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Praktizierende zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

21. November 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Autonomen Region Ningxia Hui

(Minghui.org) Am 28. Oktober 2024 wurde Zhang Yuzhen zu eineinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 660 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert. Zhang lebt in der Stadt Yinchuan in der Autonomen Region Ningxia Hui.

Sie war am 28. Februar 2024 aufgrund einer Anzeige verhaftet worden. Eine Friseurin hatte der Polizei gemeldet, dass Zhang vor ihrem Salon Informationsmaterialien über Falun Dafa in einen Fahrradkorb gelegt hatte. Die Praktizierende wurde am nächsten Tag in die lokale Haftanstalt gebracht. Am 13. März erging ein formeller Haftbefehl gegen sie.

Eine Anhörung fand am 26. August 2024 vor dem Bezirksgericht Xixia statt. Zhang wurde von ihrem Anwalt und ihrer Tochter, die als Familienbeistand auftrat, verteidigt. Beide forderten Freispruch. Zhang äußerte sich auch selbst zu der Anklage. Sie argumentierte, dass das Praktizieren von Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoße. Der Vorsitzende Richter Xu Yingchun verurteilte Zhang am 28. Oktober, woraufhin sie Berufung eingelegte.

Schon früher war Zhang wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden. Am 20. Juli 2018 hatte das Gericht eine Haftstrafe von 15 Monaten gegen sie verhängt.

Früherer Bericht:

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