(Minghui.org) Bei der 67-jährigen Wang Wei aus Shenyang wurden Schlaganfall-Symptome und Bluthochdruck festgestellt, nachdem sie im Juli 2024 wegen des Praktizierens von Falun Gong verhaftet worden war. Doch die Polizei hielt sie weiterhin in Gewahrsam, was zu einem Ohnmachtsanfall führte. Gegen Wang wurde im September 2024 ein Haftbefehl ausgestellt. Ihr droht nun eine Anklage wegen ihres Glaubens.
Wangs jüngste Tortur geht auf eine frühere Verhaftung am 23. April 2020 vor einem örtlichen Supermarkt zurück. Die Polizei stürmte ihr Haus und forderte ihre Tochter auf, mehrere Dokumente zu unterschreiben. Die Tochter lehnte ab, da man sie bereits im Jahr 2015 über den Tisch gezogen hatte und sie unwissentlich als Zeugin gegen ihre eigene Mutter auftreten musste. Der Beamte Jin des Polizeireviers Jiefang, im Bezirk Sujiatun, hatte damals geschworen, dass er der Erklärung, die sie unterschreiben sollte, keine unwahren Informationen hinzufügen würde. Daraufhin hatte sie eingewilligt.
Die Polizei brachte Wang in die erste Haftanstalt von Shenyang. Diese nahm sie jedoch nicht auf, nachdem man Symptome eines Herzinfarkts bei ihr festgestellt hatte. Daraufhin brachte die Polizei Wang zurück auf die Polizeistation Jiefang. In den darauffolgenden Tagen versuchten Polizeibeamte mehrmals, sie in die Haftanstalt einzuweisen, scheiterten jedoch jedes Mal und stellten sie schließlich unter Hausarrest.
Am 13. Oktober 2020 nach sieben Uhr nahmen zwei Beamte in Zivil Wang abermals in Gewahrsam. Sie unterzogen sie einer körperlichen Untersuchung und stellten einmal mehr fest, dass sie nicht haftfähig war. In der darauffolgenden Nacht wurde sie erneut nach Hause gelassen und unter Hausarrest gestellt. Am 6. Mai 2021 tauchte die Polizei gegen elf Uhr erneut bei ihr zu Hause auf, um den Fall nach ihrer Verhaftung im April 2020 nun endlich abzuschließen.
Beamte schleppten Wang zu einer körperlichen Untersuchung und einem Covid-Test. Als sie sich wehrte, drückten vier von ihnen sie nieder und öffneten ihr mit Gewalt den Mund so weit, dass die Mundwinkel aufgerissen wurden und sie stark blutete. Sie konnte kaum atmen und ihr Kopf fühlte sich schwer und aufgebläht an. Die Untersuchung ergab immer noch abnormale Herzsymptome. Erst da verständigte die Polizei ihre Familie und forderte sie auf, Wang abzuholen. Wangs Gesicht schmerzte, und sie verspürte noch lange Zeit danach ein Engegefühl in der Brust.
Als Wang am 12. Juli 2024 kurz nach acht Uhr morgens aus ihrem Wohngebäude trat, wurde sie von mehreren Zivilbeamten der Polizeistation Jiefang festgenommen. Unter ihnen befand sich Song Zhenghe. Keiner von ihnen legte seinen Ausweis vor.
Da sich Wang dagegen wehrte, mit ihnen mitzugehen, zerrten die Polizisten sie zu ihrem Streifenwagen, wobei sie sich bei ihrem Kampf die Arme verletzte. Während des Verhörs auf dem Polizeirevier weigerte sie sich, Fragen zu beantworten oder Dokumente zu unterschreiben.
Drei weitere Beamte, zwei von ihnen in Zivil, durchsuchten Wangs Wohnung, während sie auf der Polizeiwache festgehalten wurde. Sie zeigten weder ihren Ausweis noch einen Durchsuchungsbefehl, machten Fotos von ihrer Wohnung und bedrohten ihre Familie.
Wangs Familie bat später um Kopien des Inhaftierungsbescheids, des Haftbefehls sowie einer Liste der beschlagnahmten Gegenstände, aber die Polizei lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass alles an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan weitergeleitet worden sei.
Die Polizei überstellte Wang kurz nach dem Verhör in die erste Haftanstalt von Shenyang. Bei der vorgeschriebenen körperlichen Untersuchung wurden bei ihr Schlaganfall-Symptome und ein systolischer Blutdruck von über 200 mmHg (der Normalwert liegt bei 120 oder darunter) festgestellt. Laut Gesetz war sie nicht hafttauglich, wurde aber dennoch von der Haftanstalt aufgenommen. Daraufhin beauftragte ihre Familie einen Anwalt mit ihrer Vertretung.
Als der Anwalt seine Mandantin in der Haftanstalt besuchen wollte, wurde ihm gesagt, dass Wang in Ohnmacht gefallen und zur Wiederbelebung in ein Krankenhaus gebracht worden sei. Weder die Polizei noch die Haftanstalt hatten ihre Familie über die Situation informiert.
Der Anwalt setzte sich sogleich mit dem Büro des für den Fall zuständigen Staatsanwalts He Mengyao in Verbindung und beantragte Wangs Freilassung auf Kaution. Hes Assistent sagte, dass sie alles vorab mit der Haftanstalt abklären müssten. Als Wangs Familie später nachhakte, äusserten die Büroangestellten, dass weder die Polizei noch die Haftanstalt von ihrem Ohnmachtsanfall in Kenntnis gesetzt worden sein, und schlugen vor, dass die Person, die Zeuge des Ohnmachtsanfalls sei, direkt mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen solle.
Als Wangs Familie daraufhin die Staatsanwaltschaft anrief, ging niemand ans Telefon. Wang blieb weiterhin in Gewahrsam.
Nach Wangs jüngster Verhaftung suchte ihre Tochter, Wang Xiaochen, zahlreiche Regierungsstellen auf, um ihre Freilassung zu erwirken – jedoch erfolglos. Sie wandte sich an die folgenden Behörden und Ämter: an die Polizeibehörde des Bezirks Sujiatun, das Petitionsbüro von Sujiatun, das Ständige Komitee des Volkskongresses Sujiatun, die Bezirksregierung Sujiatun, die Polizeireviere Jiefang und Zhongxing, die Polizeibehörde der Stadt Shenyang, das Amt für öffentliche Sicherheit der Provinz Liaoning, das Aufsichtskomitee der Provinz Liaoning, die Staatsanwaltschaft Shenyang, die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan und die Bezirksregierung Hunnan.
Die Bezirksregierung von Sujiatun, das Petitionsbüro von Shenyang und die Polizeibehörde Sujiatun, die für das Polizeirevier Jiefang zuständig ist, verwiesen Wang Xiaochen zurück an das Polizeirevier, das ihre Mutter verhaftet hatte, und für den Fall zuständig war.
Am 12. September 2024 suchte Wang Xiaochen abermals das Amt für öffentliche Sicherheit von Liaoning auf, um die Freilassung ihrer Mutter zu erwirken. Sie fragte, weshalb ihre Mutter immer noch wegen ihrer früheren Verhaftung im April 2020 verfolgt werde. Man forderte sie auf, nach Hause zu gehen und auf eine Antwort zu warten. Am nächsten Tag begab sie sich zur Bezirkspolizeibehörde Sujiatun. Ein Mitarbeiter dort sagte, er habe eigentlich vorgehabt, ihr telefonisch mitzuteilen, dass gegen ihre Mutter ein Haftbefehl erlassen und ihr Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan vorgelegt worden sei. Er fügte hinzu, dass jegliche Bemühungen für ihre Freilassung zu spät seien, da der Fall nun aktiv bearbeitet werde.
Es ist nicht das erste Mal, dass Wang Wei wegen ihres Glaubens, dem sie die Wiederherstellung ihrer Gesundheit verdankt, ins Visier genommen wird. Im Jahr 2015 war sie bereits zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden.
Früher litt Wang Wei an Schwindel und Migräne und konnte nicht aus dem Bett aufstehen, wenn sie einen Anfall bekam. Die ständigen Schmerzen machten sie reizbar und launisch, was zu Hause zu großen Spannungen führte.
Nachdem sie 1997 angefangen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden all ihre Symptome ohne medizinische Behandlung, und sie wurde zu einem gelassenen und freundlichen Menschen. An einem regnerischen Tag kam sie mit einer riesigen Menge Gemüse nach Hause. Auf die Frage ihrer Angehörigen erklärte Wang, dass ihr der Gemüsehändler, der im strömenden Regen mit so viel unverkaufter Ware zurückgeblieben sei, leidgetan habe. Ein anderes Mal zahlte sie für ein beschädigtes Fenster mehrere Hundert Yuan an ihren Vermieter, nachdem ihr Mietvertrag ausgelaufen war. Später stellte sich heraus, dass der Schaden bereits vorhanden gewesen war, bevor Wang den Mietvertrag unterzeichnet hatte. Der Vermieter konnte es nicht fassen, dass sie den Schadenersatz für das zerbrochene Fenster anstandslos bezahlt hatte. Ihre Angehörigen erklärten ihm, dass sie eine Falun-Dafa-Praktizierende sei und seither stets auf andere Rücksicht nehme.
Obwohl Wang nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 zur Zielscheibe wurde, hielt sie entschlossen ihren Glauben aufrecht. Am 29. Juni 2015 nahm die Polizei sie fest und beschlagnahmte 2.000 Yuan Bargeld, die sie in ihrer Wohnung aufbewahrte. Zudem verleiteten sie ihre Tochter zum Unterschreiben von mehreren Dokumenten, die sie unwissentlich als Zeugin der Anklage aufführten. Der oben erwähnte Beamte Song reichte Wangs Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Sujiatun ein. Das Bezirksgericht Sujiatun verurteilte sie daraufhin zu einem Jahr Gefängnis, ohne ihre Familie davon in Kenntnis zu setzen. Ihren Angehörigen wurde kein einziges offizielles Dokument über ihre Verfolgung ausgehändigt. Wang verbüßte damals ihre Strafe in der Ersten Strafvollzugsanstalt der Stadt Shenyang.