(Minghui.org) Während ihrer zweijährigen Haft wegen Falun Gong durfte Huang Yufeng nicht selbst Wasser holen, sondern musste das von den Wärtern ausgehändigte Wasser trinken. Danach verspürte sie stets einen bitteren Geschmack im Mund und vermutete, dass dem Wasser unbekannte Substanzen beigemischt worden waren.
Wochen vor ihrer geplanten Entlassung am 7. Oktober 2019 wurden ihr sieben Tage lang verdächtige Substanzen intravenös verabreicht, was schwere Beeinträchtigungen von Gehirn, Herz und Nieren zur Folge hatte. Huang klagte über ein schweres Druckgefühl im Kopf, starke Armschmerzen und allgemeine körperliche Schwäche. Nach drei Tagen wurden die Injektionen aufgrund ihres heftigen Protests abgebrochen.
Die Einwohnerin von Wuhan in der Provinz Hubei erholte sich nie von den Folgen der Zwangsmedikation und der weiteren Misshandlungen während ihrer Haft. Sie starb im Alter von 66 Jahren, etwa im September 2024.
Huang, die aufgrund einer Kinderlähmung in der Kindheit eine Beinbehinderung hatte, arbeitete vor ihrem Rentenleben als Kassiererin beim Arbeitsamt in der Sanshu Straße im Bezirk Qiaokou. Nach ihrer Entlassung aus dem Frauengefängnis der Provinz Hubei im Oktober 2019 wurde sie angewiesen, 19 Monate an Rentenleistungen zurückzuzahlen, da man ihr mitteilte, sie sei während der Haftzeit „nicht rentenberechtigt“ gewesen. Der Rückforderungszeitraum umfasste den Zeitraum von Oktober 2017 bis April 2019, in denen die Rentenzahlungen noch erfolgt waren; ab Mai 2019 wurden sie eingestellt.
Da Huang über keine finanziellen Mittel verfügte, teilte ihr das Sozialversicherungsamt mit, dass ihre Rente für weitere 19 Monate ausgesetzt bleibe. Ob die Zahlungen im Mai 2021 wie zugesagt wieder aufgenommen wurden, ist unklar.
Huang wurde am 8. Oktober 2017 verhaftet, nachdem ein Schüler sie angezeigt hatte, weil sie ihm eine Firewall-Software gegeben hatte, mit der er auf unzensierte Nachrichten zugreifen konnte. Am 24. August 2018 stand sie vor Gericht und wurde später zu zwei Jahren Haft verurteilt. Einzelheiten zu ihrer Festnahme und Verurteilung sind in den entsprechenden Berichten dokumentiert.
Am 12. September 2018 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Hubei (in Wuhan) eingeliefert. Dort verlegte man sie zwei Wochen später in die Abteilung 4. Es war ihr verboten, sich selbst Wasser zu holen. Sie durfte nur das Wasser trinken, das ihr gegeben wurde, wonach sie immer einen bitteren Geschmack im Mund verspürte.
Zwei Mitgefangene wurden abgestellt, um Huang rund um die Uhr zu überwachen. In der ersten Woche wirkten sie freundlich, doch später zwangen sie sie, Gefängnisregeln abzuschreiben und Falun Gong zu verunglimpfen. Als sie sich weigerte schrien sie sie an. Unter dem enormen psychischen Druck rief sie: „Falun Dafa ist gut!“ Daraufhin drohten sie, sie blutig zu schlagen.
Eines Nachmittags ging Huang auf die Toilette und traf dort auf einen Wärter. Dieser befahl ihr, die „Meldeworte“ aufzusagen (Worte, die Häftlinge der Gefängnisleitung sagen müssen). Sie weigerte sich, woraufhin er sie in Einzelhaft sperrte und ihr mit Schlafentzug drohte.
Während der fast dreimonatigen Einzelhaft war Huang verschiedenen Misshandlungen ausgesetzt.
In der Einzelzelle war es bitterkalt. Huang trug nur eine dünne Jacke, sie zitterte, ihre Zähne klapperten und ihr Gesicht war kreidebleich. Die beiden Mithäftlinge, die sie bewachten, riefen eine Krankenschwester. Ihr systolischer Blutdruck lag bei 198 mmHg (normalerweise 120 oder weniger). Die Krankenschwester brachte sie eilig in die Gefängnisambulanz, wo der Blutdruck auf 180 mmHg sank. Der Gefängnisarzt forderte sie auf, Medikamente einzunehmen. Als sie sich weigerte, beschimpfte er sie wegen ihrer Beinbehinderung.
Einige Tage später zwangen die Mithäftlinge Huang, Erklärungen zu schreiben, in denen sie Falun Gong abschwören und verurteilen sollte. Als sie sich weigerte, schrien sie sie an, wodurch ihr Blutdruck erneut stark anstieg. Anschließend zwangen sie sie, mit dem Gesicht zur Wand auf einem Stuhl zu sitzen und erlaubten ihr nicht, den Kopf zu drehen, sich umzusehen oder mit jemandem zu sprechen. Bis 23 Uhr musste sie in dieser Haltung verharren. Zu diesem Zeitpunkt war der Eimer mit heißem Wasser, der ihr zum Waschen gereicht worden war, bereits kalt geworden.
Gezwungen, 15 Tage lang jeden Tag 16 Stunden zu stehen
Später befahlen die beiden Mitgefangenen Huang, Bücher abzuschreiben, die Falun Gong verunglimpften. Als sie sich weigerte, zwangen sie sie 15 Tage lang täglich von 7 Uhr morgens bis 23 Uhr abends zu stehen. Nach dieser extremen Belastung taumelte sie beim Gehen. Als sie den Missbrauch einem Wärter meldete, unternahm dieser nichts. Sie wurde weiterhin gezwungen, das Buch abzuschreiben und den ganzen Tag zu stehen.
Während dieser 15 Tage hatte Huang täglich Herzrasen und pochende Kopfschmerzen. Später beschrieb sie das Gefühl ihrer Familie mit den Worten: „Ich fühlte mich wie ein kleines Boot, das auf dem Meer treibt und nicht weiß, wann ich das Ufer erreichen werde.“
Eines Tages flüsterte ihr eine andere Gefangene im Waschraum zu – nicht eine der beiden Aufseherinnen: „Widersetze dich nicht der Regierung.“ Um der anhaltenden Folter ein Ende zu setzen, verfasste Huang daraufhin Erklärungen, in denen sie Falun Gong abschwor. Doch ein Wärter forderte sie später auf, weitere Erklärungen zu schreiben. Sie weigerte sich entschieden und widerrief ihre zuvor abgegebenen Erklärungen.
Der Wärter ordnete an, dass die Stehfolter fortgesetzt wurde. Gelegentlich zwang er sie, sich 30 Minuten hinzusetzen und Nachrichten zu schauen, die die Kommunistische Partei Chinas verherrlichten. Nachts befahl er ihr, den Boden der Lobby zu wischen, eine äußerst beschwerliche Aufgabe, da sie sich nach einem langen Tag im Stehen kaum bücken konnte.
An zehn der insgesamt fünfzehn Tage der Stehfolter musste Huang nachts zusätzlich den Boden wischen. Währenddessen öffneten die beiden Mitgefangenen, die jeweils zwei warme Jacken übereinander trugen, das Fenster, sodass Huang, die nur eine dünne, jahrelang abgetragene Jacke besaß, der Kälte ausgesetzt war.
Die beiden Mitgefangenen verboten Huang sogar, ihre Hände in die Ärmel zu stecken, um sie zu wärmen. Ihre Hände verfärbten sich vor Kälte rot. Als sie versuchte, sich durch Umhergehen etwas Wärme zu verschaffen, hinderten sie sie daran. Zudem bastelten sie ein Mikrofon aus Pappe, mit dem sie ihr Bücher vorlesen ließen, die Falun Gong verunglimpften.
Nachdem sie stundenlang gestanden hatte, schmerzten Huangs Füße, die Sehnen in ihren Armen fühlten sich wie zerrissen an, und ihr Herz raste.
Während der 15 Tage andauernden Folter führten drei Wärter „Gespräche“ mit Huang und forderten sie auf, die Erklärungen abzugeben, mit denen sie Falun Gong einst abschwor, diese aber später für ungültig erklärte. Sie weigerte sich, woraufhin der Nachtwärter sie stündlich wecken sollte. Ihr Blutdruck stieg immer weiter an. Vier Tage später zerriss sie alles und reichte eine neue Erklärung ein, da sie körperlich nicht mehr in der Lage war, weiterzuschreiben.
Die Wärter sagten, die Aussage sei nicht gut genug und Huang schrieb eine weitere. Etwa drei Monate später wurde sie schließlich aus der Einzelzelle entlassen.
Im September 2019 wurde Huang körperlich untersucht; das war wenige Wochen vor ihrer geplanten Entlassung am 7. Oktober. Ein Wärter behauptete, die Röntgenaufnahme zeige einen Fleck in ihrer Lunge. Er brachte sie zum Gefängnisarzt, der sie aus Angst vor einer Infektion unter Quarantäne stellte.
Anschließend wurde sie zu weiteren Untersuchungen in ein externes Krankenhaus gebracht. Die Ärzte stellten fest, dass keine Lungenprobleme vorlagen. Daraufhin brachte man sie in das Gefängniskrankenhaus zurück und nahm sie auf einer normalen Station auf. Die Krankenschwestern führten einen Hauttest durch und erklärten ihr, dass sie keine allergische Reaktion auf „Cephalosporin-Antibiotika“ zeige. Obwohl keine Infektionen festgestellt wurden, verabreichten sie ihr dennoch drei Infusionen mit diesen „Antibiotika“.
Weniger als 30 Minuten nach den Injektionen hatte Huang das Gefühl, die verdächtigen Medikamente würden ihr Gehirn schädigen, als würden sie gezielt ihre Nerven angreifen. Sie begann zu weinen und verlangte, den Oberaufseher zu sprechen. Ein Wärter kam und erklärte, die Medikamente seien „vom externen Krankenhaus verschrieben“ worden. Sie glaubte ihm und beschwerte sich nicht mehr.
Am nächsten Tag erhielt sie erneut drei Ampullen mit Injektionen, am dritten Tag dieselbe Dosis. Unmittelbar danach fühlte sich Huang dem Tod nahe. Sie hatte keine Kraft mehr zu sprechen oder zu gehen und war so geschwächt, dass sie nicht einmal mehr den Kopf heben konnte.
Der Gefängnisarzt erklärte, die intravenösen Injektionen seien „planmäßig“ für sieben Tage vorgesehen gewesen. Huang weigerte sich entschieden, diese „Behandlung“ fortzusetzen. Daraufhin zwangen die Wärter sie, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, um sich von jeglicher Verantwortung zu entbinden. Andere Insassinnen des Gefängniskrankenhauses berichteten, dass es ihr nach der Rückkehr aus dem externen Krankenhaus zunächst gut gegangen sei, sie sich jedoch nach der „Behandlung“ vollständig verändert habe.
Huang wurde anschließend zurück in die Abteilung 4 verlegt. Sie fühlte sich weiterhin extrem schwach, hatte das Gefühl, ihr Herz könne jederzeit aufhören zu schlagen, und ihr Kopf war schwer. Zudem litt sie unter Schlafstörungen, Nierenproblemen und war nicht mehr in der Lage, Treppen zu steigen.
Diese Symptome hielten auch nach ihrer Entlassung am 7. Oktober 2017 an. Sie starb etwa im September 2024.
Frühere Berichte:
83-Jährige wollte die Freilassung ihrer Tochter erwirken und wurde dabei selbst verhaftet