(Minghui.org) Vor kurzem wurde von Minghui.org bestätigt, dass eine Einwohnerin Tianjins zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil sie Falun Dafa praktiziert. Nun befindet sich Liu Guirong im Frauengefängnis Tianjin. Ihre Familie hat sie zweimal besucht.
Am 19. November 2022 verhafteten Polizisten der Polizeistation Jiarongli Liu, weil sie Geldscheine benutzt hat, auf denen Informationen über Falun Dafa standen. Wegen der scharfen Zensur in China nutzen viele Falun-Dafa-Praktizierende kreative Wege, um die Aufmerksamkeit auf die Verfolgung zu lenken. Unter anderem drucken sie Nachrichten auf Geldscheine, da diese nicht vernichtet werden dürfen. Nach einem Jahr Untersuchungshaft wurde Liu verurteilt, doch die Einzelheiten ihrer Anklage, Verhandlung und Verurteilung sind unklar.
Es ist das vierte Mal, dass Liu wegen ihres Glaubens verurteilt wurde. Ihre aktuelle Verhaftung liegt nur drei Jahre hinter Abschluss ihrer dritten Gefängnishaft.
Zuvor war Liu am 7. Juli 2017 verhaftet worden. Beamte der Polizeistation Jiarongli durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihren Computer, Falun-Dafa-Bücher und weitere persönliche Besitztümer. Am 28. August, zwei Wochen nach ihrer Freilassung gegen Kaution, informierte die Polizei sie, sie solle ihr beschlagnahmtes Elektrofahrrad abholen. Sie ging hin, wurde jedoch kurz nach ihrer Rückkehr in ihre Wohnung erneut verhaftet.
Das Bezirksgericht Beichen verhandelte Lius Fall am 13. Dezember 2017. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Sie sagte auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Der Richter verurteilte sie im September 2018 dennoch zu zwei Jahren Gefängnis und sie wurde ebenfalls im Frauengefängnis Tianjin eingesperrt.
Die Einzelheiten der ersten beiden Gefängnisstrafen von Liu müssen noch untersucht werden. Es ist derzeit nur bekannt, dass sie zwei weitere Mal verhaftet wurde, am 14. Februar 2004 und im März 2012. Es ist unklar, ob ihre beiden ersten Gefängnisstrafen auf diese beiden Verhaftungen folgten oder Folge von nicht berichteten Verhaftungen waren.
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