(Minghui.org) Ein Einwohner der Stadt Maoming in der Provinz Guangdong hat Berufung eingelegt, nachdem er zu neun Jahren Haft verurteilt worden war, weil er per Massen-SMS Informationen über Falun Dafa verbreitet hatte.
Zhou Huajian, ein 72-jähriger Wachmann, wurde am 26. März 2020 verhaftet, weil er auf einem Markt mit einem Massen-SMS-Gerät Falun-Dafa-Botschaften verschickt hatte. Die Polizei brachte ihn in das Untersuchungsgefängnis 1 der Stadt Maoming, wo er sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts immer noch befindet.
Nach mehr als drei Jahren Haft hat sich Zhous Gesundheitszustand schnell verschlechtert. Er leidet unter Seh- und Hörstörungen sowie unter ständigem Schwindelgefühl.
Das Bezirksgericht Maonan setzte für den 6. April 2021 eine virtuelle Anhörung an, an der Zhou per Fernzugriff aus dem Untersuchungsgefängnis teilnehmen sollte. Der Vorsitzende Richter sagte die Sitzung in letzter Minute ab, nachdem sich die beiden Anwälte von Zhou geweigert hatten, ihre persönlichen Laptops vor Betreten des Gerichtsgebäudes abzugeben. Laut Gesetz ist es den Verteidigern gestattet, ihre persönlichen Computer während der Gerichtsverhandlungen zu benutzen.
Die zweite Anhörung fand wie geplant am 5. Januar 2022 statt, wobei Zhou nach wie vor nur vom Untersuchungsgefängnis aus zugeschaltet wurde. Diesmal durften die Anwälte zwar ihre persönlichen Laptops benutzen, aber einer von ihnen wurde aus dem Gerichtssaal entfernt, als er sich weigerte, der Anweisung des Richters Folge zu leisten, dass das Gerichtspersonal das Mikrofon und die Webcam seines Laptops mit Klebeband abdecken sollte. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass die Verteidiger ihr Laptop-Mikrofon und ihre Webcam während der Gerichtsverhandlungen abschalten müssen.
Die dritte Anhörung fand am 27. April 2023 persönlich im Untersuchungsgefängnis statt. Nur zwei Familienmitglieder von Zhou durften daran teilnehmen, die übrigen Plätze wurden von Mitarbeitern des Straßenkomitees und Vertretern des örtlichen Komitees für Politik und Recht eingenommen, einer außergerichtlichen Behörde, die für die Überwachung der Verfolgung von Falun Dafa zuständig ist.
Der Richter hielt am 10. Juli 2023 eine Urteilsverkündung und verurteilte Zhou zu neun Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.800 Euro). Er äußerte sofort seinen Wunsch, gegen die ungerechtfertigte Verurteilung Berufung einzulegen.
Zhous Familie beauftragte einen neuen Anwalt, der ihn in der Berufungssache vertreten sollte. Der neue Anwalt reichte bald darauf seine Berufung beim Bezirksgericht Maonan ein. [In China werden Berufungen und damit zusammenhängende Anträge bei den Gerichten eingereicht, die sie an die Berufungsgerichte weiterleiten.]
Einige Tage später reichte der Anwalt einen Antrag an das Prozessgericht ein, dass das Mittlere Gericht der Stadt Maoming eine offene Anhörung zu Zhous Berufungsfall abhalten soll. Der Anwalt betonte in dem Antrag, dass das Gericht in den ersten drei Anhörungen gegen die rechtlichen Verfahren bei der Verfolgung seines Mandanten verstoßen habe.
Einzelheiten der Verhaftung und Verfolgung von Zhou können Sie hier nachlesen.
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