(Minghui.org) Bei einer Praktizierenden wurde knapp einen Monat nach ihrer Einlieferung in das Frauengefängnis der Provinz Hebei Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert. Die Behörden genehmigen weder Familienbesuche noch eine Haftverschonung zur ärztlichen Behandlung.
Han Liping lebt in der Stadt Chengde in der Provinz Hebei. Am 22. Juli 2022 wurde die heute 73-Jährige zu Hause festgenommen, weil sie Falun Dafa praktiziert. Bei der Verhaftung waren Beamte der Polizeibehörde von Chengde und Shuangqiao beteiligt. Sie durchsuchten die Wohnung und brachten die Praktizierende anschließend in die örtliche Haftanstalt.
Am 19. Januar 2023 verurteilte das Bezirksgericht Shuangqiao Han zu fünf Jahren Haft und 5.000 Yuan (rund 600 Euro) Geldstrafe. Ihre Berufung wurde vom Mittleren Gericht Chengde abgelehnt. Am 18. April erfolgte ihre Verlegung in die Abteilung 14 des Frauengefängnisses der Provinz Hebei.
Bereits während ihres Aufenthalts in der Haftanstalt zeigte Han Symptome wie Hustenanfälle und Bluthochdruck. Eines Nachts verlor sie sogar das Bewusstsein. Die Wärter brachten sie am nächsten Morgen in ein Krankenhaus, wo sie eine Woche stationär behandelt wurde. Danach fuhren die Wärter mit ihr zurück in die Haftanstalt. Weder Han noch ihre Familie erfuhren jemals, was die Untersuchungen ergeben hatten.
Die Angehörigen erhielten auch keinerlei Informationen über den Sachstand des Verfahrens – mit Ausnahme der Verhaftung, über die sie am 19. August 2022 per Post unterrichtet wurden. Weder der sich verschlechternde Zustand von Han noch das Urteil wurden ihnen mitgeteilt. Sie wussten auch nicht, dass Han ins Gefängnis eingewiesen wurde.
Nur ein einziges Mal, am 17. April 2023, durften die Angehörigen Han in der Haftanstalt sehen. Das war ein Tag vor ihrer Verlegung. Dieser Besuch war auch nur möglich, nachdem ein Insider die Familie über die bevorstehende Überführung ins Gefängnis informiert und sie nachdrücklich um ein Treffen in der Haftanstalt gebeten hatte.
Obwohl das Gefängnis von Hans schlechtem Zustand wusste, erfolgte ihre Aufnahme. Gleichzeitig wurden Familienbesuche untersagt. Jedoch verlangte das Gefängnis von den Angehörigen, dass sie für die Kosten der medizinischen Untersuchungen aufkommen sollten.
Am 11. Mai rief ein Gefängniswärter bei der Familie an und eröffnete den Angehörigen, dass bei Han Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert worden sei. Daraufhin riefen diese bei den Zuständigen an und baten um Haftverschonung. Die Bedingungen seien zwar erfüllt, hieß es, aber das Gefängnis verweigerte die Freilassung. Auch Besuche wurden nach wie vor abgelehnt.
Am 21. Mai wurde Han in die 17. Abteilung des Gefängnisses verlegt. Die Wärter brachten sie ins Krankenhaus zu einer Untersuchung. Im Anschluss teilten sie der Familie mit, dass die Diagnose sich nur noch auf eine Lungenentzündung beschränke. Das Krankenhaus hätte eine Behandlung der Entzündung für zwei Wochen und eine weitere Computertomographie im Anschluss empfohlen. Laut einer früheren Untersuchung in der Haftanstalt hatte sich hingegen bei Han ein Tumor an der Lungenwurzel gebildet. Die Wärter schilderten, dass – sollte die nächste CT-Untersuchung nach der zweiwöchigen Behandlung keine Besserung zeigen – eine Punktion der Lunge nebst Gewebeuntersuchung in Betracht käme.
Die Wärter teilten Hans Familie zudem mit, dass eine Haftverschonung ohne pathologische Befunde nicht genehmigt würde. Für die Familie war dieses Argument nicht nachvollziehbar. Sie stellten die Notwendigkeit der Gewebeuntersuchungen in Frage.
Das Gefängnis forderte erneut Geld von der Familie und forderte sie zudem auf, einige Dokumente zu unterschreiben. Daraufhin verlangten die Angehörigen die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse, was jedoch abgelehnt wurde. Abermals wurde ein Besuchsantrag zurückgewiesen.
In den vergangenen 24 Jahren wurde Han mehrfach verfolgt, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Im Januar 2000 befand sie sich 25 Tage in der Haftanstalt Dahugou in Chengde. Zudem wurde ihr eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (rund 400 Euro) auferlegt. Lu Feng, der damalige Leiter der lokalen Staatssicherheit, erpresste von ihr weitere 500 Yuan (rund 60 Euro).
Am 2. Februar 2001 reiste Han nach Peking, um für Falun Dafa zu appellieren. Beamte der Polizei vom Platz des Himmlischen Friedens und der Polizeiwache Liuliqiao nahmen sie in Gewahrsam. Sie verhörten Han acht Tage lang. Die Praktizierende wurde gefoltert und bekam in dieser Zeit weder Nahrung noch Wasser.
Im Mai 2001 verhängten die Behörden gegen Han zwei Jahre Zwangsarbeit. Im Zwangsarbeitslager Gaoyang in der Provinz Hebei wurde sie brutal gefoltert, wodurch ihre Gesundheit schwer beeinträchtigt wurde. Nach ihrer Freilassung war sie zwei Jahre lang arbeitsunfähig.
Im Januar 2008 nahmen Beamte Han im Kreis Xinglong fest. Im Dezember wurde sie vom dortigen Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Frauengefängnis der Provinz Hebei wurde sie einmal bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt. Ein anderes Mal wurden ihr während der Folter Zähne ausgeschlagen.
Im August 2020 setzte die Sozialversicherungsbehörde Chengde ihre Rente aus. Bis heute erhält sie keinerlei Zahlungen.
Frühere Berichte:
Drei Frauen zu Haftstrafen verurteilt - eine leidet an Lungenkrebs im Spätstadium
Vier Einwohner von Hebei wegen der Ausübung von Falun Dafa verurteilt