(Minghui.org) Die 87-jährige Yang Yuzhen aus der Stadt Qingdao in der Provinz Shandong wurde am 16. September 2023 zu einem Jahr Haft und 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) Geldstrafe verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Die Verurteilung geht auf eine Razzia vom 28. Juli 2022 zurück. Zu dieser Zeit lebte Yang bei ihrer Tochter. Nachdem die Polizei auf einem Überwachungsvideo bemerkt hatte, wie Yang eine Speicherkarte aus ihrer Tasche gezogen hatte, geriet sie ins Visier der Ermittler. Da Yang auf der schwarzen Liste der Falun-Dafa-Praktizierenden stand, vermutete die Polizei, dass auf der Speicherkarte Informationen über Falun Dafa enthalten waren und Yang diese an jemanden weitergeben wollte.
Am Tag der Razzia beschlagnahmte die Polizei sämtliche Falun-Dafa-Bücher, nahm Yang jedoch nicht in Gewahrsam. Am nächsten Tag wurde sie auf die Polizeiwache vorgeladen, um die beschlagnahmten Gegenstände zu überprüfen. Yang ging zwar zu dem Termin, weigerte sich jedoch, die Liste mit den Gegenständen zu unterschreiben. Stattdessen forderte sie die Polizisten auf, die Verfolgung von Praktizierenden einzustellen. Schließlich wurde Yang auf Kaution freigelassen.
Im Mai 2023 rief ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Shibei bei Yang an. Sie solle ein Dokument unterschreiben, wie es üblich sei, hieß es. Yang kam dem nach, ohne das Schriftstück genauer zu prüfen, was ihr kurze Zeit später zum Verhängnis wurde.
Am 3. Juli 2023 fand Yangs Anhörung vor dem Bezirksgericht Shibei statt. Diesmal unterschrieb sie die ihr vorlegten Schriftstücke nicht. Stattdessen schrieb sie „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut“ auf die Dokumente. Der Urkundsbeamte erkundigte sich nach ihrer finanziellen Situation und fragte, ob sie einen Pflichtverteidiger wünsche. Yang verneinte und erklärte, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen habe. Ihr sei klar, dass alle vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger ein Schuldanerkenntnis abgeben, um die Praktizierenden hinter Gitter zu bringen.
Einige Tage später besuchte ein vom Gericht bestellter Anwalt Yang, obwohl sie nie darum gebeten hatte. Er meinte, sie würde ein milderes Strafmaß erhalten und eine Gefängnisstrafe vermeiden, wenn sie ihr „Verbrechen“ zugeben würde, „mit einer Sekte das Gesetz untergraben zu haben“ – einem üblichen Vorwand, mit dem Praktizierende kriminalisiert werden.
Yang erklärte dem Anwalt, dass sie kein Gesetz gebrochen habe, indem sie Falun Dafa praktiziere oder Falun-Dafa-Bücher besitze. Außerdem schilderte sie, wie sie von Falun Dafa profitiert hatte: Ihre beide Söhne starben in der Blüte ihres Lebens. Daraufhin verfiel Yang in Depressionen und ihr ging es zunehmend schlechter. Sie litt an einer Herzerkrankung und Bluthochdruck. Zudem waren ihre Augen extrem lichtempfindlich, sodass sie tagsüber die Vorhänge zuziehen musste. Nachdem sie jedoch angefangenen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, erholte sie sich von all ihren Symptomen und verspürte wieder Lebensfreude. Mit ihren 87 Jahren hat sie keine Probleme, Treppen zu steigen.
Am 18. Juli 2023 verhandelte das Bezirksgericht Shibei Yangs Fall. Sie wies die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe zurück und betonte, dass es in China kein Gesetz gebe, dass Falun Dafa als Straftat oder Sekte einstufe. Ferner führte sie an, dass das Büro für Publikationen im Jahr 2011 das Verbot von Falun-Dafa-Literatur aufgehoben habe. Die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Bücher seien somit völlig legal und dürften nicht als Beweismittel gegen sie verwendet werden.
Der vom Gericht bestellte Anwalt stellte sich auf Yangs Seite und verteidigte ihre Unschuld, obwohl er eigentlich einen Schuldspruch erwirken sollte.
Am 16. September 2023 verurteilte der Vorsitzende Richter Wang Hanzhi (+86-16653216061 ext. 31) die Praktizierende. Wann und ob sie ihre Haftstrafe antreten muss, ist unklar.