(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Guiyang in der Provinz Guizhou hat vor kurzem die widerrechtliche Verurteilung einer Frau aus der Region wegen ihres Glaubens an Falun Dafa bestätigt.
Die 54-jährige Zhang Juhong war am 25. April 2022 festgenommen worden und am 10. Dezember 2023 zu 7,5 Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 4.000 Euro) verurteilt worden. Ihr Anwalt erhielt erst im Februar 2024 von dem Urteil Kenntnis, was er dann der Familie mitteilte. Diese beauftragte ihn dann, Zhang bei der Berufung zu vertreten.
Zhang und ihr Anwalt beantragten eine öffentliche Anhörung und verlangten die Aufhebung ihrer gesetzwidrigen Verurteilung. Das Mittlere Gericht der Stadt Guiyang bestätigte (entweder im März oder im April 2024) das ursprüngliche Urteil jedoch ohne Anhörung. Außerdem ordnete das Gericht an, dass Zhang demnächst aus dem Untersuchungsgefängnis Sanjiang in ein Gefängnis überführt wird (genauer Zeitpunkt nicht bekannt).
Es ist nicht das erste Mal, dass Zhang wegen ihres Glaubens verurteilt wurde. 21 Monate vor ihrer jüngsten Verhaftung saß sie bereits viereinhalb Jahre im Gefängnis, aus dem sie im Juli 2020 entlassen wurde.
Beamte des Polizeireviers Sanjiang und der Polizeiabteilung des Bezirks Xiaohe hatten Zhang am 25. April 2022 gegen 9 Uhr zu Hause festgenommen. Sie hatten ihr Handschellen angelegt, ihr Eigentum beschlagnahmt und an allen Türen Polizeisiegel angebracht. Als die Polizei schließlich um 23 Uhr abzog, nahmen sie Zhang zum Verhör in das Polizeirevier des Bezirks Xiaohe mit.
Zhang wurde zwei Tage später, am 27. April, in eine Quarantänestation gebracht und am 17. Mai 2022 in das vierte Haftzentrum von Guiyang überführt, wo sie in Strafhaft genommen wurde. Während dieser Zeit beauftragte ihre Familie auf ihren Wunsch hin einen Anwalt.
Nachdem die Polizei ihren Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Nanming weitergeleitet hatte, lehnte diese dreimal ab mit der Begründung, dass die Beweise nicht ausreichten. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft doch Anklage gegen sie und reichte ihren Fall an das Bezirksgericht Nanming weiter. Ihre Familie war bei der ersten Anhörung (Datum unbekannt) nicht anwesend, da sie nur eine unklare Textnachricht vom Gericht erhalten hatte. Ihr Anwalt war aber zugegen und plädierte für sie auf „nicht schuldig“.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Zhang, „Falun Gong offen zu verbreiten“, weil sie das Wort „fu“ (Glück) an ihr Fenster geschrieben hatte. Die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Falun-Gong-bezogenen Materialien wurden später ebenfalls als Beweismittel gegen sie verwendet.
Ihr Anwalt argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft den Zusammenhang zwischen dem Zeichen an Zhangs Fenster und ihrer „Werbung für Falun Gong“ nicht begründen könne. Selbst wenn sie Material mit Bezug zu Falun Gong an ihr Fenster gehängt hätte, hätte sie damit nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Außerdem beschuldigte die Polizei Zhang, jemandem einen Wandkalender mit Botschaften über Falun Gong geschenkt zu haben, aber der von dieser Person vor Gericht vorgelegte Kalender war keiner von denen, die Zhang je verteilt hatte. Trotz der unklaren Beweislage schlug der Staatsanwalt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren vor.
Der Anwalt wies darauf hin, dass ein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Polizei Materialien über Falun Dafa, die bei seiner Mandantin beschlagnahmt wurden, als „Sektenpropaganda“ „beglaubige“. Laut Gesetz dürfe nur eine unabhängige, dritte forensische Stelle die Beweise der Staatsanwaltschaft untersuchen und überprüfen. Daher sollten die von der Polizei „beglaubigten“ Beweise für ungültig erklärt werden.
Der Richter hielt Ende November 2023 eine weitere Anhörung zu Zhangs Fall ab. Nur ein Familienmitglied nahm an der Sitzung teil, bei der Zhangs Anwalt erneut Freispruch für sie forderte.
Zhangs Familie erfuhr im Februar 2024 von ihrem Anwalt, dass sie zu siebeneinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 4.000 Euro) verurteilt worden war. Bisher hat die Familie noch keine gedruckte Version des Urteils erhalten, sondern nur die elektronische Version vom 10. Dezember 2023, die auch der Anwalt erhalten hatte. In dem Urteil wurden weder die Zeit noch der Ort der Anhörung genannt.
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