(Minghui.org) Eine 84-jährige Frau aus dem Bezirk Jiangbei, Chongqing wurde kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa angeklagt.
Vor ihrer Pensionierung war Zhang Xingchao stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses der Stadt Wofo, Bezirk Tongnan, Chongqing gewesen. Voriges Jahr hatte sie einen Brief an den Sekretär des Komitees für Politik und Recht des Bezirks Yubei geschrieben. Sie hatte erfahren, dass er an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden vor Ort beteiligt war. Zu ihrer eigenen Sicherheit gab sie den Brief im Postamt in der Datong-Straße im Bezirk Yuzhong ab.
Im Postamt fing jemand den Brief ab und übergab ihn der Polizeiwache Daomenkou im Bezirk Yuzhong. Bei der Auswertung von Überwachungsvideos erkannte die Polizei, dass Zhang den Brief aufgegeben hatte. Dann reichten die Polizisten den Fall an den Bezirk Yubei weiter, da der Empfänger des Briefes in diesem Bezirk lebte.
Mehr als zwanzig Mitarbeiter der Staatssicherheit des Bezirks Yubei und der ihnen unterstellten Polizeistationen brachen am 8. Juli 2022 kurz nach acht Uhr morgens in Zhangs Wohnung ein. Sie wollten wissen, ob Zhang den Brief abgeschickt habe und drohten ihrem Sohn, dass es auch ihn treffen würde, wenn seine Mutter weiterhin Falun Dafa praktizieren sollte. Sie beschlagnahmten Zhangs Falun-Dafa-Bücher und platzierten zu Zhangs Überwachung Leute vor ihrem Haus. Die Polizisten belästigten Mutter und Sohn später auch mehrmals telefonisch.
Am 10. September 2022 (Mittherbstfest) kamen Polizisten in drei Streifenwagen zu Zhang nach Hause, um sie zu belästigen und drohten, ihren Fall zu einem größeren auszuweiten.
Am 16. Juni 2023 teilte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiulongpo Zhang mit, dass sie angeklagt wurde.
Alle oben genannten Bezirke gehören zu den 26 Bezirken in Chongqing.
Früher machten Zhang ein Bandscheibenvorfall, eine Nierenbeckenentzündung, ungewöhnlich niedriger Blutdruck, Anämie und rheumatoide Arthritis zu schaffen. Sie musste das ganze Jahr über Tabletten nehmen, aber nichts half wirklich. Alle ihre Symptome verschwanden jedoch, kurz nachdem sie am 12. Januar 1997 begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren. Daher schwankte sie nie in ihrem Glauben, seit 1999 die Verfolgung begann.
Vor ihrer letzten Verfolgungsepisode wurde sie mehrfach verhaftet und einmal zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt.
Zhang und zwei weitere weibliche Praktizierende beschlossen, im Dezember 1999 nach Peking zu gehen, um für Falun Dafa zu appellieren, doch Beamte der Eisenbahnpolizei verhafteten sie, bevor sie die Reise antreten konnten. Die Polizisten hielten sie mehr als zehn Stunden lang fest, bevor sie sie zum Bahnhof Chongqing brachten, wo Mitarbeiter der Staatssicherheit des Bezirks Tongnan sie mit Handschellen in Empfang nahmen.
Die Polizei beschlagnahmte bei Zhang ein Falun-Dafa-Buch und mehr als 1.000 Yuan (etwa 125 Euro) in bar. In dieser Nacht hielt die Polizei die drei Frauen absichtlich in einer Zelle für männliche Häftlinge fest. Am nächsten Morgen wurden sie in die Haftanstalt des Bezirks Tongnan gebracht, wo sie jeweils von einem Häftling rund um die Uhr überwacht wurden. Außerdem mussten sie Erklärungen schreiben, dass sie ihren Glauben an Falun Dafa aufgeben.
Einen Monat später wurde Zhang gegen eine Kaution von 4.000 Yuan (etwa 500 Euro) freigelassen. Sie musste sich regelmäßig bei der Polizei melden und um Erlaubnis bitten, wenn sie ihr Haus verlassen wollte.
Im Februar 2000 verhaftete die Polizei Zhang erneut und hielt sie für mehr als vier Monate in einer Haftanstalt fest.
Zhang gelang es, am 1. Juli 2000 nach Peking zu reisen, um für Falun Dafa zu appellieren. Dort wurde sie bei der Verhaftung auf dem Platz des Himmlischen Friedens von den Polizisten geschlagen und getreten und dann zur Polizeiwache des Himmlischen Friedens gebracht. Am Nachmittag fuhr man sie in die Polizeidienststelle des Bezirks Daxing in Peking. Die Polizei verlegte Zhang mitten in der Nacht erneut und beförderte sie zu einer Polizeistation, die mehr als 60 Meilen entfernt war.
In den darauffolgenden Tagen schlugen und beschimpften Beamte der weit entfernten Polizeiwache Zhang jeden Tag und versuchten, sie zu zwingen, ihren Namen und ihre Adresse preiszugeben. Sie weigerte sich jedoch und wurde später in die Haftanstalt des Bezirks Daxing gebracht, wo jedem Praktizierenden, der sich weigerte, seinen Namen preiszugeben, gewaltsam Blut abgenommen wurde. Später erfuhr sie, dass die Blutabnahmen dazu dienten, festzustellen, ob die Praktizierenden als „Spender“ für den Organraub in Frage kämen.
Am 16. Juli 2000 wurden alle Praktizierenden, die sich weigerten, ihre Namen preiszugeben, in verschiedene Einrichtungen in Tianjin verlegt. Zhang kam in die Haftanstalt des Landkreises Wuqing, wo es den Wärtern gelang, ihren Namen und ihre Adresse herauszufinden. Am 23. Juli 2000 holte das Verbindungsbüro der Polizeibehörde Chongqing in Peking Zhang ab und brachte sie zwei Tage später nach Chongqing zurück. Nach über einem Monat in einer Haftanstalt verlegten die Beamten sie in das Frauenarbeitslager Chongqing, wo sie ein Jahr und einen Monat lang eingesperrt blieb.
Im Arbeitslager musste Zhang jeden Tag in militärischer Haltung gehen oder auf einem kleinen, zehn Zentimeter hohen Hocker mit den Händen im Schoß sitzen. Wenn ihre Geh- oder Sitzposition ein wenig von dem abwich, was die Wärter vorgaben, wurde sie von den beiden Häftlingen, die sie bewachen sollten, geschlagen oder beschimpft. Manchmal zeigten sie Zhang bei den Wärtern an, die dann noch härtere Strafen gegen sie verhängten.
Das lange Sitzen auf dem kleinen Hocker hatte zur Folge, dass aus den Stellen an ihrem Gesäß Eiter sickerte. Der Schmerz war kaum zu ertragen.
Die Wärter zwangen Zhang auch, Materialien zu lesen oder anzusehen, die Falun Dafa verleumdeten, und „Gedankenberichte“ zu schreiben. Familienbesuche waren nicht erlaubt, weil sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben.
Zhang musste unbezahlte Arbeit leisten. Wenn sie ihr Arbeitspensum nicht erfüllte, wurde ihr der Schlaf entzogen und man drohte ihr mit Haftverlängerung. Eigentlich sollte Zhang im August 2001 freigelassen werden, doch das Büro 610 des Bezirks Tongnan drohte ihr, sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung zu bringen, wenn sie sich weiterhin weigere, ihrem Glauben abzuschwören. Zu dieser Zeit war ihr Mann schwer krank, und da sich die Eltern ihres sieben Monate alten Enkels keine professionelle Kinderbetreuung leisten konnten, wurde sie gebraucht, um sich um ihn zu kümmern. Unter diesen Umständen schrieb Zhang eine Erklärung, in der sie sich gegen ihren Willen von ihrem Glauben lossagte. Erst dann durfte sie nach Hause gehen.
Im Oktober 2003 wurde Zhang erneut verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Beamte der Polizeiwache des Dorfes Yuhua verhörten sie unter Anwendung von Folter. Weil sie keine belastenden Beweise gegen sie finden konnten, ließen sie sie gehen.
Beamte derselben Polizeistation verhafteten Zhang im Jahr 2004 erneut, weil jemand sie wegen des Verteilens von Informationsmaterialien über Falun Dafa angezeigt hatte. Während des siebenstündigen Verhörs weigerte sich Zhang, die Fragen der Polizei zu beantworten. Dann bestellten die Polizisten ihren Sohn auf die Polizeiwache und drohten, Zhang einzusperren. Aus Mangel an Beweisen blieb es jedoch bei einer Verwarnung statt einer Administrativhaft. Drei Tage später belästigten die Polizisten ihren Sohn an seinem Arbeitsplatz und forderten seinen Vorgesetzten auf, ihm zu kündigen, wenn er es versäumen sollte, seine Mutter zu „disziplinieren“, das heißt, sie daran zu hindern, auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam zu machen.
Am 12. Februar 2010, zwei Tage vor dem chinesischen Neujahrsfest, verfolgte ein Zivilbeamter Zhang, der sie später verhaftete und zur Polizeiwache des Dorfes Daxing brachte. Er verhörte sie mehrere Stunden lang und beschimpfte sie, als sie sich weigerte, seine Fragen zu beantworten. Dann ließ er sie frei, observierte sie aber weiter.
Zhangs Mann war durch ihre wiederholten Verhaftungen und Schikanen traumatisiert. Als einst gesunder Mann erkrankte er an Diabetes, hatte Herzbeschwerden und war nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen.
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