(Minghui.org) Ein Ehepaar aus der Stadt Xingning, Provinz Guangdong, wurde am 19. April 2024 verhaftet, weil beide Falun Dafa praktizieren.
Li Zhuozhong ist ernsthaft erkrankt und befindet sich derzeit in einem Krankenhaus in Quarantäne, wo ihm zwangsweise dreimal täglich Medikamente gegen Tuberkulose und Diabetes verabreicht werden. Seine Frau Liao Yuanqun wird derzeit im Gefängnis in der Stadt Meizhou festgehalten, wo ihr jegliche Besuche oder Kommunikation mit ihren Angehörigen verwehrt wird.
Am Morgen des 19. April 2024, kurz nach acht Uhr, klopften acht Beamte in Zivil, darunter Xing Zhengquan (stellvertretender Leiter der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Xingning) und Li (Leiter der Polizeistation der Stadt Heshui), an die Tür des Ehepaars und verlangten, mit Li zu sprechen. Da sie die entsprechenden Papiere nicht vorweisen konnten, weigerte sich Li, die Tür zu öffnen. Daraufhin brachen die Polizisten das Schloss auf und drangen in die Wohnung ein. Sie durchsuchten die gesamte Wohnung, ohne eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorzulegen.
Nach Angaben der Familie des Paares haben die Polizisten eine Seitentür aufgesägt und das ursprüngliche Schloss ausgewechselt. Die Eingangstür sei versiegelt worden. Nach ihrer Verhaftung sei die Polizei über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals aufgetaucht, um die Wohnung zu durchsuchen. Da die Geschwister des Paares Miteigentümer der Wohnung sind, stellten sie sich den Polizisten protestierend entgegen. Erst dann willigten die Polizeibeamten ein, nicht mehr zu kommen und erlaubte den Angehörigen, das Schloss auszuwechseln.
Nachdem den Angehörigen des Ehepaares der Ort ihrer Inhaftierung bestätigt wurde, brachten sie ihnen Kleidung, wurden jedoch von der Polizei abgewiesen, die auch jeden Besuchsantrag ablehnte. Die Polizei gaukelte den Angehörigen vor, die Beauftragung eines Anwalts würde ein langwieriges Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. Daher verzichteten die Angehörigen vorerst darauf, für das Ehepaar einen Anwalt zu beauftragen.
Das internierte Ehepaar hat nur eine Tochter, die vor kurzem nach ihrem College-Abschluss eine Stelle angetreten hatte. In den vergangenen 25 Jahren hat sie mehrere Verhaftungen ihrer Eltern miterlebt und ist in Angst aufgewachsen. Nach der Festnahme ihrer Eltern, musste sie bei ihren Verwandten wohnen. Nach der letzten Verhaftung des Paares erkundigte sich die Polizei bei ihren Verwandten nach der Telefonnummer ihrer Tochter, riefen sie später an und fragten sie, ob ihre Eltern Kontakte zu anderen Praktizierenden hätten, und ob sie einen Freund hätte. Sie war verängstigt und verlor schnell an Gewicht.
Die Familie beauftragte später für Li und auch für seine Frau Liao einen Anwalt. Lis Anwalt besuchte ihn am 7. Juni und am 12. Juli. Li erzählte ihm, dass die Polizei ihn nach seiner Verhaftung am 19. April auf die Polizeistation gebracht und ihn zwei Mal verhört habe. Danach sei er is Krankenhaus der Stadt Xingning gebracht worden. Da bei ihm Tuberkulose festgestellt worden sei, habe die örtliche Haftanstalt ihn nicht aufgenommen. Die Polizei habe ihn im Drogenrehabilitationszentrum der Stadt Meizhou festgehalten, das auch als das Städtische Drittpersonen Krankenhaus in Meizhou bekannt ist. Dort sei er in einem Zimmer auf der sechsten Etage eingesperrt und die einzige Person auf der gesamten Etage gewesen.
Es sei jetzt über drei Monate her, seit er, Li, im Krankenhaus festgehalten werde. Er praktiziere weiterhin täglich die Falun-Dafa-Übungen. Während dieser Zeit habe die Polizei ihn noch drei Mal verhört.
Der Anwalt beantragte Lis Freilassung gegen Kaution. Er betonte, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, Li im Krankenhaus festzuhalten, und forderte seine sofortige Freilassung.
Dabei berief der Anwalt sich auf die folgenden Artikel der Strafprozessordnung:
- Artikel 85, der besagt: „Nach der Verhaftung wird der Festgenommene unverzüglich in eine Haftanstalt gebracht, und nicht länger als 24 Stunden festgehalten.“
- Artikel 74, der besagt: „Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Organe der öffentlichen Sicherheit können Verdächtige und Beschuldigte, die an einer schweren Krankheit leiden und nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, unter Hausarrest stellen.“
- Artikel 66, der besagt: „Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Organe der öffentlichen Sicherheit können je nach den Umständen des Falles Verdächtige und Beschuldigte vorladen, gegen Kaution freilassen oder unter Hausarrest stellen.“
Die Polizei lehnte seinen Antrag ab.
Lis Angehörigen und der Anwalt suchten daraufhin die Polizeibehörde der Stadt Xinginng auf. Sie berichteten Luo Dong, dem Leiter der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Xingning, dass Lis Mutter am 10. Juli wegen Komplikationen aufgrund ihres Diabetes ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Der Arzt habe ihr einen kritischen Zustand bescheinigt und sie auf die Intensivstation verlegt. Die Angehörigen verlangten bei der Polizei, Li sofort freizulassen, damit er seine Mutter besuchen könne. Die Polizei lehnte die Forderung erneut ab.
Huang Yuping, ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft von Xingning, genehmigte später Lis Festnahme. Sein Anwalt reichte erneut Briefe an Huang und Luo ein und forderte seine Freilassung gegen Kaution. Außerdem reichte er eine Beschwerde gegen die Polizei ein, da sie das Privateigentum seines Mandanten widerrechtlich betreten und durchsucht hatte.
Der Anwalt bestätigte später, dass die Polizei derzeit Beweise gegen Li sammeln und seinen Fall für den nächsten Schritt der Staatsanwaltschaft der Stadt Meizhou vorlegen würde.
Liao Yuanquns Anwalt besuchte sie am 6. Juni und am 24. Juni. Sie erzählte ihm, dass sie nach ihrer Verhaftung auf das Polizeirevier der Stadt Xingning gebracht worden sei. Dort habe man sie zwei Tage lang festgehalten und zwei Mal verhört. Später sei sie in die Haftanstalt Meizhou verlegt und dort drei weitere Male verhört worden. Sie habe keine einzige Frage der Polizei beantwortet und auch während ihrer Haftzeit weiterhin täglich die Falun-Dafa-Übungen praktiziert.
Da Liao jeglicher Kontakt zu ihren Angehörigen verwehrt wurde, konnten diese keine Einzahlungen für den Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs in der Haftanstalt tätigen. Sie war auf die Hilfe anderer Falun-Dafa-Praktizierender angewiesen, die ebenfalls dort inhaftiert waren.
Li Zhuozhong war früher als Mittelschullehrer und Liao Yuanqun als Kindergärtnerin tätig. Da sie seit Beginn der Verfolgung weiterhin an ihrem Glauben festhielten, wurden sie in den letzten 25 Jahren mehrfach verfolgt.
Am 9. Mai 2003 wurden beide verhaftet und zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt, weil sie zu Hause Falun-Dafa-Materialien aufbewahrt hatten. Lis Haftzeit wurde um einen Monat verlängert, und er wurde schließlich am 8. Juni 2004 freigelassen.
Anfang Dezember 2006 wurde Li erneut festgenommen, während er einen Kurs abhielt und zu zwei Jahren im Zwangsarbeitslager Sanshui verurteilt.
Lis Folter eskalierte im März 2007: Ihm wurde erst um halb drei Uhr morgens erlaubt, zu duschen oder sich hinzulegen. Ende März wurde der Zeitpunkt dafür auf vier Uhr morgens verschoben. Die Wärter drohten ihm, ihm den Schlaf vollständig zu entziehen, sollte er sich weigern, Falun Dafa aufzugeben. Aus Protest trat Li in Hungerstreik. Daraufhin versprachen ihm die Wärter, seine Schlafenszeit nicht weiter zu verzögern, und so begann er wieder zu essen. Duschen durfte er trotzdem nicht vor vier Uhr morgens.
Im Juli entfernten die Wärter Lis Moskitonetz und erlaubten ihm nicht, sich vor Mitternacht schlafen zu legen. Zudem verweigerten sie ihm den Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs oder zusätzlichen Lebensmitteln. Er wurde in Isolationshaft gehalten und von den Insassen rund um die Uhr überwacht. Diese strenge Behandlung dauerte bis zum 22. Dezember 2007.
Weil die Wärter am 25. Januar 2008 Falun-Dafa-Schriften in seiner Zelle fanden, sperrten sie Li in Isolationshaft. Als es Tage später, am 31. Januar, regnete, zwangen ihn die Wärter, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen und trieben ihn hinaus in den Regen. Außerdem schütteten sie ihm kaltes Wasser in den Nacken und traten ihn mit Lederstiefeln.
Am späteren Nachmittag brachten sie Li in den Folterraum und fesselten ihn auf die Tigerbank. Am darauffolgenden Tag – immer auf der Tigerbank gefesselt – versetzten ihm die Wärter Elektroschocks an Kopf, Brustwarzen, Bauch und an den Innenseiten der Oberschenkel. Die Folter wurde über drei Tage hinweg fortgesetzt. Lis Hände und Füße wiesen zahlreiche Wunden auf, und sein Körper war mit blauen Flecken übersät, die über zwei Monate lang nicht verschwanden. Die Wärter versuchten, die Einzelhaft um drei weitere Tage zu verlängern, gaben aber wegen des bevorstehenden chinesischen Neujahrsfestes (7. Februar) nach und brachten ihn am 4. Februar zurück in die normale Zelle.
Gemälde „Tigerbank“ aus der Kunstausstellung „Die Kunst von Zhen Shan Ren“ (Wahrhaftigkeit, Güte, Nachsicht)
Später verlängerten die Wärter Lis Haftzeit um zwei weitere Monate mit der Begründung, er habe Falun-Dafa-Vorträge bei sich, ohne ihn jedoch darüber zu informieren. Erst am 20. Dezember 2008, zwei Wochen nach dem geplanten Datum seiner Freilassung, zeigten sie ihm die Mitteilung über die Verlängerung der Haftstrafe, nachdem er sich nachdrücklich erkundigt hatte, was los sei. Li wurde schließlich am 24. Januar 2009 freigelassen – nach 48 Tagen verlängerter Haft.
Früherer Artikel:
14 Falun-Dafa-Praktizierende innerhalb von drei Tagen inhaftiert (Provinz Guangdong)