(Minghui.org) Eine 68-jährige Bewohnerin der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa mit unterschiedlichen Methoden misshandelt. Nach ihrer Freilassung am 14. März 2024 schilderte Wang Qiuping ihren Leidensweg in einem früheren auf Minghui.org veröffentlichten Artikel.
Kürzlich erzählte Wang ihren Familienangehörigen weitere Details über die Folter, die sie im Gefängnis erleiden musste. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung ihres Strafverfolgungsprozesses und aktuelle Informationen.
Wang Qiuping wurde am 27. Februar 2020 verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Am 9. Dezember 2020 klagte das Bezirksgericht Heping sie an; am 28. Dezember desselben Jahres folgte das Urteil zu vier Jahren Haft. Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang ein, das am 21. April 2021 entschied, ihr Urteil aufrechtzuerhalten.
Nach Wangs Verhaftung im Februar 2020 erhielt ihre Familie drei Jahre lang keine Erlaubnis von den Behörden, sie zu besuchen. Als sie dann am 9. Januar 2022 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning überführt worden war, verbot ihr das Gefängnis auch, ihre Familie anzurufen. Als ihre Familie sie Anfang Januar 2023 endlich besuchen durfte, waren Wangs Haare grau geworden; sie war abgemagert und konnte ihren Rücken beim Gehen nicht aufrichten. Die Wärter überwachten ganz genau den Besuch, der nur zehn Minuten dauerte.
Wang wurde nach ihrer Einlieferung in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning am 9. Januar 2022 dem Team Fünf der dritten Abteilung zugeteilt. Die Teamleiter Yu Lu und Wang Yan (nicht verwandt) befahlen ihr, das Praktizieren von Falun Dafa aufzugeben. Als sie sich weigerte, musste sie in einer Ecke stehen, wo sie von den Überwachungskameras der Gefängniswerkstatt nicht erfasst werden konnte.
Es war mitten im Winter, aber die Wärter zogen Wang den Wintermantel aus und öffneten das Fenster, damit sie frieren musste. Zwei Tage lang musste sie von 6:35 Uhr bis 18:35 Uhr barfuß auf dem Zementboden stehen. Sie zitterte unaufhörlich und schrieb schließlich gegen ihren Willen eine Erklärung, in der sie sich von ihrem Glauben lossagte. Außerdem nahmen sie sie auf Video auf und zwangen sie, darin ihren Entschluss, Falun Dafa aufzugeben, zu bestätigen.
Danach musste Wang täglich über zehn Stunden körperliche Arbeit verrichten. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 66 Jahre alt, musste aber dennoch die täglichen Produktionsquoten erfüllen. Die Falun-Dafa-Praktizierenden erhielten für die schwere Arbeit lediglich fünf bis zehn Yuan pro Monat, während andere Insassen 70 bis 100 Yuan erhielten. Nicht-Praktizierende bekamen außerdem größere und frischere Früchte und weitere Privilegien.
Um sie noch mehr leiden zu lassen, ordneten die Wärter an, dass Wang nur dann auf die Toilette gehen durfte, wenn die Leiterin ihrer Zelle (Rm. 106), Tian Feng, ebenfalls die Toilette aufsuchen musste. Tian benutzte die Toilette manchmal heimlich, ohne Wang davon in Kenntnis zu setzen, so dass Wang oft keine Toilettenpause machen konnte.
Da Wang seit ihrer Verhaftung drei Jahre lang keine Familienbesuche empfangen durfte, wandte sie sich an den Wärter Zhang Jia’nan mit der Bitte, ihre Angehörigen sehen zu dürfen. Zhang verwies sie an Wärter, Zhao, der ihr sagte, dass sie die Erlaubnis bei der Zellenleiterin Tian einholen müsse. Tian lehnte es jedoch ab, ihre Bitte an die zuständigen Aufseher weiterzuleiten.
Eines Tages erlaubte ihr ein Wärter namens Gao plötzlich, zu Hause anzurufen. Sie erfuhr dann von ihren Angehörigen, dass sie einen Anwalt beauftragt hatten, der sie am nächsten Tag besuchen wolle. Gao warnte sie, nichts über die ihr zugefügten Misshandlungen zu erzählen, da ansonsten das Treffen mit dem Anwalt gestrichen werden würde.
Die Wärter Jin Yu und Fan überwachten am darauffolgenden Tag das Treffen Wangs mit ihrem Anwalt. Ihre Angehörigen hatten einen Brief an sie geschrieben, aber Fan hielt den Anwalt davon ab, den Brief zu lesen. Auf die Frage des Anwalts, wie es ihr im Gefängnis gehe, wagte Wang nicht, ihm von den Misshandlungen zu erzählen. Jin drohte ihr, dass sie sich nicht mehr mit einem Anwalt treffen dürfe.
Später wurde Wang aufgefordert, Gedankenberichte zu schreiben. Sie weigerte sich, dem nachzukommen, und wurde einen Tag später, nachdem sie mehr als zehn Stunden in der Werkstatt gearbeitet hatte, von Wärter Kan Kai in ein Büro gerufen. Dort befahl man ihr, regungslos zu stehen und zwang sie dann in die Hocke. Sie lehnte ab.
Ein anderes Mal wurde Wang angezeigt, weil sie mit einer anderen Praktizierenden gesprochen hatte. Kan zwang sie, mehr als zwei Stunden lang regungslos zu stehen. Bei einer anderen Gelegenheit zwang Kan sie nach mehr als zehn Stunden schwerer Arbeit erneut zum Stehen. Wang verlor beinahe das Bewusstsein.
Als sich Wang weigerte, einen weiteren Gedankenbericht zu schreiben, befahl der Wärter Zhang Jia’nan der Insassin Dai Wen, sie zu misshandeln. Sie durfte sich weder waschen noch Wasser trinken. Sie bekam auch fast nichts zu essen.
Wang erlebte mit, wie weitere inhaftierte Praktizierende in ähnlicher Weise misshandelt wurden. Zhang Xiaona durfte sich mehr als drei Monate lang nicht waschen. Eine andere Praktizierende befand sich in der gleichen Lage und roch fürchterlich. Erst dann erlaubte man ihr, sich zu waschen. Dieselbe Praktizierende wurde später nach einem langen Arbeitstag barfuß und ohne Wintermantel zum Stehen gezwungen – und das jeden Tag!
Zehn Monate lang war es Wang nicht gestattet, Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen. Sie fühlte sich mehrmals schwindlig, da sie nicht genug zu essen bekam und zwischendurch auch keine Snacks erhielt. Um die Quoten zu erfüllen, strichen die Teamleiter den Insassen oft das Frühstück, da dies ihre Arbeitszeit in Anspruch nahm. Während andere Insassen die Lebensmittel, die sie im Gefängnisladen gekauft hatten, zum Frühstück verzehrten, musste Wang hungern und Akkord arbeiten.
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