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53-Jähriger seit Verhaftung zweimal im Hungerstreik – nun droht Anklage

26. Februar 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Heilongjiang

(Minghui.org) Am 19. Dezember 2024 wurde der 53-jährige Wang Zebin aus der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, verhaftet. Aus Protest gegen die Verfolgung trat er seither zweimal in Hungerstreik. Nachdem die Polizei seinen Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daowai weitergeleitet hat, droht ihm nun eine Anklage.

Wang, ehemaliger Angestellter der Lagerfabrik in Harbin, war von Beamten der Polizeiwache in der Tongxiangstraße zu Hause festgenommen worden. Die Polizisten beschlagnahmten seine Falun-Dafa-Bücher, ein Foto des Begründers von Falun Dafa, einen Computer und einen Drucker. Wang wurde zunächst auf die Polizeiwache gebracht und noch am selben Tag in die Zweite Haftanstalt des Bezirks Daoli verlegt, wo er für 15 Tage in Verwaltungshaft genommen wurde. Am 3. Januar 2025 wurde er in Strafhaft versetzt und in die Haftanstalt des Bezirks Xiangfang überführt.

Noch am Tag seiner Verhaftung trat Wang in Hungerstreik. Am siebten Tag brachte die Polizei ihn in das Bezirkskrankenhaus Xiangfang, wo er einer Zwangsernährung unterzogen wurde. Die Krankenschwester konnte die Sonde nicht in den Magen einführen und riss sie gewaltsam heraus, sodass Wang unerträgliche Schmerzen erlitt.

Am 28. Januar 2025 trat Wang erneut in den Hungerstreik, nachdem die Haftanstalt ihm verboten hatte, die Falun-Dafa-Übungen zu praktizieren. Einige Tage später verspürte er Schmerzen. Ein Wärter brachte ihn ins Krankenhaus Xingguang zur Untersuchung. Der Arzt diagnostizierte Nierensteine. Wang wurde operiert und nach seiner Entlassung zurück in die Haftanstalt gebracht.

Vor Kurzem gab die Polizei Wangs Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daowai ab. Seine Familie hat einen Anwalt eingeschaltet.

Schon früher war Wang wegen seines Glaubens ins Visier der Behörden geraten. Als er im Jahr 2001 nach Peking reiste, um sich für Falun Dafa auszusprechen, wurde er festgenommen und inhaftiert. Nach 30 Tagen Gewahrsam ließ man ihn frei.