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Gerichtstermin für acht Einwohner von Sichuan wegen ihres Glaubens an Falun Dafa

30. Juli 2024 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Sichuan

(Minghui.org) Acht Falun-Dafa-Praktizierende in der Stadt Chengdu in der Provinz Sichuan sollten am 25. Juli 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa separat vor Gericht gestellt werden. Es ist nicht klar, ob die Anhörungen tatsächlich wie geplant stattgefunden haben.

Festnahmen und willkürliche Inhaftierung

Bei den acht Praktizierenden handelt es sich um die Frauen Xu Yueqin und Duan Qiongying sowie die Männer Sun Hao, Li Jun, Wang Wentao, Li Tao, Luo Yi und einen Praktizierenden, dessen Name unbekannt ist. Sie wurden am 24. Mai 2023 von Beamten der Polizeibehörde des Bezirks Wenjiang festgenommen.

Die Polizei hielt die Praktizierenden in der Gehirnwäsche-Einrichtung Xinjin fest und teilte ihren Familien nur mit, dass sie wegen „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsmacht“ an einem bestimmten Ort unter Wohnungsüberwachung gestellt würden, ohne jedoch den genauen Haftort bekannt zu geben. Laut Gesetz dürfen Verdächtige nicht an einem bestimmten Ort unter Wohnungsüberwachung gestellt werden, wenn sie ihren Wohnsitz in derselben Stadt haben, in der sie verhaftet wurden. Einzige Ausnahme wäre, wenn sie an Verbrechen im Zusammenhang mit Terroranschlägen oder Gefährdungen der nationalen Sicherheit beteiligt wären. Die Familien der Praktizierenden vermuteten, dass die Polizei ihre Angehörigen beschuldigte, das Verbrechen der „Untergrabung“ begangen zu haben, um sie in Haft zu halten.

Herr Sun weigerte sich, bei der polizeilichen Vernehmung in der Gehirnwäsche-Einrichtung zu kooperieren und wurde später gegen Kaution freigelassen. Die anderen sieben Praktizierenden wurden ebenfalls verhört. Die Polizei täuschte einige von ihnen und brachte sie dazu, Informationen über andere verhaftete Praktizierende preiszugeben, indem sie behauptete, diese hätten bereits gestanden. Nachdem die Polizei die gewünschten Informationen erhalten hatte, nutzte sie diese als Beweismittel für die Anklage, um die Praktizierenden dazu zu drängen, Falun Dafa abzuschwören.

Die sieben Praktizierenden wurden in das Untersuchungsgefängnis des Kreises Pi und das Untersuchungsgefängnis Wenjiang verlegt, nachdem ihre Verhaftungen am 30. Juni 2023 von Staatsanwalt Zheng Bo von der Bezirksstaatsanwaltschaft Wenjiang genehmigt worden waren. Ihr „Verbrechen“ wurde außerdem in „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“ geändert, was standardmäßig vom kommunistischen Regime verwendet wird, um Falun-Dafa-Praktizierende zu beschuldigen.

Nach der Verlegung der Praktizierenden in das Untersuchungsgefängnis untersagten die Behörden ihren Familien und Anwälten zunächst noch, sie zu besuchen, lenkten jedoch ein, als die Familien Beschwerden gegen sie einreichten. Doch als die Familien der Praktizierenden den Praktizierenden Gesetzesbücher schickten, damit sie die juristischen Kenntnisse studieren konnten, weigerten sich die Wärter, den Praktizierenden die Bücher auszuhändigen.

Versuche von Familien, Gerechtigkeit für ihre Angehörigen zu erwirken, blockiert

Nachdem die Verhaftungen der Praktizierenden genehmigt worden waren, beantragten Familienangehörige von Frau Xu und Herrn Li Jun, als ihre nichtanwaltlichen Verteidiger agieren zu dürfen. Staatsanwalt Zheng lehnte ihren Antrag jedoch ab. Sie reichten Klagen gegen Zheng ein, aber ohne Erfolg.

Mehrere Familienangehörige anderer Praktizierender wurden außerdem abgewiesen, als sie Einsicht in ihre Falldokumente beantragten. Im Mai 2024 engagierte eine Familie einen Anwalt für ihren Angehörigen, doch der Staatsanwalt lehnte den Antrag des Anwalts auf Einsicht in die Falldokumente weiterhin ab und weigerte sich, aktuelle Informationen darüber bereitzustellen, ob die Praktizierenden angeklagt worden waren.

Die Familien fanden später heraus, dass Zheng die Praktizierenden bereits am 1. März 2024 angeklagt hatte, „mit einer Sektenorganisation den Gesetzesvollzug zu untergraben“, und ihren Fall an das Bezirksgericht Wenjiang übergeben hatte.

Mitte Mai 2024 kontaktierte ein Familienangehöriger eines Praktizierenden die Vorsitzende Richterin Hu Weiwei, die für ihren gemeinsamen Fall zuständig war, doch Hu lehnte seinen Antrag auf Einsicht in die Falldokumente erneut ab. Hu sagte, dass nur die Anwälte der Praktizierenden ihre Falldokumente und die Anklage einsehen dürften. Doch als ein Anwalt kam, erlaubte Hu ihm nur, die Dokumente anzusehen, ohne jedoch Fotos oder Fotokopien zu machen. Sie zwang den Anwalt auch, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Anwalt reichte eine Beschwerde gegen Hu ein und durfte Fotokopien der Dokumente anfertigen, jedoch keine Fotos.

Kurz nachdem der Anwalt die Falldokumente der Praktizierenden geprüft hatte, teilte Richterin Hu ihren gemeinsamen Fall in Einzelfälle auf und setzte für den 25. Juli acht einstündige Anhörungen an. Sie verbot dem Ehemann einer Praktizierenden, an der Anhörung teilzunehmen, weil er zur Polizeiwache gegangen war, um ihren Rucksack und andere persönliche Gegenstände abzuholen, und deshalb als Zeuge aufgeführt wurde. Hu verbot auch der Tochter einer anderen Praktizierenden, sie vor Gericht als Familienverteidigerin ohne Rechtsanwalt zu vertreten, mit der Begründung, sie sei schwanger.