(Minghui.org) Am 12. August 2022 standen zwei Frauen aus der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Es handelte sich um die 64-jährige Wang Jinfeng und die 67-jährige Li Fengzhi.
Wang hatte gegen die angesetzte virtuelle Anhörung Beschwerde eingereicht und eine persönliche Anhörung gefordert. Dies wurde ignoriert. Der beantragte Familienbeistand wurde vom Gericht abgelehnt und gegen den Willen der Praktizierenden durch eine Pflichtverteidigerin ersetzt. Während der Anhörung waren die beiden Frauen aus dem Gefängnis über ein Mobiltelefon mit dem Gerichtssaal verbunden. Es kam zu erheblichen Störungen.
Die beiden Frauen waren am 19. Februar 2022 festgenommen worden. Ihre Verhaftung wurde am 23. März bestätigt. Am 13. Juni erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie.
Einen Monat nach der Anklage beantragte Xiu (Pseudonym), eine Verwandte von Wang, sie als Familienbeistand zu vertreten. Sie verlangte Akteneinsicht und eine Genehmigung, um Wang zu besuchen.
Der Richter Jiang Nai antwortete Xiu erst wenige Tage vor der Anhörung, die für den 12. August angesetzt war. Er wies Xius Antrag ab, sodass sie nicht an der Sitzung teilnehmen durfte. Sie könne ihre Verteidigungserwiderung außerhalb der Anhörung mitteilen, hieß es.
Im Gespräch mit Xiu erklärte der Richter sodann, dass sie nicht mit ihm darüber diskutieren dürfe, ob die Verfolgung legal sei oder nicht. „Es ist sinnlos, wenn Sie über solche Dinge reden wollen“, äußerte er.
Daraufhin fragte Xiu den Richter: „Darf ich den Staatsanwalt fragen, ob er irgendwelche Beweise für die Behauptung hat, dass Falun Gong eine Sekte ist?“ Der Richter hielt einen Moment inne und äußerte: „Das ist dasselbe, wie darüber zu sprechen, ob die Verfolgung legal ist oder nicht. Ich werde das nicht mit Ihnen diskutieren.“ Dann drehte sich der Richter um und ging.
Kurz nach der Anklage reichte Wang eine Beschwerde an das Gericht ein. Darin teilte sie mit, dass sie nicht an der virtuellen Anhörung teilnehmen werde. Laut chinesischem Recht könne der oder die Angeklagte darüber entscheiden, in welcher Form die Gerichtsverhandlung stattfindet. Im vorliegenden Fall forderte Wang eine persönliche Anhörung. Wenn sie einer virtuellen Anhörung widerspreche, dürfe der Richter dies auch nicht erzwingen.
Dennoch ordnete der Richter die beabsichtige virtuelle Anhörung an. Das Gericht benötigte fast 50 Minuten, um die technischen Voraussetzungen herzustellen. In der Zwischenzeit wurden Wang und Li, die sich im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 von Shenyang befanden, nur ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt, über das sie mit dem Gerichtssaal verbunden wurden. Während der Anhörung kam es zu zahlreichen Störungen.
Später erfuhr Wangs Familie, dass nicht nur das Gericht, sondern auch das Untersuchungsgefängnis Einfluss auf die erzwungene virtuelle Anhörung hatte.
Zu Beginn der Anhörung verlas der Staatsanwalt Piao Yunjing die Anklageschrift, aber die beiden Praktizierenden konnten die Worte am Telefon nur undeutlich verstehen. Daher bat der Richter Piao, noch einmal vorzulesen. Piao wiederholte einige Absätze und fragte die Praktizierenden, ob sie es diesmal verstanden hätten. Als die beiden Frauen verneinten, schrie der Staatsanwalt sie an: „Tun Sie nur so, als hätten Sie nichts gehört?“
Nachdem der Richter Xiu verboten hatte, Wang zu verteidigen, lehnte Wang wiederum eine vom Gericht beauftragte Pflichtverteidigerin ab. Mehrfach stellte die Praktizierende klar, dass sie sich nicht von dieser Anwältin, die für sie ein Schuldbekenntnis abgeben sollte, vertreten lasse.
Als Wangs Familie die Leiterin der Strafabteilung des Gerichts, Ge Lidan, anrief und über die Verteidigerin sprechen wollte, antwortete Ge: „Wir haben eine Anwältin für Sie organisiert. Ist das nicht besser und professioneller als wenn Sie [Wang] verteidigen?“
Dann legte Ge auf und gab vor, sie müsse zu einer Sitzung.
Vor Beginn der Anhörung am 12. August sagte Wang gegenüber dem Richter erneut, dass sie die Pflichtverteidigerin ablehne. Sie wollte auch wissen, wo Xiu, ihr Familienbeistand, war. Statt die Frage konkret zu beantworten, äußerte der Richter, er würde ihr später das Wort erteilen.
Trotz Wangs Bemühungen erschien die Pflichtverteidigerin Yu Jiao, während Xiu nur auf der Tribüne sitzen durfte. Die Anwältin schwieg die meiste Zeit. Sie sagte lediglich einen Satz, nämlich dass sie keine Einwände gegen die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft erhobenen Beschuldigungen habe.
Weder wurden Zeugen angehört, noch legte der Staatsanwalt konkrete Beweise für die Anschuldigungen vor. Er gab lediglich die Anzahl der bei den Praktizierenden beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien und deren Inhalt bekannt. Die beiden Angeklagten sollten bestätigen, dass es sich um ihre Sachen handelte.
Wang stellte die Anzahl in Frage und verlangte, dass der Staatsanwalt die Beweise vorlegt. Der Richter ignorierte dies und sagte nur: „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Fragen zur Anzahl der Beweismittel haben.“
Als Wang zu ihrer eigenen Verteidigung aussagte, schilderte sie, dass Falun Gong eine tugendhafte Methode ist. Diese lehre die Menschen, gut zu sein, indem sie den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen. Außerdem habe Wang ein Recht auf Glaubensfreiheit, sodass sie Falun Gong praktizieren könne – zumal es kein Gesetz gebe, dass Falun Gong als Straftat einstufe. Die Praktizierende forderte den Richter auf, das kommunistische Regime bei der Verfolgung von guten Menschen nicht länger zu unterstützen und ein angemessenes Urteil zu sprechen.
Sun Hao, Präsident des Bezirksgerichts Yuhong: +86-24-85839996Jiang Nai, Richter am Bezirksgericht Yuhong: +86-24-85839801Piao Yunjing, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Bezirks Yuhong: +86-24-85837622Zhang Yonghang, stellvertretender Sekretär des Komitees für Politik und Recht Stadt Shenyang: +86-24-22829716
(Weitere Kontaktinformationen finden Sie im chinesischen Originalbericht)