(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei wird wegen ihres Glaubens an Falun Dafa angeklagt.
Wang Yueqin, etwa 53 Jahre alt, wurde am 30. Mai 2023 verhaftet und 48 Stunden lang auf einem Polizeirevier festgehalten – doppelt so lang, wie gesetzlich zulässig, um eine verdächtige Person zum Verhör festzuhalten. Die Polizei schrieb jedoch 24 Stunden auf den Entlassungsbescheid, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Außerdem wurde ein Strafverfahren gegen die Praktizierende eingeleitet.
Wang beantragte die Einstellung des Verfahrens, aber man teilte ihr mit, dass die höheren Stellen beschlossen hätten, sie strafrechtlich zu verfolgen, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannte.
Wang machte sich am Mittag des 30. Mai 2023 auf den Weg, um Informationsmaterialien über Falun Dafa zu verteilen. Als sie zwei Männer in ihre Richtung gehen sah, grüßte sie sie und bot ihnen einen Flyer an. Plötzlich packten die Männer sie und entrissen ihr die Handtasche. Als sie in ihrer Handtasche drei Informationsbroschüren über Falun Dafa fanden, riefen sie die nahegelegene Polizeiwache in der Weiming Straße an. Die dortigen Polizisten trafen bald ein und nahmen Wang fest. Später erfuhr sie, dass es sich bei den beiden Männern um einen Ausbilder und seinen Untergebenen Wang Dahai von der Polizeiwache Keyuan handelte. Sie waren an diesem Tag in Zivil unterwegs und hielten Ausschau nach Falun-Dafa-Praktizierenden.
Etwa sieben Beamte folterten Wang auf der Polizeiwache in der Weiming Straße und schüchterten sie ein. Sie setzten sie auf den Boden, drehten ihr eine Hand auf den Rücken, um ihr Handschellen anzulegen und zogen ihr die andere Hand über die Schulter (siehe Abbildung unten). Später fixierten sie Wang auf einem Metallstuhl. Ein Beamter packte sie an den Haaren und hielt ihren Kopf fest, damit ein anderer Beamter gegen ihren Willen Fotos von ihr machen konnte.
Folterillustration: hinter dem Rücken gefesselte Hände
Wang weigerte sich, ihre Identität preiszugeben, aber der Polizei gelang es, ihren Namen und ihre Adresse aus ihrer Datenbank der Falun-Dafa-Praktizierenden herauszufinden. Eine Person, die sagte, sie sei von der Polizeibehörde des Bezirks Qiaoxi (die für die Polizeistation zuständig ist), verhörte sie mehr als zwei Stunden lang.
Nach dem Verhör wurde Wang in einem Metallkäfig festgehalten. Aus Protest trat sie in den Hungerstreik und hatte bald gefährliche gesundheitliche Symptome. Erst dann ließen der Ausbilder Li Hui (+86-13102826335) und der Beamte Zhao Yingshuang (+86-13722796891) sie gegen Mittag des 1. Juni gegen Kaution frei. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits 48 Stunden auf der Polizeiwache festgehalten worden.
Wang erinnerte sich, dass sie einen Aushang an der Wand des Verhörraums gesehen hatte: „Bürger dürfen nicht länger als 24 Stunden zum Verhör festgehalten werden.“ Sie wusste, dass die Polizei gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hatte. Der Beamte Zhao schrieb jedoch den 31. Mai und nicht den 1. Juni als Entlassungsdatum in die Mitteilung über die Freilassung gegen Kaution.
Artikel 186 der „Vorschriften über die Behandlung von Strafsachen durch die Organe der öffentlichen Sicherheit“ besagt, dass das Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt werden muss, wenn keine Straftat vorliegt. Da Wang keine Straftat begangen hatte, indem sie mit den beiden Beamten in Zivil auf der Straße sprach, stellte sie am 18. Juni bei der Polizeiwache in der Weiming Straße einen Antrag auf Einstellung ihres Verfahrens.
Der Beamte Zhao versprach zunächst, ihren Antrag an die Polizeibehörde des Bezirks Qiaoxi weiterzuleiten, änderte aber zwei Tage später seine Meinung. Er sagte, sie würden das Verfahren gegen sie nicht einstellen. „Sie können einen Anwalt beauftragen oder Ihre Petition direkt bei der Polizei einreichen. Aber ich versichere Ihnen, dass man Ihre Petition nicht annehmen wird“, warnte er Wang.
Wang erinnerte ihn daran, dass die Polizei laut Gesetz einen Fall einstellen muss, wenn die Staatsanwaltschaft die Verhaftung eines Verdächtigen nicht innerhalb von 37 Tagen genehmigt. Zhao sagte: „Wir geben die Fälle von euch Falun-Gong-Leuten erst gar nicht in unser System ein, so dass wir nicht durch das Zeitfenster von 37 Tagen eingeschränkt sind.“ Dann sagte er Wang, sie solle das, was er gerade gesagt hatte, nicht an andere weitergeben.
Wang sprach als nächstes mit dem Ausbilder Li und fragte ihn, ob er ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens gelesen habe. Li sagte: „Nein, das habe ich nicht. Und es ist auch nicht nötig, Ihren Antrag zu lesen. Die Polizeibehörde des Bezirks Qiaoxi hat die Entscheidung getroffen, Sie strafrechtlich zu verfolgen. Wir haben kein Mitspracherecht.“
Am 25. Juli reichte Wang ihren Antrag direkt bei der Bezirkspolizei Qiaoxi ein. Eineinhalb Stunden später rief der Beamte Zhao sie an und fragte sie, warum sie ihren Antrag nicht bei ihm eingereicht habe. Er drohte ihr, sie strafrechtlich zu belangen und sie auf die Fahndungsliste zu setzen, wenn er sie nicht erreichen könne. Er sagte auch, er werde die Polizeiwache in Wangs Nachbarschaft anweisen, sie genau zu überwachen.
Zhao hat über Jahre hinweg aktiv Falun-Dafa-Praktizierende vor Ort verfolgt. Er schikanierte Dr. Liang Mingguang und seine Frau He Tongye zwischen 2011 und 2012 wiederholt zu Hause. Die unerbittlichen Schikanen forderten einen hohen Tribut an Dr. Liangs Gesundheit. Er erkrankte und starb am 27. Dezember 2013.
Es ist nicht das erste Mal, dass Wang wegen ihres Glaubens verfolgt wird. Sie wurde bereits am 10. März 2009 verhaftet und zwei Wochen später zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Im Frauengefängnis der Provinz Hubei wurde sie brutal gefoltert. Die Wärter packten sie an den Haaren und schlugen ihren Kopf gegen die Wand. Sie traten ihr auch wiederholt in den Unterleib, so dass sie inkontinent wurde. Auch ihre Rippen und ihr Magen wurden schwer verletzt, sodass sie ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Früherer Bericht:
Frau Wang Yueqins Haftzeit im Frauenzwangsarbeitslager der Provinz Hebei verlängert (Fotos)