(Minghui.org) Eine 51-jährige Einwohnerin der Stadt Pengzhou in der Provinz Sichuan wurde am 21. Juni 2022 wegen Praktizierens von Falun Dafa zu fünf Jahren Haft verurteilt. Damit wurde Qing Liju zum zweiten Mal wegen ihres Glaubens rechtswidrig verurteilt, nachdem sie schon einmal zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war.
Qing und die 70-jährige Fu Shunju wurden von der Polizei beschattet, als sie am 9. März 2021 Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilten. Anschließend nahm die Polizei sie fest.
Auf dem Polizeirevier der Stadt Mengyang führten Polizisten eine Leibesvisitation bei beiden Frauen durch. Sie schnitten mit einem Messer ihre Schuhe, die Knöpfe der Kleidung, die Hosenbünde und die Reißverschlüsse auf.
Qing wurde am nächsten Abend in die Gehirnwäsche-Einrichtung Xinjin gebracht, Fu kam frei.
Das Gericht von Pengzhou verurteilte Qing am 21. Juni zu fünf Jahren Haft im Gefängnis von Qionglai.
Vor dieser letzten Verurteilung war Qing bereits am 23. Oktober 2009 von der Polizei verhaftet und zwei Monate lang überwacht worden. Das Stadtgericht Guanghan verurteilte sie am 13. Oktober 2010 zu zehn Jahren Haft. Im Dezember 2010 brachte man sie in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan.
Die Gefängniswärter entzogen ihr einmal sechs Tage lang den Schlaf, weil sie sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören. Sobald sie die Augen schloss, schlugen und traten sie auf sie ein. Die Wärter legten ihr auch eine Zwangsjacke an und hängten sie an den Handgelenken am Fensterrahmen auf.
Abbildung der Folter: Aufgehängt werden
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