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US-Gericht entscheidet, dass Klage von Falun-Gong-Praktizierenden gegen das Technologieunternehmen Cisco fortgesetzt wird

10. Juli 2023 |   Von Wang Ying, Minghui-Korrespondent

(Minghui.org) Das US-Berufungsgericht des Neunten Bezirks entschied am 7. Juli 2023, dass die Klage von Falun-Gong-Praktizierenden gegen das US-amerikanische Technologieunternehmen Cisco Systems Inc. wegen Unterstützung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) bei der Verfolgung von Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) fortgesetzt werden kann.

Die KPCh begann am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong. 2011 reichten Falun-Gong-Praktizierende eine Klage gegen Cisco und zwei seiner ehemaligen Führungskräfte, CEO John Chambers und China Vice President Fredy Cheung, ein. In der Klage wird Cisco beschuldigt, der KPCh Technologie zur Verfügung gestellt zu haben, um ihr beim Aufbau eines massiven Überwachungsnetzes zu helfen. Dieses Überwachungsnetz diente der Identifizierung und Verfolgung von Praktizierenden, womit Ciscos Vorgehen zur anschließenden Verhaftung und Folterung der Kläger führten. Das Bezirksgericht wies die Klage im Jahr 2014 ab.

Diese Woche hob das Berufungsgericht des Neunten Bezirks das Urteil des Bezirksgerichts in fast allen Punkten wieder auf. Das Gericht hat alle Ansprüche nach dem Alien Tort Statute gegen Cisco wieder zugelassen. Das Berufungsgremium stellte fest, dass die Kläger „konkrete“ Anschuldigungen vorbringen, die plausibel machen, dass „Cisco Unterstützung mit [einer] wesentlichen Auswirkung“ auf die gegen die Kläger begangenen Völkerrechtsverletzungen leistete. Das Gremium stellte auch fest, dass die Kläger plausibel behaupten, dass „Cisco sich des Ziels der Partei und der chinesischen Behörden bewusst war, die Golden Shield-Technologie zu nutzen, um Anhänger von Falun Gong ins Visier zu nehmen“, und dass diese Zielsetzung Folter und willkürliche Inhaftierung beinhaltete.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Klagen nach dem Alien Tort Statute gegen John Chambers und Fredy Cheung nicht weiterverfolgt werden können, da ein Großteil ihres individuellen Verhaltens außerhalb der Vereinigten Staaten stattfand. Schließlich gab das Gericht auch den Klagen des Falun-Gong-Praktizierenden Charles Lee gegen John Chambers und Fredy Cheung gemäß dem Torture Victim Protection Act statt.

Richterin Marsha S. Berzon schrieb in der Mehrheitsbegründung: „Wir kommen zu dem Schluss, dass die Behauptungen der Kläger, wenn man sie als wahr annimmt, ausreichen, um eine plausible Behauptung aufzustellen, dass Cisco den douzheng von Falun Gong in dem Bewusstsein, dass die Völkerrechtsverletzungen Folter, willkürliche Inhaftierung, Verschwindenlassen und außergerichtliche Tötung mit großer Wahrscheinlichkeit stattfinden würden, wesentliche technische Unterstützung geleistet hat.“ Ihre Verwendung des Wortes „douzheng“ bezieht sich auf die gewaltsame politische Unterdrückung der KPCh gegen Gruppen, die sie als Feinde betrachtet.

Richterin Berzon kam zu dem Schluss, dass eine Haftung für „Beihilfe“ in Frage kommen könne, da viele der angeblichen Aktivitäten von Cisco in den USA stattfanden.

Terri Marsh, Geschäftsführerin der Human Rights Law Foundation, ist eine der Anwältinnen der Kläger. Sie sagte, die jüngste Entwicklung in diesem Fall sei ein positiver Schritt zur Eindämmung der Verfolgung von Falun Gong. „Die Botschaft ist klar“, stellte sie fest. „US-Unternehmen und ihre leitenden Angestellten können nicht ungestraft Menschenrechtsverletzungen in China fördern. Sie müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Sie werden zur Rechenschaft gezogen werden.“

Anmerkung: Das US-Berufungsgericht des 9. Bezirks ist eines der 13 Bundesberufungsgerichte. Sein Zuständigkeitsbereich liegt eine Ebene unter dem des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten. Es hat mehr als doppelt so viele Richter wie der Oberste Gerichtshof. Der 9. Bezirk ist für Berufungen aus den Gerichtsbezirken der Bundesstaaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, Montana, Nevada, Oregon und Washington sowie der Territorien Guam und Northern Mariana Islands zuständig.