(Minghui.org) Zwei Einwohnerinnen des Bezirks Muping in der Stadt Yantai, Provinz Shandong, wurden im August 2024 im Abstand von einigen Wochen in das Frauengefängnis der Provinz eingeliefert, weil sie an Falun Dafa glauben.
Yang Meici, 75, wurde am 4. Januar 2021 zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 2.130 Euro) verurteilt, wobei die Haftstrafe aufgeschoben werden konnte. Sie wurde Mitte August 2024 wieder in Haft genommen, um ihre Haftstrafe anzutreten.
Yin Minghua, 62, wurde Ende August 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan verurteilt und kurz darauf in das Frauengefängnis der Provinz Shandong verlegt.
Obwohl die Fälle der beiden Frauen nichts miteinander zu tun haben, wurden beide vom Bezirksgericht Muping verurteilt. Nachstehend sind Einzelheiten ihrer Fälle aufgeführt.
Yang wurde zunächst am 27. August 2019 verhaftet, weil sie auf einem Bauernmarkt mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Sie wurde zehn Tage lang im Untersuchungsgefängnis Yantai festgehalten und wegen ihres Gesundheitszustandes am 7. September gegen Kaution freigelassen. Das war ein Tag nachdem die Staatsanwaltschaft des Bezirks Muping ihre Verhaftung genehmigt hatte.
Die Polizei reichte ihren Fall am 20. November 2019 bei der Staatsanwaltschaft ein. Der Staatsanwalt erhob am nächsten Tag Anklage gegen sie und leitete ihren Fall an das Bezirksgericht Muping weiter. Das Gericht wartete mehr als ein Jahr, bevor es am 4. Januar 2021 über ihren Fall verhandelte und sie am Ende der Verhandlung verurteilte.
Drei Zeugen sagten während Yangs Prozesses aus, dass sie einem älteren Mann auf dem Bauernmarkt ein Falun-Dafa-Heft gegeben habe, das er nicht annahm. Wenige Augenblicke später kam ein Polizeibeamter vorbei, durchsuchte ihre Tasche und fand drei Falun-Dafa-Büchlein. Er verhaftete sie, durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher, zwei Dutzend Broschüren, einen mp3-Audioplayer, einen Mediaplayer und viele Andenken an Falun Dafa.
Die Polizei warf ihr vor, eine „Wiederholungstäterin“ zu sein, weil sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Dafa aufzugeben. Sie war in der Vergangenheit bereits dreimal wegen ihres Glaubens inhaftiert worden: im September 2012, im Juli 2015 und im September 2018. Eine der Inhaftierungen dauerte zehn Tage und die beiden anderen fünfzehn Tage.
Yang durfte nach ihrem Prozess nach Hause gehen. Ende Juli 2024 standen plötzlich der örtliche Dorfsekretär und der Sicherheitsdirektor vor ihrer Tür und zwangen sie, sich zur Untersuchung in ein Krankenhaus zu begeben. Mitte August 2024 wurde sie von zu Hause abgeholt und direkt in das Frauengefängnis der Provinz Shandong gebracht.
Yin begann 1998 Falun Dafa zu praktizieren. Sie hörte aber auf, als im folgenden Jahr die Verfolgung begann. Im Jahr 2022 nahm sie die Praxis von Falun Dafa wieder auf und wurde am 21. Januar 2024 zu Hause verhaftet.
Die Polizei versprach, Yin nach fünfzehn Tagen Verwaltungshaft freizulassen, hielt sich aber nicht daran. Ihre Familie beauftragte einen Anwalt, sie zu vertreten. Der Anwalt beantragte bei der Polizeistation und ihrer Aufsichtsbehörde, der Polizeibehörde des Bezirks Muping, die Einstellung des Verfahrens.
Die beiden Polizeibehörden reagierten nicht, und Yins zwei Töchter und zwei Freunde (Wang Huawei und Wang Junheng, beide Falun-Dafa-Praktizierende, Geschlecht unbekannt) gingen am 12. April 2024 zur Polizeistation, um ihre Freilassung zu erwirken. Alle vier wurden auf der Stelle verhaftet.
Wang Junheng und Yins ältere Tochter, die Falun Dafa praktiziert, wurden nach 37 Tagen Haft gegen eine einjährige Kaution freigelassen. Yins Tochter wurde anschließend von ihrem Arbeitgeber entlassen.
Yins jüngere Schwester, die nicht Falun Dafa praktiziert, wurde 15 Tage lang festgehalten. Wang Hauwei wurde ebenfalls zu 15 Tagen Haft verurteilt, aber bereits Stunden nach der Verhaftung aus gesundheitlichen Gründen entlassen.
Yin stand am 13. Juni 2024 im Bezirk Muping vor Gericht. Ihre Familie durfte der Anhörung nicht beiwohnen. Ihr Neffe begab sich zum Gerichtsgebäude, wurde aber sofort von bewaffneten Gerichtsdienern vertrieben. Nach Angaben ihres Anwalts war sie abgemagert und ihr Haar war vollständig ergraut. Sie bestand darauf, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen habe.
Ihre Familie erhielt Ende August 2024 eine Kopie des Urteils und stellte fest, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft die Aussagen von zwei Zeugen und die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Gegenstände umfassten. Darunter waren 51 Falun-Dafa-Bücher, 181 Falun-Dafa-Flugblätter, 96 Falun-Dafa-Broschüren, 7 Notizbücher, 75 DVDs, ein Radio sowie einige laminierte Karten, Wanddekorationen und Kürbisschnitzereien mit Falun-Dafa-Botschaften.
Bei den beiden Zeugen handelte es sich um Yins Schwiegersohn, Zhang Hanqing, und Qu Qiangli, der Vorsitzenden des örtlichen Frauenverbands des Dorfes.
Zhang leidet an einer Geisteskrankheit und es ist unklar, ob er jemals eingewilligt hatte, als Zeuge gegen seine Schwiegermutter aufzutreten. Im Urteil heißt es, dass er Zeuge von drei Vorgängen war. Seine Frau (Yins ältere Tochter) hat im Sommer 2022 Propagandamaterialien über Falun Dafa mit nach Hause genommen, sie hat im Januar 2024 Falun-Dafa-Materialien von zu Hause mitgenommen und ist zu ihrer Mutter gefahren, und sie hat im April 2024 erneut Propagandamaterialien über Falun Dafa mit nach Hause gebracht.
Qu sagte, sie und andere Beamte hätten Yin nach Beginn der Verfolgung „bearbeitet“, aber sie habe sich geweigert, Falun Dafa abzuschwören. Das Dorf erhielt auch „Beschwerden“ von Dorfbewohnern darüber, dass sie Falun-Dafa-Materialien an ihren Türen, an Strommasten und an öffentlichen Wänden sahen. Qu behauptete, dass Yin diejenige war, die Informationen über Falun Dafa verbreitet hatte.
Kein Gesetz in China kriminalisiert Falun Dafa. Selbst wenn die Zeugenaussagen zutreffend waren, sagten sie nichts darüber aus, ob sie gegen ein Gesetz verstoßen hatte. Der Richter verurteilte Yin dennoch.
Frühere Berichte:
Tochter und Freunde verhaftet, weil sie die Freilassung einer Falun-Dafa-Praktizierenden forderten
Ältere Frau als „Wiederholungstäterin“ angeklagt und zu drei Jahren verurteilt