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Zwei Frauen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht

24. November 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Liaoning

(Minghui.org) Für den 22. November wurde ein Anhörungstermin anberaumt. An diesem Tag sollten sich zwei Frauen aus der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht verantworten.

Wang Wei

Zhao Xilan

Bei den beiden Frauen handelt es sich um die 67-jährige Wang Wei und die 65-jährige Zhao Xilan. Sie wurden am 12. Juli 2024 von Beamten der Staatssicherheit des Bezirks Sujiatun und der Polizeiwache Jiefang festgenommen. Grund war ein Vorfall aus dem Jahr 2020. Damals waren sie kurzzeitig in Gewahrsam, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Später wurden sie auf Kaution freigelassen. Die Polizei gab an, dass die Fälle aus dem Jahr 2020 abgeschlossen werden sollen.

Im September 2024 stellte He Mengyao, Staatsanwältin an der Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan, formelle Haftbefehle gegen die beiden Frauen aus. Kurz darauf erhob sie Anklage und leitete ihre Fälle am 21. Oktober an das Bezirksgericht Hunnan weiter.

Am 25. Oktober erkundigte sich Wangs Familie nach dem Fall und erfuhr, dass die Richterin Hao Xiaoli zuständig war. Als sie am 28. Oktober die Richterin kontaktierten, erklärte diese, dass sie die Unterlagen noch nicht erhalten habe. Am nächsten Tag teilte sie der Familie sodann mit, dass für den 8. November ein Gerichtstermin anberaumt worden sei. Aufgrund der Kürze der Zeit blieb Wangs Anwalt nur sehr wenig Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung.

Der Anwalt reichte bei der Richterin drei Dokumente ein – einen Antrag auf Herausgabe der wichtigsten Informationen des Falls in Kopie, einen Antrag auf Freilassung seiner Mandantin auf Kaution sowie einen Antrag auf Ausschluss von Beweisen, die nach seinen Angaben rechtswidrig von der Polizei erhoben wurden.

Bezüglich des Kautionsantrags verwies der Anwalt auf den Umstand, dass bei Wang nach ihrer jüngsten Verhaftung Symptome eines Schlaganfalls sowie Bluthochdruck festgestellt worden waren. Da die Polizei ihre Freilassung ablehnte, habe sie in der Haft einen Ohnmachtsanfall erlitten.

Auch die Richterin lehnte eine Freilassung auf Kaution ab. Sie ignorierte zudem einen vierten Antrag des Anwalts, in dem er eine Anhörung seiner Mandantin vor der Verhandlung forderte. Aus einem unbekannten Grund teilte Hao dem Anwalt am 6. November mit, dass die Anhörung vom 8. auf den 22. November verlegt worden sei.

Zhaos Familie beauftragte keinen eigenen Anwalt. Sie wurde durch einen vom Gericht bereitgestellten Verteidiger vertreten. Die beiden Frauen befinden sich derzeit in der Ersten Haftanstalt von Shenyang. Weitere Details zu dem Gerichtstermin sind nicht bekannt.

Früherer Bericht:

Trotz Ohnmachtsanfall weiter in Haft – 67-Jährige aus Liaoning wegen ihres Glaubens angeklagt