(Minghui.org) Als eine 49-Jährige am 7. April zu ihrer Anhörung in den Gerichtssaal gebracht wird, bricht sie auf einem Stuhl zusammen. Noch immer hat sie deutlich mit den Folgen der Folter zu kämpfen, die sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa während der Haft erlitten hat.
Während der eineinhalbstündigen Sitzung wirkt Jin zwar erschöpft und geschwächt, kann aber trotzdem zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen aussagen. Jins Anwalt beantragt Freispruch. Am Ende der Anhörung vertagt der Richter den Fall, ohne ein Urteil zu verkünden.
Bei der Angeklagten handelt es sich um Jin Yijun aus Stadt Lanzhou, Provinz Gansu. Die ehemalige Anwältin war am 24. September 2021 verhaftet worden. Die Polizei warf ihr vor, in der Nachbarschaft vier Plakate entfernt zu haben, die verleumderische Informationen über Falun Dafa enthielten. Als „Beweis“ genügten den Beamten, was der Sekretär vom Nachbarschaftskomitee herausgefunden hatte. Dieser habe anhand von Überwachungsvideos bemerkt, dass Jin am 10. September – dem Tag, an dem die Plakate verschwanden – gegen 5 Uhr morgens den Fahrstuhl benutzt habe.
Die Polizei gab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Chengguan weiter, die Anklage erhob wegen der „Beschädigung öffentlichen Eigentums“ und „Untergrabung der Strafverfolgung mittels einer Sekte“, einem üblichen Vorwand, mit dem Praktizierende strafrechtlich verfolgt werden. Als weiteren Beweis dienten der Staatsanwaltschaft eine einjährige Arbeitslagerstrafe aus dem Jahr 2012 sowie weitere 15 Tage Gewahrsam nach einer Verhaftung am 13. Mai 2021. Daraus wurde der Vorwurf abgeleitet, dass Jin eine „Wiederholungstäterin“ sei.
Die Beamten brachten Jin in die Haftanstalt Nr. 1 von Lanzhou. Als sie sich weigerte, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen und während des Appells in die Hocke zu gehen, wurde sie von den Wärtern bestraft. Sie musste tagsüber lange Zeit regungslos stehen und durfte nachts nicht schlafen. Die Zellenanführerin drohte ihr mit strenger Überwachung und Folter, falls sie sich nicht füge.
Am 27. Dezember 2022 wurde Jin von der Zellenanführerin und anderen Häftlingen verprügelt, weil sie sich beim Appell nicht hingehockt hatte. Der Wärter ignorierte den Vorfall, weil er wusste, dass das Opfer eine Falun-Dafa-Praktizierende war. Später wurde Jin in eine andere Zelle verlegt und einer Folter unterzogen, die sich „Rücken-Tandem“ nennt.
Bei dieser Folter fesseln die Wärter die Handgelenke des Opfers hinter dem Rücken, lassen sie niederknien und fixieren die Handschellen so nah wie möglich an den Fußfesseln. Auf diese Weise muss das Opfer in einer knienden, nach hinten gebeugten Position verharren.
Jin musste die Fußfesseln 15 Tage in Folge tragen, wobei ihr gleichzeitig der Schlaf entzogen wurde. Sie durfte weder ihren Kopf senken, noch die Augen schließen. Andere Insassen konnten sie beliebig verprügeln. Während dieser Zeit erhielt sie keinerlei Unterstützung. Weder konnte sie sich waschen, noch ihre Kleidung reinigen. Stattdessen schimpften die Häftlinge auf Jin, weil sie übel roch. An manchen Tagen bekam sie nicht einmal Wasser zum Trinken.
Folterzeichnung: „Rücken-Tandem“
Li Kui, Direktor der Haftanstalt Nr.1 von Lanzhou: +86-13399311430Luo Tao, Parteisekretär und Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft ChengguanJin Jiyong, Richter am Bezirksgericht Chengguan: +86-931-8522810Liu Dongyu, Vorsitzender Richter am Bezirksgericht ChengguanZhang Qiongying, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft ChengguanWang Jifei, Leiter der Polizeiwache Xiaoxihu: +86-13399313977, +86-18893843389Feng Yuchen, Beamter derPolizeistation Xiaoxihu: +86-18393752190
(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel aufgeführt).
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