(Minghui.org) Eine 55-jährige Frau aus der Stadt Yangquan in der Provinz Shanxi stand am 27. September 2023 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Der Pekinger Anwalt von Zhang Ruiping verteidigte ihre Unschuld und sagte: „Meine Mandantin ist eine gesetzestreue Bürgerin, die kein einziges Gesetz gebrochen hat, indem sie den Grundsätzen von Falun Dafa folgt, um ein guter Mensch zu sein. Sie muss freigesprochen und sofort freigelassen werden.“
Zhang berichtete, wie Falun Dafa es ihr ermöglicht habe, ein krankheitsfreies Leben zu führen. Jahrelang hatte sie unter Magenproblemen, Enteritis (Entzündung des Dünndarms) und Schmerzen in den Achselhöhlen und in der Leistengegend gelitten. Keine Behandlung hatte geholfen. Aber alle ihre Symptome verschwanden, nachdem sie im April 1999 mit Falun Dafa begonnen hatte. Ihr Jähzorn nahm ab und sie konnte sich mit ihrer Schwiegermutter vertragen. Als die Verfolgung von Falun Dafa im Juli 1999 begann, wurde sie jedoch zur Zielscheibe, weil sie für ihren Glauben eintrat.
Zhang wurde am 19. April 2023 verhaftet. Ihre Tochter hatte an diesem Morgen gerade die Tür geöffnet, um zur Arbeit zu gehen, als Hauptmann Wu Guoguang und einige andere Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Cheng, die draußen gewartet hatten, hereinmarschierten.
Zhang wurde zunächst in die Gehirnwäsche-Einrichtung von Yangquan gebracht und am 5. Mai in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Yangquan verlegt. Am 19. Mai wurde gegen sie ein formeller Haftbefehl erlassen und Mitte August Anklage erhoben.
Am 27. September fand vor dem Bezirksgericht Pingding in Yangquan eine Anhörung zu Zhangs Fall statt. Der Staatsanwalt warf ihr vor, eine „Sektenorganisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ benutzt zu haben – eine übliche Beschuldigung, um Falun-Dafa-Praktizierende anzuklagen und zu inhaftieren. Zhangs Anwalt wies die Anschuldigung gegen sie zurück und betonte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte bezeichne.
Zu den Beweisen der Staatsanwaltschaft gehörten Banknoten im Wert von 2.000 Yuan (etwa 260 Euro), die in Zhangs Wohnung beschlagnahmt wurden, und ein Laminiergerät, mit dem Zhang nach Angaben eines Zeugen Informationsmaterialien über Falun Dafa laminiert haben soll.
Auf den Geldscheinen waren Botschaften zu Falun Dafa aufgedruckt, um auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam zu machen, und sie verstießen in keiner Weise gegen ein Gesetz oder fügten jemandem Schaden zu. Zhang und ihr Anwalt forderten den Staatsanwalt auf, die Banknoten vor Gericht vorzulegen, damit jeder sehen könne, welche Botschaften mit schädlichem Inhalt aufgedruckt waren. Der Staatsanwalt lehnte diesen Antrag ab. Auch sein „Zeuge“ und das „Laminiergerät“ waren im Gerichtssaal nicht zu sehen, wo doch normalerweise die eigentlichen Beweismittel der Anklage während der Verhandlung hätten vorgelegt werden müssen.
Die Anhörung dauerte etwas mehr als eine Stunde, es waren über zehn Angehörige und Freunde von Zhang anwesend.
Früherer Bericht: