(Minghui.org) Manche Meldungen erreichen Minghui.org verspätet – so wie im Fall von Pan Rongqing. Die 60-jährige Rentnerin wurde nur wenige Tage nach ihrer Freilassung am 15. September 2021 gezwungen, die während ihrer vierjährigen Haftstrafe erhaltene Rente zurückzuerstatten. Die Summe betrug über 100.800 Yuan (12.800 Euro).
Pan lebt in der Stadt Yantai in der Provinz Shandong. Sie war am 15. September 2017 verhaftet worden, weil sie Falun Dafa praktizierte. Am 19. Oktober genehmigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Laishan ihre Verhaftung. Als die Polizei die Bearbeitung des Falls abgeschlossen hatte, leitete sie den Fall am 18. Dezember 2017 an die Staatsanwaltschaft weiter. Zweimal gab die Staatsanwaltschaft die Akte wegen unzureichender Beweise an die Polizei zurück, bevor sie schließlich am 29. Juni 2018 Anklage gegen Pan erhob.
Am 17. Mai 2019 musste sich Pan vor dem Bezirksgericht Laishan verantworten. Das Urteil lautete vier Jahre Haft. Nachdem sie Berufung beim Mittleren Gericht Yantai eingereicht hatte, hob dieses das erstinstanzliche Urteil auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Erst am 2. September 2020 setzte das Bezirksgericht Laishan einen neuen Termin an. Zwei Monate später, am 2. November, verkündete das Gericht sein Urteil – für Pan eine bittere Enttäuschung. Erneut hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren festgelegt.
Drei Jahre und fünf Monate verbrachte Pan im Gefängnis Yantai, bevor sie im Jahr 2021 ins Frauengefängnis der Provinz Shandong verlegt wurde, um dort die restliche Haftzeit zu verbüßen.
Nach ihrer Freilassung im September 2021 erzählte Pan ihrem Mann, dass die Wärter die beiden Urteile – also sowohl das Urteil erster Instanz als auch das Folgeurteil nach der Wiederaufnahme des Verfahrens – beschlagnahmt hätten. Dadurch war es ihr nicht möglich, gegen das neue Urteil vorzugehen. Von ihrem Mann erfuhr sie, dass er zu keiner Zeit irgendein Urteil erhalten habe. Das einzige Dokument, das ihm in Kopie übermittelt worden war, sei der Haftbefehl gewesen.
Nur wenige Tage nach ihrer Heimkehr meldete sich die Sozialversicherungsbehörde bei Pans Mann: Die während der vierjährigen Haft ausgezahlten Rentenleistungen für Pan sollten an das Amt zurückerstattet werden. Die Behörde berief sich dabei auf eine Regelung, wonach Rentner keine Leistungsbezüge während einer Haftstrafe erhalten dürften. Das Paar argumentierte, dass es sich bei der bezogenen Rente um das rechtmäßig erworbene Vermögen von Pan handele, das unter keinen Umstanden entzogen werden dürfe. Die Behörde teilte diese Auffassung nicht und bestand auf die Rückzahlung. Immer wieder riefen Beamte bei Pans Mann an, um das Geld zurückzufordern – bis er nachgab und die über 108.000 Yuan zurückzahlte.
Als im März 2023 die beiden jährlichen politischen Konferenzen des kommunistischen Regimes stattfanden, rief die örtliche Polizeiwache bei Pans Mann an. Es hieß, die Beamten müssten Pan sofort treffen und fotografieren, woraufhin Pan unmittelbar die Wohnung verließ. Später erzählte ihr Mann ihr, dass zwei Polizisten gleich danach eingetroffen seien. Sie hätten jede Ecke in der Wohnung gefilmt und erzählt, dass sie auf Befehl von höherer Stelle handeln würden.
Im August 2023 fuhr ein Streifenwagen vor Pans Wohnhaus vor. Zwei Beamte stiegen aus und gingen zu ihrer Wohnung. Da Pan nicht zu Hause war, fuhren sie schließlich wieder weg.
Ihr ganzes Leid während der Verfolgung hat Pan im folgenden Bericht zusammengefasst.
***
Ich war am 15. September 2017 gerade gegen Mittag nach Hause gekommen, als ich hörte, dass jemand an der Tür klopfte. Durch den Spion sah ich eine Frau Ende 20 und einen Mann, der ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Kurz darauf kamen mehrere Beamte hinzu und hämmerten an die Tür. Ich weigerte mich zu öffnen. Etwa eine halbe Stunde später hörte das Klopfen auf.
Gegen 13:30 Uhr hebelten die Polizisten meine Tür auf und drangen ein – später erfuhr ich, dass sie zwei Schlüsseldienste hinzugezogen hatten. Sie fesselten mir die Hände hinter dem Rücken an ein Bett. Während sie meine Wohnung durchsuchten, passte die junge Frau auf mich auf. Sie erlaubte mir nicht, die Toilette zu benutzen.
Die Polizei beschlagnahmte 40.000 Yuan (etwa 5.140 Euro) Bargeld, drei Drucker, zwei Papierschneider und zwei Laptops. Sie verstauten die Gegenstände in meiner Holztruhe und trugen sie weg.
Dann brachten sie mich nach unten in meinen Schuppen, wo sie 20 Kisten Toilettenpapier beschlagnahmten sowie fünf Exemplare der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei, einige Amulette, ein Karton mit Kalendern, die mit Botschaften über Falun Gong bedruckt waren, und sieben Falun-Gong-Transparente.
Anschließend fuhren sie mit mir zur Polizeiwache Shengquan im Bezirk Laishan. Als ich meine 40.000 Yuan zurückforderte, versprach mir ein Beamter, dies später zu tun. Aber die Polizei hat mir das Geld nie zurückgegeben.
Während des Verhörs weigerte ich mich, die Fragen der Polizisten zu beantworten. Nach einer Weile konnte ich meine Augen nicht mehr öffnen; auch meine Gliedmaßen versagten. Dann wurde mir übel und ich musste mich übergeben. Eine Polizistin fragte laut: „Warum ist ihr [gemeint war ich] Bauch plötzlich so aufgebläht?“ Ich erbrach weiter. Sodann fuhren mehrere Beamte mit mir zum Krankenhaus.
Da die Ärzte nichts finden konnten, trugen die Polizisten mich zurück in ihren Wagen. Auf dem Rückweg wurde ich ohnmächtig. Erst als wir auf der Polizeiwache ankamen, wachte ich wieder auf. Die Polizisten zerrten mich aus dem Auto und traten mich. Sie beschuldigten mich, die Ohnmacht vorgetäuscht zu haben, und forderten mich auf, eigenständig zu gehen.
Ich fühlte mich immer noch schwach und konnte mich nicht bewegen. Die Polizisten trugen mich in einen Verhörraum und setzten mich auf einen Stuhl.
Ein anderer Polizist kam herein und schlug mir eine Wasserflasche gegen den Nacken. Das war äußerst schmerzhaft. Ich ermahnte ihn, dass er gegen das Gesetz verstoße, wenn er mich schlage. Er begann mit dem Verhör, aber ich weigerte mich, seine Fragen zu beantworten. Daraufhin wurde ein anderer Beamter hinzugezogen, der mich verhören sollte. Aber ich gab die von ihm geforderten Informationen nicht preis.
Später zerrten mich einige Beamten in einen anderen Raum und nahmen mir gewaltsam Fingerabdrücke ab. Sie zerrten so stark an mir, dass meine Kleidung zerriss.
Dann wurde ich in die Haftanstalt der Stadt Yantai gebracht. Zwei Polizisten kamen nach etwa zwei Wochen, um mich zu verhören. Ich erzählte ihnen, wie ich vom Praktizieren von Falun Gong profitiert hatte. Die Frage, welche Falun-Gong-Materialien ich zu Hause hätte, beantwortete ich nicht. Ich weigerte mich auch, die Vernehmungsprotokolle zu unterschreiben. Dann gingen sie weg.
Am 18. Oktober 2017 kam jemand von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Laishan in die Haftanstalt, um mich zu vernehmen. Er forderte mich auf, einen Haftbefehl zu unterschreiben, was ich ablehnte. Später erfuhr ich, dass meine Verhaftung am nächsten Tag offiziell genehmigt wurde.
Nachdem der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft gegangen war, begann ich einen Hungerstreik. Die Wärterin konnte mich nicht zum Essen bewegen, daher meldete sie den Vorfall der Gefängnisdirektorin. Die Direktorin sprach mit mir, aber ich weigerte mich weiterhin zu essen.
Am vierten Tag meines Hungerstreiks wies die Direktorin mehrere Ärzte der Haftanstalt an, mich mit Hilfe einiger Häftlinge einer Zwangsernährung zu unterziehen. Sie hielten mich fest, aber es gelang ihnen auch nach mehreren Versuchen nicht, mir das Essen einzuflößen. Dann wurde ein älterer, erfahrenerer Arzt hinzugezogen. Er schaffte es, mich durch einen dicken Schlauch zwangszuernähren. Während der Prozedur bekam ich kaum Luft.
Als der Schlauch herausgezogen wurde, war er voller Blut. Die Direktorin filmte alles mit ihrem Handy und drohte damit, die Aufnahmen meiner schwangeren Tochter zu zeigen.
An diesem Abend fragte mich der ältere Arzt, ob ich zu Abend essen wolle. Als ich verneinte, drohte er mir, mich auf andere Weise zwangsernähren zu müssen. Der Schlauch hatte die Schleimhaut meiner Speiseröhre beschädigt, sodass er ihn nicht mehr nach jeder Zwangsernährung herausziehen konnte. All meine Mitgefangenen rieten mir, wieder zu essen. Sie hatten die alternative Zwangsernährungsmethode miterlebt, bei der das Opfer den ganzen Tag über in einem Bett gefesselt war und die Ernährungssonde im Magen blieb. Das Opfer musste sich im Bett erleichtern.
Schließlich stimmte ich zu, wieder zu essen. Später erzählten mir meine Mitgefangenen, etwa mehr als zwei Dutzend, dass sie alle geweint hätten, während mich die Ärzte zwangsernährten.
Im Sommer gab es keine Klimaanlage, nicht einmal einen Ventilator, und im Winter keine Heizung. In den drei Sommern, die ich in der Haftanstalt verbrachte, bekam ich Hitzeausschlag. Einmal erlitt ein Wärter einen Hitzschlag, kurz nachdem er meine Zelle betreten hatte. Die Tatsache, dass in der kleinen Zelle bis zu 25 Personen untergebracht waren, machte jeden Sommer noch unerträglicher.
Ein Jahr und vier Monate lang musste ich unentgeltlich Schwerstarbeit leisten, und zwar jeden Tag. Schon nach kurzer Zeit bekam ich Blasen an den Händen. Der verantwortliche Wärter zwang mich und andere Gefangene, die Pausen durchzuarbeiten.
Aus unbekannten Gründen teilte die Haftanstalt den Wärtern eines Tages plötzlich mit, dass sie die Gefangenen nicht mehr zu schwerer Arbeit zwingen sollten. Daraufhin wurde uns befohlen, die Gefängnisregeln aufzusagen. Wer sich die Regeln nicht merken konnte, sollte mit langem Stehen bestraft werden. Ich weigerte mich, die Regeln aufzusagen und die Körperübungen zu machen. Der Oberaufseher bedrängte mich allerdings nicht, seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Die Wärter in der Haftanstalt erlaubten mir nicht, die Falun-Gong-Übungen zu machen. Als ich Schmerzen in der linken Achselhöhle verspürte, träumte ich davon, wie gut es mir ging, nachdem ich die Übungen gemacht hatte. Später sagte ich der Oberaufseherin, dass ich die Falun-Gong-Übungen machen müsse, um gesund zu bleiben. Sie stimmte zu. So konnte ich ab dem siebten Monat in der Haftanstalt die Übungen praktizieren. Die Aufseherin tat einfach so, als ob sie mich bei den Übungen nicht sehen würde.
Eine andere Wärterin bemerkte zweimal, dass ich während ihres Dienstes die Falun-Gong-Übungen machte. Sie setzte mich unter strenge Beobachtung und verbot mir, die Übungen zu machen. Dadurch verschlimmerten sich meine Schmerzen in der Achselhöhle. Es tat so weh, dass ich mitten in der Nacht aufwachte und am Morgen nur mit Mühe aus dem Bett kam. Die Oberaufseherin rief einen Arzt herbei, der mich untersuchte. Behandelt wurde ich jedoch nicht.
Trotz meines Zustandes wurde ich zu einer zweistündigen Nachtschicht eingeteilt. Ich sagte der Aufseherin, dass ich die Falun-Gong-Übungen machen müsse, um meine Gesundheit zu verbessern. Sie war einverstanden. Bald darauf verschwanden die Schmerzen. Nachdem die Wärter die wundersame Heilkraft von Falun Gong erlebt hatten, hörten sie auf, mich während der Übungen zu belästigen.
Am 17. Mai 2019 erschien ich vor dem Bezirksgericht Laishan. Mein Anwalt beantragte Freispruch.
Als der Staatsanwalt die Beweise gegen mich vorlegte, stellte ich fest, dass die Polizei die Menge der in meiner Wohnung beschlagnahmten Gegenstände übertrieben hatte. Aus den fünf Exemplare der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei waren 48 geworden, aus ein paar Amuletten über 400 und aus sieben Falun-Gong-Transparenten über 100.
Ich wies den Staatsanwalt auf die gefälschten Beweise hin. Er ignorierte mich jedoch und beantragte acht bis neun Jahre Haft, da ich meine „Schuld“ am Praktizieren von Falun Gong nicht zugeben wollte.
Etwa zwei Wochen später wurde ich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Ich beschloss sofort, Berufung einzulegen.
Üblicherweise hatten die Gefangenen zehn Tage Zeit, um die Berufung zu schreiben. Aber die Wärter der Haftanstalt gaben mir weniger als drei Tage. Ich konnte meine Berufung nur schreiben, wenn eine Wärterin Dienst hatte. Jedes Mal, wenn sie freihatte, nahm sie mir auch Stift und Papier weg – kein Häftling durfte dies ohne Aufsicht besitzen. So konnte ich nicht alles, was ich sagen wollte, in meine Berufung aufnehmen. Dennoch gelang es mir, meine Berufung einzureichen.
Im Juli 2019 kamen zwei Mitarbeiter des Mittleren Gerichts der Stadt Yantai in die Haftanstalt, um meine Berufung zu prüfen. Sie zeigten mir auch einen Durchsuchungsgebefehl und fragten, ob die Polizei mir diesen jemals vorgelegt hätte. Ich verneinte. Dann zeigten mir die zwei Personen ein Foto, auf dem ein Tisch zu sehen war. Darauf stand eine schwarze Tasche neben zwei Dutzend Exemplaren der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei. Ich erwiderte unmittelbar, dass ich nie eine solche schwarze Tasche besessen hätte, und erklärte, dass die Polizei die Menge der beschlagnahmten Gegenstände übertrieben habe. Die beiden Justizbeamten baten mich daraufhin, meine Aussage zu unterschreiben.
Eines Tages forderte mich ein Wärter in der Pause auf, die Entscheidung des Mittleren Gerichts zu unterschreiben, mit der mein ursprüngliches Urteil aufgehoben und ein neuer Prozess angesetzt werden sollte. Ich unterschrieb, weil ich die Entscheidung als Anzeichen sah, dass mich das Gericht freisprechen würde.
Am 19. August 2019 verkündete das Mittlere Gericht sein Urteil, aber erst am 2. September 2020 führte das Gericht Laishan das Wiederaufnahmeverfahren durch. Aufgrund der Corona-Pandemie gelang es meiner Familie nicht, einen Anwalt für mich zu beauftragen. Sie durften auch nicht an der virtuellen Anhörung teilzunehmen.
Als ich von „neuen Beweisen“ erfuhr, die gegen mich verwendet wurden, war ich schockiert. Es wurde behauptet, dass in meiner Wohnung weitere Gegenstände beschlagnahmt worden seien. Zudem gab es ein Video, das mich angeblich zeigte, wie ich „mein Verbrechen“ während des Verhörs auf der Polizeiwache Shengquan am 15. September 2017 gestanden hatte.
Ich sagte dem Richter und dem Staatsanwalt, dass ich die sogenannten zusätzlichen Gegenstände nie besessen hätte. Außerdem verlangte ich, das Video zu sehen. Da der Staatsanwalt es nicht abspielen konnte, unterbrach der Richter die Verhandlung für eine halbe Stunde. Als die Sitzung fortgesetzt wurde, zeigte der Staatsanwalt das Video. Der Bildschirm war jedoch sehr klein. Nach Aussage des Richters konnte das Video auch nicht vergrößert werden, um mehr Feinheiten zu erkennen.
Auf dem Video war zu sehen, wie eine Frau, die kleiner war als ich und eine hellere Haut hatte, zum Verhörraum ging. Ich hingegen war in den Raum getragen worden, weil ich zu schwach gewesen war. Die Frau trug außerdem ein Oberteil, dass ich beim Verhör nicht angehabt hatte.
Ich hatte gesehen, dass die Frau in dem Video ihre Haare vor einem Spiegel zusammenband. Nachdem ich an diesem Tag aus dem Krankenhaus zurück zur Polizeiwache gebracht worden war, hatte ich das Gleiche getan. Auch ich hatte meine Haare gebunden, weil sie verwuschelt waren, als mich die Polizei ins und aus dem Krankenhaus getragen hatte. Die Hände der Frau auf dem Video waren jedoch blasser und dicker als meine.
Ich war verwirrt und nicht wirklich sicher, ob ich die Frau in dem Video war oder nicht. Die Richterin sagte nichts zu dem Video und stellte mir ein paar andere Fragen. Vor Sitzungsende fragte sie mich, ob ich noch etwas zu sagen hätte. Ich antwortete, dass ich einen Anwalt beauftragen wolle.
Nach der Anhörung erinnerte ich mich an jedes Detail und erkannte dann, dass das Video gefälscht worden war, um mir ein Geständnis anzuhängen. Bei der Frau auf dem Video handelte es sich definitiv nicht um mich. Ich erinnere mich auch deutlich daran, dass ich auf der Polizeiwache unter Druck gesetzt wurde, um ein anderthalb Seiten langes Vernehmungsprotokoll mit Fingerabdrücken zu versehen. Dem kam ich jedoch nicht nach. Als die Wärter mir das Gerichtsprotokoll ein paar Tage später zur Unterschrift vorlegten, weigerte ich mich ebenfalls.
Bei der zweiten Anhörung im Wiederaufnahmeprozess am 2. November 2020 verteidigte ich mich selbst, da meine Familie keinen Verteidiger für mich finden konnte. Der Staatsanwalt hielt an denselben erfundenen Beweisen fest und ließ mich nicht zu Wort kommen. Immer wenn es mir gelang zu sprechen, warf mir der Richter vor, ich würde zu schnell sprechen, und unterbrach mich.
Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von acht bis neun Jahren. Am Ende der zweiten Sitzung verurteilte der Richter mich zu vier Jahren Gefängnis.
Ich bekam von den Wärtern Stift und Papier, um meine Berufung zu schreiben, gab aber schließlich auf. Bei dem Gedanken, dass der Richter mich verurteilt hatte, obwohl die Polizei offensichtlich die Beweise zu meinem Nachteil gefälscht hatte, verlor ich jegliche Hoffnung.
Als ich eine Mitgefangene sagen hörte, ein Verzicht auf die Berufung käme einem Schuldgeständnis gleich, bedauerte ich es, keine Berufung eingelegt zu haben. Also bat ich eine Wärterin um Stift und Papier, um einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Auf ihre Frage, warum ich nicht gleich Berufung eingelegt hätte, sagte ich: „Ich habe die Frist verpasst.“
Die Wärterin gab mir jedoch nichts, womit ich meinen Antrag schreiben konnte. Stattdessen log sie mich an und meinte, dass Insassen in der Haftanstalt keine Anträge schreiben dürften. Das könne ich tun, sobald ich ins Gefängnis eingeliefert worden sei, meinte sie.
Im Februar 2021 wurde ich in das Frauengefängnis der Provinz Shandong verlegt. Ich nahm die beiden Urteile mit, die jedoch von den Wärtern beschlagnahmt wurden. Sie sagten mir auch, dass ich eingestehen müsse, dass ich eine Kriminelle sei. Erst dann dürfte ich den Antrag auf Überprüfung meines Falles stellen. Ich wollte natürlich nicht zugeben, dass ich gegen ein Gesetz verstoßen hatte. Daher konnte ich keinen Antrag stellen.
Die Wärter sprachen abwechselnd mit mir und nahmen auf, was ich ihnen erzählte. Die für meine Zelle zuständige Wärterin drohte, mir eine Lektion zu erteilen, weil ich in der Haftanstalt dreimal unter strenge Aufsicht gestellt worden war.
Als ich mich einmal weigerte, wie befohlen die Turnübungen mitzumachen, holte eine Wärterin ihren elektrischen Schlagstock heraus. Plötzlich fiel dieser auseinander, sodass alle Teile verstreut waren. Sie war fassungslos und verwirrt, hob die Teile auf und verlangte nicht mehr, dass ich die Gefängnisregeln aufsagte oder andere Dinge tat, die auch von anderen Gefangenen verlangt wurden. Zudem verbesserte sich ihre Haltung mir gegenüber. Später wurde sie versetzt.
Etwa einen Monat nach meiner Einweisung in die elfte Abteilung, die für die Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden zuständig war, wurde ich in einem kleinen Raum mit einem kleinen Bett und einem kleinen Hocker festgehalten. Zwei Gefangene wurden beauftragt, mich zu beobachten. Sie befahlen mir, regungslos auf dem Hocker zu sitzen. Sie versuchten auch, mich zu zwingen, eine von ihnen vorbereiteten Erklärung zur Aufgabe von Falun Gong zu unterschreiben und Fingerabdrücke abzugeben. Ich weigerte mich, woraufhin sie andere holten, die mich festhielten. Obwohl ich sagte, dass ich die Erklärung überhaupt nicht anerkennen würde, setzten sie meine Fingerabdrücke darunter.
Wenn Gefangene Dinge des täglichen Bedarfs kaufen oder die Toilette besuchen wollen, müssen sie zunächst einen schriftlichen Antrag stellen, mit dem sie bestätigen, dass sie Kriminelle sind.
Ich weigerte mich, einen solchen Antrag zu stellen. Daraufhin wurde ich 47 Tage lang in Isolationshaft gesperrt, wo ich mich nicht waschen durfte. Um nicht auf die Toilette zu müssen, trank ich jeden Tag nur sehr wenig Wasser, ohne jemals Durst zu verspüren.
Es gab einen Tag, an dem ich gar nicht zur Toilette ging. Die beiden Gefangenen, die mich überwachten, machten sich schon Sorgen und meinten, ich könne die Toilette ruhig benutzen. Als ich ablehnte, warnten sie mich, dass ich eine Urämie bekommen könne, wenn ich meinen Urin zu lange zurückhielte. Trotzdem weigerte ich mich aus Protest weiterhin, die Toilette zu benutzen. Schließlich erlaubte mir der verantwortliche Wärter, dreimal pro Tag zur Toilette zu gehen.
Da ich an meinem Glauben festhielt, beauftragten die Wärter Son Chumei, eine ehemalige Praktizierende, mich zu „bearbeiten“. Jeden Tag spielte sie mir Videos vor, in denen Falun Gong verleumdet wurde. Als ich mich weigerte zuzusehen, packte sie mich bei den Haaren und versuchte, mir den Kopf in Richtung Bildschirm zu drehen. Sie stellte mir auch Fragen, aber ich ignorierte sie. Dann verbot sie mir, zur Toilette zu gehen. Auf den Einwand, dass die Wärter mir drei Toilettenpausen pro Tag zugestanden hätten, antwortete sie, dass ich meinen Urin so lange zurückhalten müsse, bis ich ihre Fragen beantwortet hätte.
Da Song mich nicht dazu bringen konnte, meinen Glauben aufzugeben, baten die Wärter eine große Frau, „mir eine Lektion zu erteilen“. Sie packte mich am Kragen und zerrte mich in einen Raum. Ich sagte, dass ich zuerst zur Toilette müsse, so konnte ich entkommen.
Einen Monat später dachten sich die beiden mich überwachenden Gefangenen eine neue Taktik aus, um mich zu foltern. Sie legten mir eine vorbereitete Erklärung zum Verzicht auf Falun Gong auf den Rücken. Dann verdrehten sie meinen rechten Arm nach hinten, um meine Fingerabdrücke unter die Erklärung zu setzen. Vor Schmerzen schrie ich auf. Sie drehten jedoch die Lautstärke des Fernsehers auf, schlossen das Fenster und stopften mir den Mund mit einem Lappen, der zum Bodenwischen verwendet wurde. Zusätzlich hielten sie mir mit ihren Fingern die Nasenlöcher zu.
Das musste ich eine Woche lang zweimal täglich ertragen. Obwohl ich jedes Mal extreme Schmerzen hatte, ließ ich mich nicht unterkriegen. Ihrer Forderung, eine Verzichtserklärung, zur Aufgabe meines Glaubens zu schreiben, stieß bei mir auf Granit.
Die Wärter hielten mich auch mit verschiedenen Methoden nachts wach. Eine Taktik bestand darin, dass die Gefangene, die Nachtschicht hatte, mich jede Nacht alle fünf Minuten wecken musste.
Später zwangen sie mich, tagsüber auf einem kleinen Hocker zu sitzen und nachts zu stehen. Nach einem Monat war mein Gesäß vereitert und es schmerzte so, als würde ich von Nadeln gestochen. In den letzten Tagen des einmonatigen Sitzens ließ man mich nur noch auf der Hälfte des Hockers sitzen, wobei sich zwei weitere Personen neben mich quetschten. Eine dritte fixierte mich mit ihren Füßen, damit ich nicht vom Hocker fiel.
Eine weitere Methode bestand darin, die Matratze zu entfernen und nur das Bettlaken liegen zu lassen. Mir wurde erlaubt „zu schlafen“, aber umdrehen durfte ich mich nicht. Sobald ich das tat, drehte mich die diensthabende Gefangene zurück auf die linke Seite. Da ich die Falun-Gong-Übungen nicht machen durfte, wuchs der Tumor unter meiner Achselhöhle immer weiter an. Wenn ich auf der linken Seite schlief, wurde der Tumor gequetscht, sodass ich überhaupt nicht schlafen konnte. Die Gefangene behauptete, sie würde nur nach mir sehen, wenn sie mich nachts auf die linke Seite drehte – in Wirklichkeit handelte es sich um Schlafentzug.
Einmal zwang mich ein Oberhäftling, eine Schüssel Wasser zu trinken. Ich habe alles wieder erbrochen. Wenn ich zurückblicke, wird mir klar, dass sie mir kein Wasser gegeben hatte, denn es schmeckte nicht wie Wasser. Wahrscheinlich war die Flüssigkeit mit unbekannten Medikamenten versetzt worden.
20 Tage vor dem Ende meiner Haftzeit wurde ich in Abteilung 14 verlegt, wo ich Schwerstarbeiten leisten musste. Das Arbeitspensum wurde jeden Tag erhöht. Wenn ich die Quote nicht schaffte, durfte ich nicht duschen.
Außer dem Tumor in der Achselhöhle diagnostizierte der Gefängnisarzt bei mir Bluthochdruck, eine Schwellung am Lymphknoten sowie einen gutartigen Tumor. Behandelt wurde ich jedoch nie.
Als ich am 15. September 2021 entlassen wurde, war der Tumor unter meiner linken Achselhöhle so groß wie meine Brust. Ich konnte meine Beine nicht mehr bewegen und hatte auch Schwierigkeiten, mich zu drehen. Glücklicherweise erholte ich mich zu Hause schnell, indem ich die Falun-Dafa-Bücher las und die Übungen praktizierte. Dadurch verschwand auch der Tumor – ganz ohne ärztliche Behandlung.
Frühere Berichte:
Drei Einwohner von Shandong erhalten in Wiederaufnahmeverfahren dasselbe Urteil
Yantai, Provinz Shandong: 13 Personen wegen ihres Glaubens verhaftet, 10 davon angeklagt