(Minghui.org) Eine 71-jährige Frau in der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang wurde am 2. August 2022 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt.
Han Lihua wurde am 22. November 2020 von dem Stasi-Mitarbeiter Feng Haibo und über 20 weiteren Polizisten verhaftet. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, ihren Computer und zwei Drucker. Sie kam noch am selben Tag gegen Kaution frei.
Richter Leng Zhiqiang beim Bezirksgericht Ranghulu fragte Han bei der Verhandlung, ob sie die bei ihr beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien als Beweismittel anerkenne. Sie betonte, dass der Besitz der Materialien gegen kein Gesetz verstoße; dass sie nicht anwesend gewesen sei, als die Polizisten ihre Wohnung durchsuchten, und dass sie die beschlagnahmten Gegenstände nie mit ihr besprochen oder eine Beschlagnahmungsliste vorgelegt hätten.
Hans Anwalt plädierte in ihrem Namen auf nicht schuldig und wies die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zurück, nämlich „Untergrabung der Strafverfolgung“ – eine Standardanschuldigung, die zur Kriminalisierung von Falun-Dafa-Praktizierenden verwendet wird. Seine Begründung: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, die angebliche kriminelle Absicht von Han zu beweisen oder zu zeigen, wie sie ein Gesetz untergraben oder welchen Schaden sie einer Person oder dem Land zugefügt habe. Er forderte den Richter auf, sie freizusprechen.
Der Richter fragte Han, ob sie es sich leisten könne, die Geldstrafe zu zahlen. Das könne sie nicht, antwortete sie, da ihre Rente für acht Jahre ausgesetzt worden sei.
Seit das kommunistische Regime Chinas 1999 die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hat, wurde Han wiederholt wegen ihres Glaubens verfolgt. So verbrachte sie sechs Monate lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung, musste drei Jahre lang Zwangsarbeit leisten und leistete sieben Jahre Gefängnis ab.
Han wurde am 25. September 2001 verhaftet, nachdem sie von ihren Vorgesetzten am Arbeitsplatz angezeigt wurde, weil sie mit ihnen über Falun Dafa gesprochen hatte. Nach vier Monaten Haft war sie extrem schwach und erlitt mehrmals einen Schock. Erst dann ließ die Polizei sie frei.
Am 22. April 2003 verhafteten Polizisten Han in ihrer Wohnung erneut; es folgten sechs Monate Haft in einer Gehirnwäsche-Einrichtung. Als sie sich weigerte, schriftlich zu erklären, dass sie Falun Dafa aufgibt, sperrten die Wärter sie in Isolationshaft, zwangen sie in die Hocke und ließen sie nicht schlafen. Während sie in der Hocke sitzen musste, durfte sie sich nicht bewegen, ansonsten schlugen sie auf sie ein.
Han wurde später zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Da sie jedoch die körperliche Untersuchung nicht bestand, nahm das Drogenentzugszentrum in Harbin sie nicht auf.
Hans nächste Verhaftung erfolgte am 4. Mai 2008. Ende Oktober 2008 wurde sie vom Bezirksgericht Ranghulu zu sieben Jahren Haft verurteilt und am 14. Januar 2009 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingewiesen.
Nach ihrer Entlassung am 4. Oktober 2014 setzte das Sozialversicherungsamt in Daqing ihre Rente aus und forderte sie auf, die 180.000 Yuan (rund 25.560 Euro) zurückzuzahlen, die sie während ihrer Haftzeit erhalten hatte. Die Behörde berief sich auf eine Richtlinie des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung aus dem Jahr 2001, wonach Rentner während ihrer Inhaftierung keine Rentenleistungen erhalten dürfen.
Han wandte ein, dass sowohl die Zeit im Arbeitslager als auch die Zeit im Gefängnis eine Verfolgung gewesen sei und dass kein Arbeitsgesetz dies fordere. Sie könne es sich nicht leisten, einen Pauschalbetrag von 180.000 Yuan zu zahlen. Daher hat das Sozialversicherungsamt in Daqing ihre Rente seither ausgesetzt.
Leng Zhiqiang, Richter, Bezirksgericht Ranghulu: +86-459-6585100Feng Guang, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Bezirks Ranghulu: +86-18645990001, +86-13351196789, +86-459-5974201