(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Yingtan, Provinz Jiangxi, ist wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Cheng Laihua, Mitte 60, wurde am 8. Juli 2023 verhaftet, nachdem jemand sie angezeigt hatte, weil sie an einem örtlichen Bahnhof USB-Sticks mit Informationen über Falun Dafa verteilt hatte. Die Polizisten brachten sie in die Polizeiwache Jiaotong im Bezirk Yuehu, Stadt Yingtan und später in die Haftanstalt der Stadt Yingtan.
Die Beamten durchsuchten Chengs Wohnung und reichten ihren Fall weniger als zwei Wochen später bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Guixi ein. Das Gericht von Guixi verurteilte sie daraufhin zu drei Jahren Haft. Die Stadt Guixi steht unter der Verwaltung der Stadt Yingtan. Die Einzelheiten zu ihrer Anklage, dem Prozess und der Verurteilung werden noch untersucht.
Cheng befindet sich zum Zeitpunkt dieses Berichts in der Haftanstalt im Hungerstreik.
Dies ist das zweite Mal, dass ein Gericht Cheng wegen ihres Glaubens verurteilt. Zuvor war sie bereits 2014 einmal zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Cheng war am 5. April 2014 verhaftet worden, als sie im Landkreis Yujiang Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Die verhaftenden Beamten gehörten zur Staatssicherheit der Stadt Yingtan, darunter auch Huang Zhihua. Sie brachten sie zur Polizeiwache der Stadt Zhongtong im Landkreis Yujiang.
Das Bezirksgericht Yujiang verurteilte Cheng am 6. August 2014. Jede Person, die den Gerichtssaal betreten wollte, wurde fotografiert und durchsucht. Die Behörden setzten vierundzwanzig uniformierte Polizisten und mehrere Beamte in Zivil für diesen „Sicherheitseinsatz“ ein.
Im Gerichtssaal besetzten die Polizisten die gesamte erste Reihe, während Beamte in Zivil in der letzten Reihe saßen. So umringten sie Chengs zehn Familienangehörige und die anderen Personen, die hineingelassen wurden. Während des Prozesses, der über zwei Stunden dauerte, streiften Beamte durch den Gerichtssaal und fotografierten die Zuschauer. So störten sie das Verfahren mit ihrem aggressiven Verhalten, das offenbar einschüchtern sollte.
Die Staatsanwaltschaft klagte Cheng wegen „Störung der sozialen Ordnung“ und „Sabotage der Strafverfolgung“ an. Cheng verteidigte sich selbst, indem sie dem Gericht erzählte, dass das Praktizieren von Falun Dafa ihre Gesundheit verbessert und ihr gezeigt habe, wie man ein guter Mensch wird. Sie sagte, dass es kein Verbrechen sei, nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu leben und dass es auch kein Verbrechen sei, den Menschen von Falun Dafa zu erzählen.
Sie erwähnte die Tatsache, dass die KPCh Verbrechen gegen Falun-Dafa-Praktizierende begangen habe, die einfach nur gute Menschen sein wollten und dass die Partei die Moral der Gesellschaft korrumpiert habe. Sie sagte dem Gericht, dass das Gute über das Böse und dass die Gerechtigkeit siegen werde.
Der Anwalt, den Chengs Familie beauftragt hatte, verteidigte sie ebenfalls. Er erklärte, dass Cheng als Kindermädchen arbeite und sehr fleißig sei. Sie sei für ihre Integrität und ihren guten Charakter bekannt. Das Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Dafa störe niemanden und störe auch nicht den Verkehr. Der Vorwurf der „Störung der sozialen Ordnung“ entbehrte daher jeder Grundlage.
Er sagte weiter, die chinesische Verfassung schütze die Glaubensfreiheit der Menschen und deshalb habe Cheng das Recht, Falun Dafa zu praktizieren. Das Verteilen von Materialien über Falun Dafa verstoße auch nicht gegen das Gesetz. Auch der Vorwurf der „Sabotage der Strafverfolgung“ entfalle. Dann bat der Anwalt das Gericht, die Beweise zu präsentieren und abzuspielen, nämlich die DVD, die Cheng verteilt hatte.
Das Gericht lehnte den Antrag des Anwalts ab und vertagte die Gerichtsverhandlung. Um den 30. August 2014 herum gingen Chengs Familie und Freunde zum Gericht, um sich bezüglich ihres Falles zu erkundigen. Ihnen wurde gesagt, dass das endgültige Urteil von der Stadtregierung gefällt werde und dass die Richter nur deren Anweisungen folgen würden.
Anfang September 2014 verurteilte das Gericht Cheng zu vier Jahren Gefängnis. Sie bestand auf ihrer Unschuld und legte Berufung gegen das Urteil beim Mittleren Gericht der Stadt Yingtan ein, das nach nur drei Wochen die Verurteilung und das Strafmaß bestätigte.
Am 5. Oktober 2014 trat Cheng aus Protest in Hungerstreik. Fünf Tage später wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Jiangxi gebracht, wo ihrer Familie sie nicht besuchen durfte. Der politische Ausbilder des fünften Bezirks, Wu, legte fest: „Keine Familienbesuche für diejenigen, die sich weigern, ‚umerzogen‘ zu werden. Die Tage, an denen sie im Hungerstreik sind, werden nicht auf ihre Haftstrafe angerechnet.“
Frühere Berichte:
Lower Court Gives Woman Predetermined Sentence; Higher Court Upholds Original Verdict