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Nach sieben Jahren Haft zu weiteren vier Jahren verurteilt – weil er mit anderen über Falun Dafa gesprochen hat

19. Mai 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten aus der Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.org) Ein Einwohner der Stadt Mudanjiang in der Provinz Heilongjiang wurde am 26. April 2024 wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Zhao Jun war vorher schon einmal am 14. Februar 2021 verhaftet worden, als er auf einem städtischen Platz mit einem jungen Mann über Falun Dafa sprach. Zwei Beamte hatten ihn zum Polizeirevier Xin‘an gebracht, wo der Polizeichef Wang Xin über die Gesichtserkennungsdatenbank seine Identität ermittelte.

Die Polizei durchsuchte Zhaos Wohnung, wobei sie über 30 Falun-Dafa-Bücher und ein Bild des Begründers von Falun Dafa beschlagnahmte. Polizeichef Wang verhängte gegen Zhao eine 15-tägige Haftstrafe, aber die örtliche Haftanstalt lehnte es wegen des Ausbruchs von COVID-19 ab, ihn aufzunehmen. Daraufhin wurde er gegen Kaution freigelassen.

Die Polizisten zwangen Zhao Anfang Dezember 2022 zu einer ärztlichen Untersuchung, um ihn in Haft nehmen zu können. Wegen eines erhöhten Blutdrucks wurde er jedoch wieder nicht aufgenommen und stattdessen unter Hausarrest gestellt. Kurze Zeit später fragte ein Staatsanwalt Zhao, ob er sich der Ausübung von Falun Gong schuldig gemacht habe. Zhao antwortete, dass er unschuldig sei. Noch am selben Tag wurde er entlassen.

Am 14. März 2023 forderte Zhao Staatsanwalt Zhang Nianhui in einem Brief auf, sich nicht an der Verfolgung [der Falun-Dafa-Praktizierenden] zu beteiligen. Zhang erhob dennoch Ende 2023 Anklage gegen ihn.

Sieben Tage später: Am 21. März 2023 unternahm die Polizei einen weiteren Versuch, Zhao festzunehmen. Wieder lehnte die Haftanstalt seine Aufnahme wegen seines hohen Blutdrucks ab.

Am 12. April 2024 erschien Zhao vor dem Bezirksgericht Aimin. Der Vorsitzende Richter Jiang Bingbing unterbrach ihn während seiner Verteidigungsrede ständig.

Richter Jiang und ein Polizeibeamter besuchten Zhao am 26. April zu Hause und teilten ihm mit, dass er zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) verurteilt würde. Als Jiang ihn aufforderte, das Urteil zu unterschreiben, weigerte sich Zhao und sagte, er werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Dafür habe er zehn Tage Zeit, antwortete Jiang.

Vorherige 7-jährige Haftstrafe

Es war nicht das erste Mal, dass Zhao wegen seines Glaubens ins Visier genommen wurde. Am 24. Februar 2001, damals war er Mitte 40, war er von Xie Chunsheng, dem Leiter der Polizeistation Nanshan, und Miao Qiang, dem stellvertretenden Leiter, zu Hause verhaftet worden. Die Polizisten erlaubten ihm damals nicht einmal, seine Hausschuhe zu wechseln, sondern zerrten ihn in ihren Streifenwagen und brachten ihn auf die Polizeiwache.

In dieser Nacht wurde Zhao dreimal so sehr an den Armen gefesselt, dass er in Ohnmacht fiel. Um ihn aufzuwecken, scheuerten ihm die Polizisten mit Münzen die Haut über den Rippen wund und steckten ihm außerdem Bambusspieße in die Fingerspitzen. Durch diese Folter schwollen seine Arme stark an und die Nerven in seiner rechten Achselhöhle wurden dauerhaft geschädigt.

Folternachstellung: mehrfach gefesselt

Da Zhao an seinem Glauben festhielt, holte die Polizei seinen Sohn Zhao Dan, der nicht praktiziert, in der Schule ab. Sie fesselten den Teenager mit Handschellen an die Heizungsrohre und erlaubten ihm nicht, die Toilette zu benutzen. Sie zwangen ihn unter Androhung von drei Jahren Haft dazu, Informationen über die Übungspraxis seines Vaters zu liefern. Aufgrund seiner Aussage wurde sein Vater zu sieben Jahren Haft verurteilt und durfte keine Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Beamte Miao folterte auch Zhao Juns Schwester Zhao Guiling, ebenfalls eine Praktizierende. Sie wurde gefesselt und mit Senföl zwangsernährt. Nach über zehn Tagen Folter gab sie nach und bekannte sich schuldig, Falun Dafa zu praktizieren. Als sie über zehn Monate später vor Gericht erschien, waren die Narben von der Folter an Armen und Schulter noch immer sichtbar. Es ist nicht bekannt, ob sie verurteilt wurde.