(Minghui.org) Eine 73-Jährige wurde Anfang Mai 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Über die eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden.
Niu Yan lebt im Kreis Huanren in der Provinz Liaoning. Sie wurde am Morgen des 9. März 2023 festgenommen, als sie Informationen über Falun Dafa verteilte. Der Beamte Wang Qi brachte die Praktizierende zum Verhör in die örtliche Polizeibehörde. Am nächsten Nachmittag musste sie sich einer ärztlichen Untersuchung im Krankenhaus der Stadt Benxi unterziehen, bevor sie in die Haftanstalt Benxi aufgenommen wurde (der Kreis Huanren unterliegt der Verwaltung der Stadt Benxi).
Kurze Zeit später stellte Staatsanwalt Hou Yue von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xihu in der Stadt Benxi einen formellen Haftbefehlt gegen Niu aus. Am 12. Mai 2023 beantragte Nius Anwalt bei der Polizeibehörde des Kreises Huanren ihre Freilassung auf Kaution. Fünf Tage später wandte sich der Anwalt an die Staatsanwaltschaft und beantragte die Aufhebung des Haftbefehls. Der zuständige Beamte führte zwei Telefonate mit seinen Vorgesetzten, bevor er den Antrag entgegennahm.
Am 6. Juni 2023 rief der Anwalt Staatsanwalt Hou an und erfuhr, dass der Haftbefehl nicht aufgehoben werden würde. Der Anwalt wies den Staatsanwalt darauf hin, dass Nius Familie am 30. Mai beim Inspektionsteam der Provinz Liaoning eine Beschwerde gegen Hou eingereicht hatte.
Dennoch erhob Hou Anklage gegen Niu und gab den Fall an das Bezirksgericht Xihu ab. Als einer von Nius Angehörigen die Beiordnung als Familienbeistand beantragte, lehnte Richter Wang Mian dies ab. Es hieß, Niu habe bereits einen Anwalt. Laut Gesetz hingegen kann jeder Angeklagte bis zu zwei nichtanwaltlichen Verteidigern beauftragen, unabhängig davon, wie viele Anwälte er hat.
Am 29. Februar 2024 stand Niu vor Gericht. Sechs Angehörige und Freunde durften der Anhörung beiwohnen. Ihr Anwalt verteidigte Nius in der Verfassung verankertes Recht auf Glaubensfreiheit und beantragte Freispruch.
Der Staatsanwalt Hou warf Niu vor, „Wiederholungstäterin“ zu sein, da sie zuvor wegen ihres Glaubens zu einem Jahr Zwangsarbeit und zu zwei Gefängnisstrafen von insgesamt elfeinhalb Jahren verurteilt worden war. Ihr Anwalt wies diesen Vorwurf zurück. Es gebe kein Gesetz in China, das Falun Dafa unter Strafe stelle. Seine Mandantin hätte von vornherein gar nicht inhaftiert werden dürfen, argumentierte der Verteidiger. Der Richter vertagte die Anhörung ohne ein Urteil.
Frühere Berichte:
Die Verfolgung von Frau Niu Yan aus dem Kreis Huanren, Provinz Liaoning