(Minghui.org) Am 1. November 2023 standen zwei Frauen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Bei den beiden Falun-Dafa-Praktizierenden handelte es sich um Chen Guifang und Jiao Linhui aus der Stadt Longkou in der Provinz Shandong. Ihre Familien trafen schon frühzeitig am Verhandlungstag bei Gericht ein und wollten die beiden sehen, da ihnen seit ihrer Festnahme vor über fünf Monaten jegliche Besuche verweigert worden waren. Aber sie warteten vergebens.
Dann hörten sie, wie der Vorsitzende Richter etwas durch ein Mikrofon sprach. Erst in diesem Moment stellten die Angehörigen fest, dass Chen und Jiao aus einem Nebenraum des Gerichtsgebäudes virtuell zugeschaltet wurden, während alle anderen sich im Gerichtssaal befanden.
Der Staatsanwalt Wang Fei beschuldigte Jiao, eine „Wiederholungstäterin“ zu sein. Hierzu verwies er auf den Umstand, dass gegen sie in der Vergangenheit wegen ihres Glaubens an Falun Dafa bereits zweimal eine Zwangsarbeitsstrafe verhängt worden war. Jiao wies den Vorwurf zurück. Sie hätte niemals verfolgt werden dürfen, erklärte sie. Schließlich sei die Glaubensfreiheit ihr von der Verfassung geschütztes Recht. Insoweit sei auch die verhängte Inhaftierung im Arbeitslager gesetzwidrig gewesen.
Chen warf den Polizisten vor, dass diese sie angelogen hätten. Sie berichtete, dass die Beamten ihr versprochen hatten, sie nach einer körperlichen Untersuchung am Tag ihrer Festnahme wieder nach Hause zu bringen. Stattdessen fuhren sie mit ihr gleich vom Krankenhaus in die Haftanstalt der Stadt Yantai. Weiterhin führte Chen aus, dass sie seit über 20 Jahren Falun Dafa praktiziere. Dadurch seien all ihre Krankheiten verschwunden. Nach den über fünf Monaten Haft würde sie nun jedoch unter Bluthochdruck und Migräne leiden. Die Wärter hätten sie gezwungen, jeden Tag unbekannte Medikamente einzunehmen.
Auch die Form der Anhörung wurde von Chen und ihrem Anwalt bemängelt. Sie wollten von dem Vorsitzenden Richter wissen, warum die Praktizierenden in einem anderen Raum als alle anderen untergebracht worden seien. Sie seien doch bereits im Gerichtsgebäude. Außerdem würden sie unter keinerlei ansteckenden Krankheiten leiden, argumentierten sie.
Ferner wies Chen darauf hin, ihr sei mitgeteilt worden, dass ein anderer Richter die Verhandlung leiten werde. Über eine Änderung hätte sie im Vorfeld unterrichtet werden müssen, so verlange es das Gesetz.
Der Richter ging nicht auf die Anliegen der Praktizierenden ein. Nach einer halben Stunde war die Sitzung vorbei.
Im Anschluss brachten Beamte Chen und Jiao zurück in die Haftanstalt Yantai.
Chen und Jiao sind zwei Praktizierende, die am Morgen des 9. Mai 2023 im Rahmen einer Razzia verhaftet worden waren. Insgesamt wurden 23 Einwohner von Longkou abgeführt, davon 21 Praktizierende und zwei ihrer Angehörigen. Über 100 Beamte aus acht Polizeiwachen von Longkou waren im Einsatz. Um sich Zugang zu den Wohnungen zu verschaffen, wandten sie einen Trick an: Sie gaben sich als Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees oder als Nachbarn aus dem Stockwerk tiefer aus, bei denen es durch die Decke tropfte.
Insidern zufolge erfolgte die Razzia im Auftrag der Staatssicherheit Longkou.
Während die meisten verhafteten Praktizierenden ohne Auflagen freigelassen wurden, befinden sich Chen, Jiao und die Praktizierende Ge Lijuan noch immer in der Haftanstalt Yantai, während Wang Zhoulin (m) in der Haftanstalt Longkou eingesperrt ist. Sun Guangjun (m) und Wang Fengmei (w) wurden unter Hausarrest gestellt, während Wu Jingkun (w) auf Kaution freikam.
Im Juni wurde die Verhaftung von Chen, Ge, Jiao und Wang Zhoulin formell genehmigt. Ihre Fälle wurden am 26. Juli an die Staatsanwaltschaft Longkou weitergeleitet. Wochen später erfolgte die Anklage und die Akten wurden am 21. August an das Gericht Longkou weitergeleitet.
Im September wurden auch die Fälle von Sun, Wu und Wang Fengmei bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und später Anklage erhoben.
Die Familien von Chen, Ge, Jiao und Wang erhielten alle am 14. Juni 2023 offizielle Haftbescheide für ihre Angehörigen. Daraufhin wandten sie sich an die Staatssicherheit der Stadt Longkou und forderten die Polizei auf, die Festnahmen zu widerrufen und die Namen, Titel und Ausweise aller an der Gruppenverhaftung beteiligten Beamten zu veröffentlichen.
Die vier Familien erhielten nie eine Antwort auf ihre Anträge. Jedes Mal, wenn sie die Staatssicherheit aufsuchten, hatten die dortigen Beamten verschiedene Ausreden, um nicht auf ihre Anliegen einzugehen, oder sie wichen ihnen aus.
Die Familien reichten daraufhin bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörde der Stadt Longkou eine Beschwerde gegen die Hauptverantwortlichen der Staatssicherheit, darunter Lyu Bing (ein neu ernannter Hauptmann), Wang Qi, Zhan Yuren und Guo Fudui, ein, weil sie bei der Festnahme und Inhaftierung ihrer Angehörigen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hatten. Hauptmann Lyu schickte sogar Agenten in die Heimatstädte einiger Praktizierender, um Informationen über ihre Vergangenheit als Falun-Dafa-Praktizierende herauszufinden und ihnen so etwas anzulasten.
Guo warnte sogar die Staatsanwältin Wang Fei, die mit den Fällen der vier Praktizierenden betraut war, deren Beschwerden nicht anzunehmen. Wang ignorierte daraufhin mehrere Anträge der Familien auf Einstellung der Verfahren.
Wang weigerte sich auch, sich mit den Familien zu treffen, und ließ sie über den Status der Fälle im Unklaren. Sie erhob Anklage gegen die Praktizierenden, nachdem die Polizei die Fälle am 26. Juli an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Erst als die Familien am 21. August erfuhren, dass die Fälle an das Gericht der Stadt Longkou weitergeleitet worden waren, erfuhren sie von den Anklagen.
Am 1. November standen Chen und Jiao vor Gericht. Über die Verfahren von Ge und Wang Zhoulin ist nichts bekannt.
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