(Minghui.org) Bei Peng Junnan, einem 80-jährigen mehrfach ausgezeichneten Mittelschullehrer in der Stadt Hengyang, Provinz Hunan, wurde am 12. Juni 2021 eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil er Falun Dafa praktiziert.
Peng und fünf weitere Praktizierende, die am selben Tag verhaftet worden waren, wurden im September 2021 von Tang Canhui von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Shigu angeklagt. Drei ihrer Anwälte plädierten für sie auf nicht schuldig, als sie am 22. Dezember vor dem Bezirksgericht Shigu standen. Der Richter verurteilte sie am 1. Juli 2022 zu Haftstrafen von zwei bis sieben Jahren und Geldstrafen. Die Einzelheiten zu den Haftstrafen gegen die Praktizierenden müssen noch untersucht werden.
Die anderen fünf Praktizierenden waren die Frauen Li Fengying, Zou Hongyan, Jiang Xiuju, Xie Haiyun und Chen Hengxiu.
Im November 2022 legte Peng beim Mittleren Gericht der Stadt Hengyang Berufung ein. Außerdem reichte er Klage gegen Zhao Wei, den Leiter der Stasi, wegen unbefugten Betretens seiner Privatwohnung und Diebstahls seines persönlichen Eigentums ein. Ebenso gegen Staatsanwalt Tang Canhui und Richter Lu Jianchun wegen unrechtmäßiger Anklage und Verurteilung. Er forderte Freispruch und die Rückgabe seiner beschlagnahmten Gegenstände.
Unter der Leitung von Zhao kamen fünf Beamte in Zivil am 12. Juni 2021 um 6 Uhr zu Pengs Wohnung. Da niemand zu Hause war, hebelten die Polizisten die Tür auf und durchsuchten die Räumlichkeiten. Dabei beschlagnahmten sie seinen Computer, seinen Drucker und ein neues Mobiltelefon sowie einige Gegenstände, die seinen Familienangehörigen gehören. Eine Beschlagnahmungsliste wurde weder ihm noch seiner Familie ausgehändigt. Peng gab über 100 Yuan (rund 14 Euro) für die Reparatur der Tür und des Schlosses aus.
Staatsanwalt Tang kontaktierte Peng am 26. September 2021 und forderte ihn auf, die Anklageschrift zu unterschreiben. Er weigerte sich zu unterschreiben und betonte, dass er ein gesetzestreuer Bürger sei und mit dem Praktizieren von „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“ gegen kein Gesetz verstoßen habe. Daraufhin verleitete der Staatsanwalt seine Tochter dazu, in seinem Namen zu unterschreiben, ohne ihr den Inhalt des Dokuments zu verraten. Außerdem wies er sie an, zu ergänzen: „Wegen der gesundheitlichen Probleme meines Vaters konnte er keinen Stift halten, deshalb unterschreibe ich das Dokument für ihn.“
Als Peng am 22. Dezember 2021 vor dem Bezirksgericht Shigu stand, wies Richter Lu die Gerichtsdiener an, das Mikrofon vor ihm zu entfernen, was ihn praktisch daran hinderte, während der Verhandlung etwas zu sagen.
Peng wurde wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ angeklagt. Sein Anwalt forderte den Richter auf, die Rechtsgrundlage für die Einstufung von Falun Dafa als Sekte darzulegen. Er forderte auch den Staatsanwalt auf, zu spezifizieren, welche Strafverfolgung durch Peng untergraben wurde. Keiner von beiden antwortete darauf.
Keiner der Gegenstände, die bei Peng beschlagnahmt und als Beweismittel der Staatsanwaltschaft gegen ihn dienten, wurde während der Anhörung hinzugezogen. Im endgültigen Urteil hieß es jedoch: „Die oben genannten Tatsachen wurden durch das Kreuzverhör und die Beweismittel vor Gericht bestätigt.“
Da Peng sich weigerte, das Urteil zu unterschreiben, hielt Richter Lu es fast zwei Monate lang zurück. Erst nach Pengs hartnäckigen Aufforderungen händigte er es ihm am 22. August aus.
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