(Minghui.org) Eine 54-jährige Praktizierende wurde im Februar 2024 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie zum chinesischen Neujahrsfest das Schriftzeichen „fu“ (福, Glück) an ihrem Fenster angebracht hatte. 21 Monate zuvor war sie nach einer 4,5-jährigen Haftstrafe, die sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa abgeleistet hatte, freigelassen worden.
Zhang Juhong lebt in der Stadt Guiyang in der Provinz Guizhou. Sie wurde am 25. April 2022 gegen 9 Uhr von Beamten der Polizeiwache Sanjiang und der Polizeibehörde des Bezirks Xiaohe in ihrer Wohnung festgenommen und in Handschellen gelegt. Die Polizisten beschlagnahmten ihr Eigentum und versiegelten alle Türen. Erst um 23 Uhr verließen die Beamten die Wohnung und brachten Zhang zum Verhör zur Polizeibehörde des Bezirks Xiaohe.
Zwei Tage später, am 27. April, wurde Zhang in eine Quarantänestation gebracht. Am 17. Mai erfolgte ihre Verlegung in die vierte Haftanstalt von Guiyang, wo sie in Strafhaft genommen wurde. Auf ihren Wunsch beauftragte ihre Familie einen Anwalt.
Nachdem die Polizei ihren Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Nanming vorgelegt hatte, wurde er dreimal wegen unzureichender Beweise abgelehnt. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft doch Anklage und gab den Fall an das Bezirksgericht Nanming weiter. Bei der ersten Anhörung, dessen Datum unbekannt ist, war Zhangs Familie nicht anwesend. Sie hatte lediglich eine Textnachricht vom Gericht erhalten, konnte aber daraus nicht auf einen Termin schließen. Zhangs Anwalt nahm an der Sitzung teil und beantragte Freispruch.
Der Vorwurf gegen Zhang lautete, sie habe „Falun Gong offen verbreitet“, indem sie das Schriftzeichen „fu“ an ihrem Fenster angebracht hatte. Die in ihrer Wohnung beschlagnahmten mit Falun Dafa in Verbindung stehenden Materialien wurden als Beweismittel der Staatsanwaltschaft herangezogen.
Der Anwalt argumentierte, dass der Staatsanwalt versäumt habe, einen Zusammenhang zwischen dem Schriftzeichen „fu“ und einer angeblichen „Werbung für Falun Gong“ zu begründen. Selbst wenn seine Mandantin Informationsmaterialien für Falun Dafa an ihrem Fenster aufhängt hätte, würde das gegen kein Gesetz verstoßen, erklärte er.
Nach Aussage der Polizei soll Zhang zudem jemandem einen Wandkalender mit Falun-Dafa-Botschaften geschenkt haben, woraufhin dieser eine Anzeige erstattet hätte. Allerdings lag der Kalender dem Gericht nicht vor. Trotz der fehlenden Beweise beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Der Anwalt wandte ein, dass es der Polizei nicht zustehe, die beschlagnahmten Materialien als „Sektenwerbung“ zu „beglaubigen“. Laut Gesetz dürfe nur eine dritte unabhängige, forensische Institution die Beweise der Staatsanwaltschaft untersuchen und prüfen. Daher müssten die von der Polizei „beglaubigten“ Beweise für ungültig erklärt werden.
Während der Anhörung traf der Richter keine Entscheidung. Ende November 2023 fand eine weitere Sitzung statt, an der sodann ein Angehöriger von Zhang teilnahm. Erneut forderte ihr Anwalt Freispruch.
Im Februar 2024 erfuhr die Familie von dem Anwalt, dass Zhang zu siebeneinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.800 Euro) verurteilt worden war. Bislang hat die Familie noch keine Ausfertigung des Urteils oder eine Kopie davon erhalten, sondern lediglich eine elektronische Version vom 10. Dezember 2023, die dem Anwalt übermittelt wurde. Aus dem Urteil gehen weder der Ort noch das Datum der Anhörungen vor.
Noch immer befindet sich Zhang in der Haftanstalt Sanjiang. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Zhang wurde im Jahr 1970 geboren und führte ein elendes Leben. Im Alter von zwei Jahren litt sie an einer Hirnhautentzündung, die sie zwar überlebte, aber die die Entwicklung ihres Gehirns beeinträchtigte. Ihre Schulbildung endete mit der Grundschule. Später lernte sie ihren Mann kennen, der jedoch nur wenige Jahre nach der Heirat an einem Behandlungsfehler starb. Ihr Sohn ertrank, als er 12 Jahre alt war. Zhang heiratete erneut, aber ihr zweiter Mann gab sich nur dem Rauchen und Trinken hin und verprügelte sie. Ihr Elend schlug sich in ihrer miserablen Gesundheit nieder. Zu allem Unglück hatte sie auch noch einen Unfall, als sie mit einem Traktor Waren auslieferte. Dabei brach sie sich das Schlüsselbein.
Als Zhang schon alle Hoffnung verloren hatte, rieten ihre Eltern ihr, Falun Dafa auszuprobieren. Durch das Praktizieren wurde sie wieder gesund und sogar ihre Schulterverletzung verheilte. Zhang gewann eine positive Einstellung zum Leben und wurde aufgeschlossener.
Aus Dankbarkeit für die Verbesserung ihres mentalen und körperlichen Wohlbefindens war es Zhang ein Bedürfnis, anderen von Falun Dafa zu erzählen, damit auch sie vom Praktizieren profitieren können. Wegen dieses einfachen Wunsches wurde sie am 24. Juli 2016 verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Nachdem sie 80 Tage in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten worden war, wurde sie in die erste Haftanstalt von Guiyang gebracht. Am 28. Oktober wurde ihre Verhaftung offiziell genehmigt.
Am 13. Februar 2018 stand Zhang vor dem Bezirksgericht Huaxi, das sie am 2. März zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte. Ihre beim Mittleren Gericht Guiyang eingelegte Berufung wurde am 2. November 2018 von dem Vorsitzenden Richter, Zhang Xianghu, zurückgewiesen. Am 8. Januar 2019 wurde Zhang ins erste Frauengefängnis Guiyang gebracht und im Juli 2020 freigelassen.
Police, Procuratorate, and Court Violate Legal Procedures to Convict Falun Gong Practitioner
Practitioner Held at Brainwashing Center for 81 Days Before Approval of Arrest