(Minghui.org) Abgemagert, schwach und mit ergrautem Haar trat Zhang Ping am 7. April 2023 vor das Bezirksgericht Chengguan, Provinz Gansu. Die 54-Jährige war wegen ihres Glaubens an Falun Dafa festgenommen und im Haftzentrum Nr. 1 von Lanzhou gefoltert worden.
Zu ihrer Anhörung waren zwei Anwälte anwesend. Einer von ihnen war vom Vorsitzenden Richter Liu Dongyu als Pflichtverteidiger bestellt worden und sollte ein Schuldanerkenntnis für Zhang abgeben. Der andere Anwalt kam im Auftrag von Zhangs Familie und sollte einen Freispruch erwirken.
Als Zhangs Angehörige den Pflichtverteidiger sahen, forderten sie ihn auf, den Gerichtssaal zu verlassen.
Der von der Familie beauftragte Anwalt argumentierte vor Gericht, dass es kein Gesetz in China gebe, welches Falun Dafa als Straftat einstufe. Alle bei der Durchsuchung sichergestellten Falun-Dafa-Materialien seien das persönliche Eigentum seiner Mandantin. Zudem sei niemand zu Schaden gekommen, nur weil sie die Materialien zu Hause gehabt habe.
Zhang sagte auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie stellte klar, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen habe. Es sei ihr Glaubensrecht, sich nach den drei Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu orientieren und Falun Dafa zu praktizieren, erklärte sie. Bei ihren Ausführungen wurde sie ständig von dem Richter unterbrochen.
Früher arbeitete Zhang bei der Trust Investment Company der Provinz Gansu. Als sie am 9. Mai 2022 mit Leuten auf der Straße sprach, wurde sie von Zivilpolizisten beschattet. Sie lauerten ihr an einer Bushaltestelle auf und nahmen sie fest, als sie aus dem Bus ausstieg. Am selben Tag wurde ihre Wohnung durchsucht. Die Genehmigung ihrer Verhaftung erfolgte am 24. Mai.
Während ihres Gewahrsams in der Haftanstalt Nr.1 von Lanzhou wurde Zhang gefoltert, weil sie die Falun-Dafa-Übungen praktizierte. Die angewandte Foltermethode wird als „Rücken-Tandem“ bezeichnet. Hierzu fesseln die Wärter ihrem Opfer die Handgelenke hinter dem Rücken, lassen es niederknien und binden die Handschellen so dicht wie möglich an die Fußfesseln. Auf diese Weise muss das Opfer in einer knienden, nach hinten gebeugten Position verharren. Die Wärter hielten Zhang 20 Tage in dieser Position fest. Während dieser Zeit bekam sie nur etwas Wasser am Tag und konnte die Toilette nur mit Mühe benutzen.
Folterzeichnung: Rücken-Tandem
Yang Junsheng, Leiter der Staatssicherheit der Stadt Lanzhou: +86-931-8718903, +86-931-8718941Li Kui, Direktor der Haftanstalt Nr.1 von Lanzhou: +86-13399311430Wang Yuxuan, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft ChengguanLi Xiaochun, Präsident des Bezirksgerichts Chengguan: +86-931-8522906Liu Dongyu, Richter am Bezirksgericht Chengguan: +86-931-8522881
(Weitere Kontaktinformationen sind im chinesischen Originalartikel aufgeführt)
Früherer Bericht:
In U-Haft gefoltert - jetzt steht ihr eine Verhandlung bevor (Provinz Gansu)