(Minghui.org) Sechs Einwohner der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan, sind am 25. Juli 2024 zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Falun Dafa praktizieren.
Frau Duan Qiongying und Herr Li Tao erhielten jeweils drei Jahre und sechs Monate. Frau Yu Chuancheng erhielt drei Jahre. Frau Xu Yueqin und Herr Luo Yi wurden beide zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Herr Li Jun wurde zu zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Alle Praktizierenden wurden außerdem zu Geldstrafen in unbekannter Höhe verurteilt. Sie haben gegen die Urteile Berufung eingelegt.
Zwei weitere Praktizierende, Sun Hao und Wang Wentao, wurden am selben Tag ebenfalls vom Bezirksgericht Wenjiang verurteilt. Es ist nicht klar, ob sie verurteilt worden sind.
Die acht Praktizierenden wurden am 24. Mai 2023 festgenommen. Die Polizei hielt sie in der Gehirnwäsche-Einrichtung Xinjin fest. Ihren Familien wurde lediglich mitgeteilt, dass sie an einem bestimmten Ort unter Beobachtung gestellt worden seien, und zwar wegen „Anstiftung zum Umsturz der Staatsmacht“. Den genauen Ort der Inhaftierung erfuhren die Familien jedoch nicht.
Nach dem Gesetz können Verdächtige nicht an einem bestimmten Ort überwacht werden, wenn sie in derselben Stadt wohnen, in der sie festgenommen wurden. Es sei denn, sie waren an Straftaten im Zusammenhang mit Terroranschlägen oder der Gefährdung der nationalen Sicherheit beteiligt. Die Familien der Praktizierenden vermuten, dass die Polizei ihre Angehörigen des Verbrechens der „Subversion“ beschuldigte, um sie in Gewahrsam zu halten.
Sun weigerte sich, bei der polizeilichen Befragung in der Gehirnwäsche-Einrichtung zu kooperieren und wurde später gegen Kaution freigelassen. Die anderen sieben Praktizierenden wurden ebenfalls verhört. Die Polizei verleitete einige von ihnen dazu, Informationen über andere verhaftete Praktizierende zu liefern, indem sie behauptete, diese hätten bereits gestanden. Nachdem die Polizei die gewünschten Informationen erhalten hatte, nutzte sie diese als Beweismittel für die Anklage, um die Praktizierenden unter Druck zu setzen, sich von Falun Dafa loszusagen.
Die sieben Praktizierenden wurden in die Untersuchungshaftanstalten des Kreises Pi und von Wenjiang verlegt. Staatsanwalt Zheng Bo von von der Bezirksstaatsanwaltschaft Wenjiang hatte ihre Verhaftung am 30. Juni 2023 genehmigt. Ihr „Verbrechen“ wurde außerdem in „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ geändert. Dies ist die Standardanklage, die das kommunistische Regime benutzt, um Falun-Dafa-Praktizierende hinter Gitter zu bringen.
Nach der Verlegung der Praktizierenden in die Haftanstalt verwehrten die Behörden ihren Familien und Anwälten anfangs noch ihr Besuchsrecht, lenkten aber ein, nachdem die Familien Beschwerde gegen sie eingereicht hatten. Als die Familien der Praktizierenden ihnen Rechtskunde-Bücher schickten, damit sie sich das entsprechende Wissen aneignen konnten, weigerten sich die Wärter, die Bücher an die Praktizierenden auszuhändigen.
Nachdem die Verhaftung der Praktizierenden genehmigt worden war, beantragten die Familienangehörigen von Xu und Li Jun, ihre nichtanwaltlichen Verteidiger zu werden. Doch Staatsanwalt Zheng lehnte ihren Antrag ab. Sie reichten Beschwerden gegen Zheng ein, jedoch ohne Erfolg.
Mehrere Familienmitglieder anderer Praktizierender wurden ebenfalls abgewiesen, als sie Einsicht in ihre Fallunterlagen beantragten. Im Mai 2024 beauftragte eine Familie einen Anwalt für einen Praktizierenden. Aber der Staatsanwalt lehnte den Antrag des Anwalts auf Einsicht in die Prozessunterlagen weiterhin ab. Er weigerte sich auch, Auskunft darüber zu geben, ob die Praktizierenden angeklagt worden seien.
Später fanden die Familien heraus, dass Zheng die Praktizierenden bereits am 1. März 2024 wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ angeklagt und ihren Fall an das Bezirksgericht Wenjiang weiterleitete hatte.
Mitte Mai 2024 wandte sich ein Familienmitglied eines Praktizierenden an Hu Weiwei, die für den gemeinsamen Fall zuständige Vorsitzende Richterin. Doch Hu lehnte seine Bitte um Einsicht in die Prozessunterlagen erneut ab. Hu sagte, dass nur die Anwälte der Praktizierenden ihre Prozessunterlagen und die Anklageschrift einsehen dürften. Als jedoch ein Anwalt kam, erlaubte Hu ihm nur, die Dokumente einzusehen, ohne jedoch Fotos oder Fotokopien zu machen. Außerdem zwang sie den Anwalt, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben. Der Anwalt reichte eine Beschwerde gegen Hu ein und durfte daraufhin die Dokumente fotokopien, aber keine Fotos machen.
Kurz nachdem der Anwalt die Unterlagen des Praktizierenden eingesehen hatte, teilte Richterin Hu den gemeinsamen Fall in Einzelverfahren auf und setzte acht einstündige Anhörungen für den 25. Juli an. Sie schloss den Ehemann einer Praktizierenden von der Teilnahme an der Anhörung aus, weil er zur Polizeiwache gegangen war, um ihren Rucksack und andere persönliche Gegenstände abzuholen, und deshalb als Zeuge aufgeführt wurde. Hu verbot auch der Tochter einer anderen Praktizierenden, sie als nichtanwaltliche Verteidigerin vor Gericht zu vertreten, mit der Begründung, sie sei schwanger.
Gerichtstermin für acht Einwohner von Sichuan wegen ihres Glaubens an Falun Dafa