ihm gemeldet habe, sobald er seine Mandatierung angezeigt habe. Ou habe bei ihm angerufen und gefragt, ob er Freispruch beantragen werde. Als der Jurist erklärte, dass er dazu keine abschließende Aussage machen könne, habe die Richterin gesagt: „Sie sollten wissen, dass Falun Gong eine Sekte ist. Sie können keinen Freispruch beantragen.“ Der Anwalt erwiderte: „Ich habe das Recht auf eine unvoreingenommene Verteidigung.“
Guo Yucheng, Vize-Direktor des Büro 610 Pingdu: +86-15615887178, +86-17669737776Li Faqi, Vize-Direktor des Büro 610 Pingdu: +86-13573251262, +86-532-88369900Dai Yugang, Mitarbeiter des Büro 610 Pingdu: +86-532-87309201Yin Chongmiao, JustizangestellterSun Jie, Staatsanwalt
(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)
Frühere Berichte:
Was sich nach der Festnahme einer hervorragenden Lehrerin ereignete
Juli/August 2021: Insgesamt 2.941 Falun-Dafa-Praktizierende verhaftet und schikaniert