(Minghui.org) Am 6. November 2020 wurde Xu Yuzhi, eine pensionierte Lehrerin, aus einer einjährigen Freiheitsstrafe freigelassen, zu der sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden war. Im Juni 2021 setzte das Sozialversicherungsamt die Pensionszahlungen aus. Zudem verlangte es von der 71-Jährigen die während der Haftzeit vom 8. November 2019 bis Mai 2021 gezahlten Zahlungen zurück. Da die Praktizierende sich weigerte, reichte die Behörde Klage ein.
Die Praktizierende aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning, verlor den Rechtsstreit in erster Instanz. Der Richter gab dem Antrag der Behörde statt, wogegen Xu Berufung beim örtlichen Mittleren Gericht einlegte. Dieses stellte sich auf die Seite der Praktizierenden und wies die Klage der Behörde ab.
Xu war am 7. November 2019 verhaftet worden, weil sie mit anderen Personen über Falun Dafa gesprochen hatte. Später verhängte ein Gericht gegen die Praktizierende ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 4.000 Yuan (rund 600 Euro). Im Juni 2021, sieben Monate nach ihrer Freilassung, setzte das Sozialversicherungsamt der Stadt Fushun ihre Pensionsbezüge aus.
Die Behörde erklärte, dass sie bei der Überprüfung der Rentenkonten festgestellt habe, dass Xu im Zeitraum von ihrer Festnahme bis Mai 2021 insgesamt 74.630,06 Yuan (rund 10.800 Euro) Pensionsbezüge erhalten habe.
Gemäß Erlass Nr. 69 des Ministeriums für Humanressourcen und Sozialversicherung aus dem Jahr 2012 bestünde kein Anspruch auf Rentenzahlung während der Haft, so die Behörde. Die Pensionsbezüge, die während der Haft gezahlt wurden, habe Xu durch „Betrug“ erhalten. Es handele sich um „illegales Einkommen“.
Xu verweigerte die Rückzahlung, sodass die Behörde Klage vor dem Bezirksgericht Shuncheng erhob.
Der Anwalt der Praktizierenden argumentierte, dass die von der Behörde zitierte Vorschrift lediglich ein Verwaltungsdokument und nicht rechtswirksam sei. Xu habe als pensionierte Lehrerin nach dem Gesetz Anspruch auf ihre Bezüge. Es gebe kein Gesetz, wonach Rentnern die Leistungen gestrichen werden dürfen – mit Ausnahme ihres eigenen Todes. Weiterhin gebe es keine eindeutige Bestimmung, nach der Rentner während einer Haftstrafe keine Leistungen beziehen dürften, erklärte der Anwalt weiter.
Letztlich verwies der Anwalt darauf, dass die Behörde keine Rechtsgrundlage oder Beweise anführe, um Xu des Betrugs oder Fälschung von Beweisen zu beschuldigen, die zur Pensionszahlung während der Haft führten. Sie sei vielmehr ganz legal in den Ruhestand getreten und erfülle alle Bedingungen, um ihre hart verdienten Leistungen zu erhalten.
Das Bezirksgericht Suncheng urteilte am 7. April 2022 zugunsten der Sozialbehörde. Xu müsse die gezahlten Pensionsbezüge zurückerstatten, hieß es.
Xu legte Berufung beim Mittleren Gericht Fushun ein, das ihren Fall am 12. Mai annahm. Am 16. Juni traf das Gericht seine Entscheidung. Nach eigenen Angaben hat das Gericht die eingereichten Unterlagen beider Parteien sorgfältig geprüft. Es kam zu dem Schluss, dass der Erlass Nr.69 rechtswidrig war. Da das Dokument nur zwei Jahre Gültigkeit hatte und nicht aktualisiert wurde, war es nach Ablauf ungültig.
Das Oberste Gericht erklärte zudem, dass es sich um einen Verwaltungsakte handele, wenn das Sozialversicherungsamt als staatliche Behörde der Praktizierenden Pensionszahlungen bewillige. Da die Behörde und Xu keine Körperschaften nach dem Zivilrecht seien, dürfe der Fall auch nicht im Rahmen eines Zivilprozesses geklärt werden.
Das Gericht hob das Urteil erster Instanz auf und wies die Klage der Behörde ab. Die von Xu gezahlten Gerichtskosten von 1.666 Yuan (rund 240 Euro) sollten an die Praktizierende erstattet werden.
Seit 13 Monaten bekommt Xu keine Pension. Sie hat das Sozialversicherungsamt aufgefordert, dem Urteil der zweiten Instanz folgend die Bezüge zu gewähren.