(Minghui.org) Eine 76-jährige Einwohnerin der Stadt Xintai, Provinz Shandong wird während ihrer fünfjährigen Haftstrafe im Frauengefängnis der Provinz Shandong grausam geschlagen und gefoltert. Sie war wegen des Praktizierens von Falun Dafa verurteilt und eingesperrt worden.
Häufig schlugen und beschimpften Insassaen Yin Peiqin, die auch bekannt ist als Yin Peikun. Auch durfte sie die Toilette nicht benutzen, weil sie sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören. Da sie Analphabetin ist und nicht schreiben konnte, ließen die Wärter einen Häftling eine Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa schreiben und befahlen ihr, diese von Hand abzuschreiben. Es ist nicht klar, ob sie dem nachkam.
Am 21. April 2023 zerrten sechs Häftlinge Yin in die Ecke eines Waschraums, die nicht von der Überwachungskamera erfasst wurde. Dann schlugen sie zu. Die Gefangene Liu Yuanyuan stieß ihr Knie in die Innenseite von Yins Oberschenkel, sodass sich ein Bluterguss bildete. Am nächsten Tag konnte Yin nicht gehen. Die Gefangene Chen Yan schleuderte Yins Hand gegen eine Wand, sodass die Hand sofort anschwoll. Zwar wurde Yin daraufhin medizinisch versorgt, aber die Wärter zwangen sie zu der Aussage, dass sie die alleinige Schuld an dem Vorfall trägt.
Kurz nach dem Neujahrsfest 2020 kamen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Xintai zu Yin nach Hause und teilten ihr mit, dass sie an ihrem Fall arbeiten würden. Sie forderten sie auf, ihre Fallakte zu unterschreiben. Sie weigerte sich und versuchte, die Mitarbeiter aufzufordern, Falun-Dafa-Praktizierende nicht zu verfolgen. Ein Mitarbeiter gab ihr eine Kopie des „Hinweises auf die gesetzlichen Rechte und Pflichten“ und ging, ohne ihr weitere Informationen zu ihrem Fall zu geben.
Feng Dayong, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Xintai, führte am 31. März 2020 zwei Beamte zu Yins Wohnung. Er sagte, dass ihr Fall vom Gericht der Stadt Feicheng angenommen worden sei und sie auf die Vorladung des Gerichts warten solle.
Am Morgen des 27. August 2020 kletterten Wang Yujun und zwei weitere Beamte der Staatssicherheitsabteilung in Xintai über den Zaun zu Yins Haus und brachten sie gewaltsam zu einem Ort, der mit der Polizeibehörde der Stadt Xintai verbunden ist, um sie körperlich zu untersuchen. Eine Person nahm ihr ein großes Röhrchen Blut ab. Außerdem wurden ein Ultraschall, ein Elektrokardiogramm und eine Ganzkörper-CT-Untersuchung an ihr durchgeführt.
Am 22. Oktober 2020 kamen erneut drei Beamte zu Yin nach Hause. Sie versprachen, dass sie sich nur umsehen und ihr nichts wegnehmen würden (vor diesem „Besuch“ hatte die Polizei Yins Wohnung in den letzten Jahren mehrfach durchsucht und alle ihre Falun-Dafa-bezogenen Gegenstände beschlagnahmt). Als die Polizisten das Haus verließen, bemerkte Yin, dass die Tür zu ihrem Hinterhof nicht verschlossen war, und ging hinüber, um sie abzuschließen. Ein Beamter folgte ihr und kontrollierte den Hinterhof, bevor sie gingen.
Später beschlagnahmten die Polizisten Yins gesamten Ersparnisse und teilten ihr mit, dass sie an einen Ort geschickt werde, der einem Wohnheim ähnelte. Sie erfuhr erst, dass sie zu fünf Jahren verurteilt worden war, als sie zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Frauengefängnis der Provinz Shandong gebracht wurde.
Als Yins Sohn zwei Jahre alt war, erlitt sie einen Schlaganfall und wurde teilweise handlungsunfähig. Nachdem sie im Februar 1999 angefangen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, erholte sie sich bald und übernahm wieder die Hausarbeit.
Monate später, im Juli 1999, begann das chinesische kommunistische Regime mit der Verfolgung von Falun Dafa. Weil Yin an ihrem Glauben festhielt, wurde sie wiederholt verfolgt und zweimal zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt.
Yin wurde im Januar 2005 von Direktor Su von der Staatssicherheitsabteilung in Xintai verhaftet. Ihre Falun-Dafa-Bücher, ihr Audiorecorder und Kassetten mit den Vorträgen über Falun Dafa wurden beschlagnahmt. Sie wurde zwei Wochen lang im Gefängnis Beishi festgehalten und um 300 Yuan (ca. 43 Euro) erpresst. Im März 2005 wurde sie für zwei Jahre in das erste Zwangsarbeitslager für Frauen in der Provinz Shandong eingewiesen.
Weil Yin versuchte, die Wärter des Arbeitslagers daran zu hindern, Falun Dafa zu beschimpfen, packten sie sie an den Haaren, zogen ihren Kopf nach hinten und quetschten ihren Kiefer. Dabei wurde ihr eine Handvoll Haare ausgerissen und ihre Zähne beschädigt.
Wenn die Wärter sie bei den Falun-Dafa-Übungen sahen, verklebten sie ihr Kopf, Mund, Hände und Arme. Sie zwangen sie auch, stundenlang gerade zu stehen und klebten ihre Beine fest, wenn sie sich bewegte. Manchmal wurde sie gezwungen, tagelang zu stehen, sodass ihre Beine und Füße stark anschwollen. Einmal hängten die Wärter sie über Nacht an den Handgelenken auf und fesselten sie dann mit Handschellen an das Heizungsrohr.
Da Yin sich weigerte, die Häftlingsuniform zu tragen, befahlen die Wärterinnen den Häftlingen, ihr die Oberbekleidung auszuziehen und ließen sie lange Zeit nackt zurück. Dann nahmen sie sie auf Video auf und beschuldigten sie, durch das Praktizieren von Falun Dafa geisteskrank geworden zu sein.
Nur zwei Tage nach dem chinesischen Neujahrsfest 2006 wurde Yin in Isolationshaft genommen, in einen kleinen dunklen Raum eingesperrt. Die Hälfte des Jahres verbrachte sie in dem dunklen Raum, wo sie gezwungen wurde, entweder zu stehen oder stundenlang regungslos auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Die Wärter raubten ihr den Schlaf und erlaubten ihr nicht, die Toilette zu benutzen. Sie war oft gezwungen, sich in ihrer Hose zu erleichtern. In der Hitze des Sommers durfte sie in dem Raum ohne Klimaanlage mindestens dreimal an neun aufeinander folgenden Tagen nicht duschen.
Neben der körperlichen Folter ließen die Wärter sie auch hungern, indem sie ihr nur zwei Mahlzeiten pro Tag gaben, wobei jede Mahlzeit nur ein kleines gedünstetes Brötchen und eine Gurke enthielt. Als sie entlassen wurde, war sie nur noch Haut und Knochen.
Am 1. September 2007, nur wenige Monate nach Yins Entlassung, wurde sie erneut verhaftet, ihr Haus wurde durchsucht, und sie wurde zu weiteren zwei Jahren Haft im ersten Zwangsarbeitslager für Frauen der Provinz Shandong verurteilt.
Während der Verfolgung wurde auch Yins Familie in Mitleidenschaft gezogen. Ihr Mann und ihr Sohn erlitten aufgrund ihrer wiederholten Festnahmen, Inhaftierungen und Schikanen seelische Zusammenbrüche. Als sie im Arbeitslager festgehalten wurde, irrte ihr Sohn als Obdachloser umher. Ihr Mann war nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen und war auf die 180 Yuan (ca. 25 Euro) Vorruhestandsentschädigung und 300 Yuan Beihilfe für Geringverdiener angewiesen, um über die Runden zu kommen.
Als Yin Anfang 2007 nach Verbüßung der ersten Strafe aus dem Arbeitslager entlassen wurde, hatten ihr Mann und ihr Sohn sehr langes Haar. Ihr Garten war voller Unkraut und kleiner Bäume, sodass nur ein schmaler Weg zur Haustür mit einem zerbrochenen Rahmen blieb. Überall in den Zimmern lag Müll herum, und das meiste Essen war von Mäusen und Käfern gefressen worden. Ihr Mann sagte unter Tränen zu ihr: „Ich habe nicht erwartet, dass du lebendig nach Hause kommst.“