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Vier Jahre Haft wegen ihres Glaubens – Berufung abgelehnt

2. Juli 2022 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.org) Einer Bewohnerin der Stadt Jiamusi in der Provinz Heilongjiang wurde am 24. September 2021 eine vierjährige Haftstrafe auferlegt, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein, die jedoch vor kurzem vom Mittleren Gericht der Stadt Jiamusi abgelehnt wurde.

Polizeibeamte waren am 20. Februar 2021 in Wang Shubos, 55, Wohnung eingedrungen, hatten Chaos angerichtet und sie festgenommen. Sie nahmen sie zunächst mit auf die Polizeiwache. Später wurde Wang in die Haftanstalt Jiamusi verlegt, wo sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts weiterhin festgehalten wird.

Wang Shubo, 55

1997: Beginn des Praktizierens

Wang, die aus der Stadt Yichun in derselben Provinz stammt, fing 1997 an Falun Gong zu praktizieren und profitierte davon – ihre Herzkrankheit wurde geheilt.

Nach Beginn der Verfolgung verließ Wang ihre Heimatstadt und arbeitete in einem Logistikunternehmen in der Stadt Ningbo, Provinz Zhejiang. Da sie stets ihr Bestes tat, ihren Kunden zu helfen, nahmen sie ihre Dienste gerne in Anspruch, was die Unternehmensleitung sehr zufriedenstellte. Viele Jahre lang arbeitete Wang dort.

Häufige Schikanen durch die Polizei vor dem Einbrechen in ihre Wohnung

2015 suchten Polizisten das Unternehmen auf, in dem Wang tätig war, und schikanierten sie. Der Grund: Sie hatte unter ihrem richtigen Namen eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Vorsitzenden des kommunistischen Regimes und Initiator der Verfolgung, eingereicht. Dies setzte die Unternehmensleitung unter enormen Druck. Um dem Unternehmen keinen weiteren Ärger zu bereiten, kündigte Wang und zog in die Stadt Jiamusi, wo sie eine Wohnung im Bezirk Xiangyang anmietete.

Zwischen 2016 und 2018 wurde sie wiederholt von der örtlichen Polizei schikaniert: Die Beamten klopften an ihre Tür; wenn sie sie nicht finden konnten, riefen sie ihre Schwester an. Ihre Nachbarn versuchten, Wang zu überreden wegzuziehen, was sie jedoch ablehnte.

Ihre Schwester, die in einem Bezirkskrankenhaus in Jiayin arbeitete, erfuhr später, dass ihre Haushaltsregistrierung an das Büro für öffentliche Sicherheit in Jiamusi übertragen worden war, das direkt für ihre Verfolgung zuständig war.

2019 suchte die Polizei Wangs Wohnung erneut auf und klopfte mehrmals an ihre Tür. Weder antwortete noch öffnete sie. Im Jahr 2020 zog ihre Tochter Zhao Nanzhu, die außerhalb der Stadt arbeitete, aufgrund der Pandemie bei ihr ein. Im Herbst desselben Jahres führte das Nachbarschaftskomitee eine „Null-Fälle-Kampagne“ durch. Diese Kampagne ist eine konzertierte Aktion, bei der die Behörden alle Praktizierenden, die auf der staatlichen Liste tehen, zwingt, ihren Glauben aufzugeben. Sie klopften wieder an ihre Tür, aber Wang öffnete nicht.

Dann, am 20. Februar 2021 drangen Beamte der Songlin-Polizeistation in Wangs Wohnung ein und durchsuchten sie. Zwei Polizisten hielten ihre Arme fest, um sie daran zu hindern, sich zu bewegen, während ein anderer Beamter die Wohnung durchsuchte und über 70 Falun-Dafa-Bücher und -Materialien, einen Laptop, einen Drucker, ein Lesezeichen, einen Papierschneider sowie 700 Yuan-Banknoten mit aufgedruckten Botschaften über Falun Dafa beschlagnahmte [1].

Zhao kam gerade von der Arbeit nach Hause und wurde Zeugin der Razzia und der Verhaftung ihrer Mutter.

Anklage erhoben

Wang wurde zur Songlin-Polizeistation gebracht und verhört. Anschließend nahm man sie in Gewahrsam und überstellte sie am nächsten Tag in die Haftanstalt in Jiamusi. Aufgrund der Pandemie weigerte sich die Haftanstalt jedoch, weitere Personen aufzunehmen. Daher wurde Wang in die Haftanstalt des Bezirks Huanan verlegt. Die Polizei weigerte sich, ihrer Familie eine Kopie des Haftbefehls zukommen zu lassen.

Sie forderte Zhao noch am selben Tag auf, für eine Befragung zum Fall ihrer Mutter auf der Polizeiwache zu erscheinen. Dort stellte man ihr Fragen über den Glauben ihrer Mutter; zum Beispiel zu welcher Tageszeit Wang die Falun-Dafa-Übungen praktizieren würde. Zhao wurde dann aufgefordert, das Vernehmungsprotokoll und die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterschreiben.

Am 18. März überführte die Polizei Wang in die Haftanstalt Jiamusi; ihre Verhaftung wurde am 26. März bestätigt.

Wangs Anwalt besuchte sie am 30. Mai in der Haftanstalt und erfuhr, dass ihre Verhaftung genehmigt und ihr Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xiangyang vorgelegt worden war. Am 24. Juni 2021 besuchte der Anwalt Wang erneut in der Haftanstalt. Ihm wurde mitgeteilt, dass ihr Fall dem Bezirksgericht Xiangyang vorgelegt worden sei. Daraufhin begab sich der Anwalt zum Gericht, um das Dokument einzusehen. Dort sagte man ihm jedoch, dass es gerade erst angekommen und noch nicht verfügbar sei.

Erste Anhörung: Polizei bedroht Tochter

Die erste Anhörung fand am 31. August vor dem Bezirksgericht Xiangyang statt. Als das Fahrzeug, in dem sie saß, beim Gerichtsgebäude ankam und gerade durch das linke Tor fahren wollte, hielt Zhao es nicht länger aus. In Erwartung, ihre Mutter zu sehen, stürmte sie nach vorne. Zwei Beamte stiegen aus dem Wagen. Einer von ihnen forderte Zhao auf, sich zu entfernen.

Als Zhao darauf bestand, ihre Mutter zu sehen, drohten die Beamten, sie zu verhaften, packten sie an der Schulter und stießen sie weg. Zhao verlangte lautstark, ihre Mutter zu sehen. Sofort stürmten Wachleute auf sie zu und drohten ihr, sie zu verhaften, sollte sie sich weigern zu gehen. Da eilten ihre Verwandten herbei und trösteten sie, während sie die Beamten um Verständnis baten, da Zhao seit einem halben Jahr von ihrer Mutter getrennt sei. Die Beamten meinten daraufhin, sie wüssten, wie sich Zhao fühle, und parkten das Fahrzeug auf dem Gerichtsgelände.

Während der Anhörung fragte Wangs Anwalt den Staatsanwalt, ob seine Mandantin wegen der „Herstellung“ oder „Verbreitung“ von Falun-Dafa-Materialien angeklagt sei. Der Staatsanwalt antwortete nicht.

Der Vorsitzende Richter erkundigte sich bei Wang, ob sie Einwände gegen die Anklageschrift hätte. Wang bejahte und begann zu erzählen, wie sie von der Ausübung von Falun Dafa profitiert habe. Der Richter unterbrach sie jedoch und fragte sie, ob sie sich schuldig bekenne. Sie verneinte und forderte den Richter auf, sich nicht weiter an der Verfolgungspolitik zu beteiligen.

Die Anhörung dauerte 40 Minuten, bevor sie um 11 Uhr vertagt wurde. Der Richter kündigte an, dass das Urteil zwei Wochen später bekanntgegeben werde.

In der Hoffnung, noch einmal einen Blick auf ihre Mutter zu erhaschen, warteten Zhao und ihre Verwandten außerhalb des Gerichtsgebäudes. Sie verließen das Gelände gegen 15 Uhr, als sie das Fahrzeug wegfahren sahen.

Zu vier Jahren Haft verurteilt

Am 8. September wurde Wang erneut zum Bezirksgericht Xiangyang vorgeladen. Während der Anhörung hinderten der Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter sie an ihrer Verteidigung, während ihr Anwalt weitere Fragen stellte. Die Anhörung endete nach 15 Minuten – ohne Verkündigung eines Urteils.

Am 24. September informierte das Bezirksgericht Xiangyang Wangs Anwalt, dass seine Mandantin zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (rund 2.135 Euro) verurteilt worden sei. Sie soll am 20. Februar 2025 entlassen werden.

An der Verfolgung beteiligte Personen:

Wang Bin, Präsident des Bezirksgerichts Xiangyang: +86-13604865553Song Tao, Präsident des Strafgerichts am Bezirksgericht Xiangyang: +86-454-6210031, +86-454-8709816, +86-18903687999, +86-13512645666Liu Hongwei, Direktor der Justizvollzugsanstalt Jiamusi: +86-13945450877, +86-18645450378

(Weitere Kontaktinformationen zu den Verfolgten sind im chinesischen Originalartikel aufgelistet)


[1] Aufgrund der strengen Informationszensur in China nutzen viele Falun-Dafa-Praktizierende kreative Möglichkeiten, um auf die Verfolgung aufmerksam zu machen, u. a. das Aufdrucken kurzer Botschaften auf Banknoten.