(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Dalian in der Provinz Liaoning entschied am 25. März 2024, die unrechtmäßige Verurteilung einer Bürgerin wegen ihres Glaubens an Falun Dafa aufrechtzuerhalten.
Kong Qingping wurde zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (fast 3.400 Euro) verurteilt, nachdem sie im Jahr 2023 dreimal vor dem Bezirksgericht Ganjingzi erschienen war (am 10. April, 22. September und 10. November). Als ihre Berufung abgelehnt wurde, beantragte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Dalian, ihren Fall erneut zu prüfen.
Kong wird immer noch in der Haftanstalt der Stadt Dalian (auch bekannt als Haftanstalt Yaojia) festgehalten. Ihre Tochter, die in San Francisco lebt, fordert ihre Freilassung.
Kong begann 2004, Falun Dafa zu praktizieren. Zu Beginn jenes Jahres erkrankte sie an einer Sepsis (Blutvergiftung) und bekam hartnäckiges Fieber. Ihr Zustand war lebensgefährlich, doch die medizinische Behandlung zeigte nur eine geringe Wirkung. Später beschloss sie, Falun Dafa zu praktizieren. In nur einem Monat besserte sich ihr Gesundheitszustand deutlich und ihre Beschwerden verschwanden. Das Melasma (großflächige, dunkle Hyperpigmentierungen) in ihrem Gesicht war verschwunden, woraufhin ihr Teint rosig und rein wurde. Außerdem verschwand ihre negative Stimmung, so dass sich ihr Verhältnis zu ihrem Mann und anderen Familienangehörigen harmonisierte.
Wegen dieser lebensverändernden Erfahrung mit Falun Dafa schwankte Kong nie in ihrem Glauben, obwohl die Behörden sie unter Druck setzten, damit aufzuhören. So wurde sie zur Zielscheibe der Verfolgung.
Kongs Haftstrafe ergab sich aus ihrer Festnahme am 25. Februar 2020. Beamte der Polizeiwache in der Lijia-Straße im Bezirk Shahekou drangen an diesem Tag in ihre Wohnung ein und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und -Materialien. Dann verhörten sie sie 24 Stunden lang, bevor sie sie unter Hausarrest stellten. Einen Monat später wurde sie vorgeladen und aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der sie versprechen sollte, Falun Gong nicht mehr zu praktizieren. Da sie sich weigerte, dieser Aufforderung nachzukommen, wurde sie einen Tag lang eingesperrt. Danach ließ die Polizei sie gegen die Zahlung einer Kaution von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) frei.
Als die einjährige Bewährungsfrist im März 2021 endete, forderte die Polizei sie auf, sich erneut bei ihnen zu melden. Doch sie tauchte unter, um einer Verhaftung zu entgehen.
An Guolin und drei weitere Beamte der Polizeiwache der Lijia-Straße spürten Kong auf und folgten ihren Familienangehörigen am 22. Oktober 2022 gegen 15 Uhr zu ihrem vorübergehenden Wohnsitz. Dort schaltete die Polizei die Stromversorgung ab. Als die Angehörigen herauskamen, um nachzusehen, was los war, stürmten die Polizisten herein und nahmen sie fest.
Sie brachten Kong in die Haftanstalt der Stadt Dalian, wo ihr seitdem Familienbesuche verweigert werden.
Am 22. November 2022 reichte die Polizei ihren Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Shahekou ein, die ihn wiederum an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ganjingzi weiterleitete.
Dreißig Minuten vor Kongs erster Anhörung vor dem Bezirksgericht Ganjingzi am 10. April 2023 teilte Richter Ni Shengjun (+86-411-82793742, +86-19104113708, +86-411-82791755) plötzlich ihrer Familie mit, dass sie nicht an der Verhandlung teilnehmen dürften. Kongs beide Anwälte gingen in den Gerichtssaal, fanden ihre Mandantin aber nicht persönlich vor. Es stellte sich heraus, dass der Richter Kong mit der Ausrede der Pandemiebekämpfung nur virtuell aus der Haftanstalt teilnehmen ließ.
Staatsanwalt Ji Xiaohui (+86-18581093142, +86-15698895875, +86-411-86579990) präsentierte zwei Beweise der Anklage. Der erste Beweis bestand aus Couplets (Reimpaare) mit Falun-Dafa-Botschaften, die an Kongs Wohnungstür hingen. Der zweite bestand aus Aufzeichnungen der Polizei über das Verhör von Hu Ruilin, einem von Kongs Nachbarn. Im Verhörprotokoll hieß es, Hu habe gesagt, er habe an einem bestimmten Tag „gesehen, wie Kong Qingping DVDs mit Informationen über Falun Gong am Eingang ihres Wohnkomplexes verteilte“.
Kongs Anwälte argumentierten, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere und dass die Couplets daher völlig legale Dekorationen seien, die sie besitzen dürfe.
In Bezug auf den zweiten Beweis der Anklage wiesen die Anwälte darauf hin, dass Kong und ihr Mann an dem besagten Tag, von dem die Polizei behauptete, sie habe DVDs verteilt, im Urlaub im Ausland waren.
Da Hu nicht zum Kreuzverhör in den Zeugenstand gerufen wurde, befragten ihn die Anwälte nach der Anhörung dazu und er sagte, er habe Kongs Namen gegenüber der Polizei nie erwähnt. Er habe lediglich angegeben, dass er „jemanden“ gesehen habe, der DVDs verteilt habe.
Hu erklärte sich bereit, vor Gericht auszusagen, um klarzustellen, was genau er der Polizei gesagt hatte. Kongs Anwälte beantragten, dass er bei den nächsten beiden Anhörungen (am 22. September und 10. November 2023) in den Zeugenstand gerufen wird, aber Richter Ni lehnte den Antrag ab und verurteilte Kong später auf der Grundlage der von der Polizei gefälschten Beweise.
Als Kong Berufung eingelegt hatte, beantragten ihre Anwälte erneut, Hu in den Zeugenstand zu rufen, aber Richter Zheng Wenlong (+86-411-83775055) vom Mittleren Gericht der Stadt Dalian lehnte den Antrag ebenfalls ab und entschied am 25. März 2024, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten.
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